Hausverkauf - asbestbelastete Dachbedeckung

Hallo,

wenn ein Haus verkauft wird und der Verkäufer verschweigt dem Käufer, dass die Dachbedeckung mit Asbest belastet ist, dies Wissen Jahre später sogar bestätigt. Deshalb kommen auf den Käufer erhebliche Kosten zu. Wie wird dies rechtlich gewertet. Ist dies arglistige Täuschung& ein Mangel, oder kann ein Verkäufer so etwas verschweigen, sollte nicht danach beim Verkaufsgespräch gefragt werden?

Viele Grüße
Sli

Meinst Du die Dachhaut in Asbestzement? Die liegt ja aussen und ist damit für jeden sichtbar. Wenn das Gebäude vor 1982 errichtet wurde (zumindest beim Hersteller Eternit), dann ist es sicher noch asbesthaltig.
Anders sieht es aus, wenn das Gebäude noch mit Weichasbest gedämmt ist, der dann in irgendwelchen Schichten im Gebäude verbaut ist. Das wäre sogar ein grober Mangel und demnach wäre sogar der Vorbesitzer in der Pflicht.

hast du dafür auch quellen für den Fragesteller und mich?

Danke

Das Landesamt für Umweltschutz bietet hier schon mal eine Menge an Informationen dazu.
https://www.lfu.bayern.de/abfall/schadstoffratgeber_gebaeuderueckbau/arbeitshilfe/index.htm
Sollte es sich dabei um einen absichtlich verschwiegenen Mangel handeln, dass es schon vor Verkauf bekannt war, kann man den Verkäufer sogar belangen, da es sich hierbei um Inverkehrbringen gefährlicher Abfälle handelt, das ist aber dann Strafrecht.

du hast sicher eine begründung für diese wilde behauptung? seit wann wird ein hausdach durch verkauf in verkehr gebracht und seit wann ist ein dach abfall?

wann?

welche?

wurde denn nicht?

gab es keinen experten bei dieser angelegenheit? wurde das haus nicht besichtigt? keine gutachten angefordert?

und vor allem: was ist denn beweisbar?

Hallo!

In Deutschland erfüllen viele Quadratkilometer asbesthaltiger Dacheindeckungen nach wie vor ihren Zweck. Sie werden auch noch weitere viele Jahre ihren Zweck erfüllen, denn das Material ist sehr dauerhaft. Von asbesthaltiger Dacheindeckung geht keinerlei Gefahr aus (es sei denn, so eine schwere Platte fällt jemandem auf den Kopf).

Bei der Dacheindeckung müssen Platten mit dem Winkelschleifer zugeschnitten werden und an Fügestellen sind Ecken abzutrennen. Bei derlei Arbeiten können Asbestfasern freigesetzt werden, deshalb müssen sich die Ausführenden schützen. Damit ist die Gefahr auch schon vorbei. Die Entsorgung der unbrennbaren Platten geschieht durch Deponierung. ist weder aufregend noch besonders kostspielig. Es sei denn, man gerät an manche Gestalten der Entsorgungsbranche, die unter Nutzung der mancherorts herrschenden Hysterie vor dem Spiegel geübtes Entsetzen zum Ausdruck bringen, um sodann richtig Geld abzugreifen.

Bei Selbstanlieferung in dichter Folie liegen die Entsorgungskosten in der Größenordnung von 200 €/1000 kg. Obwohl bei einer kompletten Dacheindeckung einiges an Gewicht zusammenkommt, ist der Posten Entsorgung bei der Baumaßnahme einer Neueindeckung untergeordneter Kleinkram. Richtig teuer wird es für Leute, die anderen Bauschutt mit asbesthaltigem Material mischen. Dass man aber Abfälle trennt und nicht Holz, Beton, Hausmüll, Metalle und Wellasbest zusammen in einen Container wirft, sollte sich inzwischen herumgesprochen haben.

Von verborgenem Mangel kann bei einer von außen sichtbaren Dachhaut keine Rede sein. In Gebäuden sind die Materialien anzutreffen, die dem Stand der Technik zur Zeit der Erstellung entsprachen. So muss man bei älteren Gebäuden z. B. mit Fliesenklebern oder Betonrohren rechnen, die mit Asbestfasern armiert wurden oder mit Holzschutzmitteln, die heute gewiss niemand mehr verarbeiten würde, die auch längst nicht mehr im Handel sind. Jedenfalls darf man auch bei einem Laien das Wissen voraussetzen, dass in einem alten Haus die zum Zeitpunkt des Baus üblichen und nicht die im Jahre 2015 gebräuchlichen Materialien zum Einsatz kamen.

Gruß
Wolfgang