Hallo,
ich muss aufgrund von verschiedenen Dingen mein 2- Fam.Haus verkaufen. Das Haus gehört zur Hälfte mir und jeweils zu 1/6 meinen 3 Kindern. ( 2 Kinder sind volljährig) Der Verkauf ist mit meinen Kindern abgesprochen und diese sind damit einverstanden. Ich habe auch schon einen Käufer und wir sind uns über den Preis einig. Das 2- Fam.Haus ist vermietet und wir sind uns darüber einig, das die jetzigen Mieter, meine Eltern und eine Familie ab Übergabe 2 Jahre Wohnrecht bekommen.
Wie geht es weiter?
was ist wichtig und muss ich beachten?
wie kann ich das Geld schnell bekommen ? (benötige es schnell)
was mach ich mit der bestehende Hypotheke ?
Das ist zuerst mal alles was mich interessiert.
Ich bedanke mich im voraus für die Antworten
Klaus
wenn Miteigentümer auch ein minderjähriges Kind ist, musst du ganz schleunigst zum Jugendamt, damit für den Verkauf ein Gegenvormund bestimmt wird. Aufgrund § 181 BGB darfst du als Vertreter des Kindes gegenüber dir selbst als weiterem Verkäufer keinerlei Willenserklärungen abgeben. Außerdem sind Grundstücksgeschäfte Minderjähriger ohnehin nur mit vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung möglich!
Solange hierüber keine Klarheit herrscht brauchst du dir über die anderen Dinge noch gar keine Gedanken machen.
Gruß vom Wiz
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wenn Miteigentümer auch ein minderjähriges Kind ist, musst du
ganz schleunigst zum Jugendamt, damit für den Verkauf ein
Gegenvormund bestimmt wird. Aufgrund § 181 BGB darfst du als
Vertreter des Kindes gegenüber dir selbst als weiterem
Verkäufer keinerlei Willenserklärungen abgeben. Außerdem sind
Grundstücksgeschäfte Minderjähriger ohnehin nur mit
vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung möglich!
Solange hierüber keine Klarheit herrscht brauchst du dir über
die anderen Dinge noch gar keine Gedanken machen.
Gruß vom Wiz
Hallo Wiz,
Danke für den Hinweis.
Hat jemand Erfahrung wie lange so eine Sache dauert??
Klaus
Hallo Wiz,
Danke für den Hinweis.
Hat jemand Erfahrung wie lange so eine Sache dauert??
Klaus
Kommt ganz darauf an, wo du wohnst und wie das entsprechende Vormundschaftsgericht belastet ist. Wenn schon ein Käufer da ist, muss man sich jetzt ja eh Gedanken über den Notar machen, und der ist ein guter Ansprechpartner auch zu dem Thema, weil er ggf. persönliche gute Kontakte hat, die eine Sache beschleunigen können, die beim Privatmann eher mal liegengelassen wird.