Hallo,
gibt es irgendwelche Gesellschaften, die Häuser auf Rentenbasis aufkaufen? Kennt jemand die Bedingungen?
Z.B.: Verkäuferehepaar 60 Jahre alt,
geschätzter Verkehrswert 300.000 Euro,
Sofortauszahlung 130.000 Euro.
Monatliche Rente bis Exitus = ???
Gibt es da irgendwelche Tabellen?
Ist so etwas realistisch oder kann man das auch zwischen Privatpersonen regeln?
Danke schon mal,
Fritz
Hallo
Hallo,
gibt es irgendwelche Gesellschaften, die Häuser auf
Rentenbasis aufkaufen? Kennt jemand die Bedingungen?
Z.B.: Verkäuferehepaar 60 Jahre alt,
geschätzter Verkehrswert 300.000 Euro,
Sofortauszahlung 130.000 Euro.
Mal so nebenbei bemerkt: Verkehrswert = NICHT Verkaufswert
davon sollte man beruhigt mal bis 40% abziehen, 3 A lagen mal ausgenommen
Danke schon mal,
Fritz
LG
Der Kater Mikesch
Servus Mikesch,
Mal so nebenbei bemerkt: Verkehrswert = NICHT Verkaufswert
wie ist der Unterschied zu definieren? Ich spreche jetzt nicht vom geschätzten Verkehrswert im Rahmen von Zwangsversteigerungen, wo der Unterschied zwischen Verkehrswert und Gebot systematische Gründe hat.
Sondern ganz schlicht von der Definition Verkehrswert z.B. in § 194 BBauG:
http://bundesrecht.juris.de/bbaug/__194.html
Schöne Grüße
MM
Hallo MM
Servus Mikesch,
Mal so nebenbei bemerkt: Verkehrswert = NICHT Verkaufswert
wie ist der Unterschied zu definieren?
Meiner Meinung nach so: Verkehrswert wird ja vorher ermittelt in einem Gutachten oder wie auch immer, wenn sich aber zu dem Wert kein Käufer findet, dann ist dieser Wert doch nur hypotethischer Natur oder nicht? Also wäre dann der eigentliche Kaufpreiss der richtige Verkehrswert nach der Definition unten.
Meine Bekannten wollen ihr Haus für 180.000€ verkaufen. Bis jetzt war aber nur ein Käufer da und der wollte grad mal 160.000€s bezahlen, also jeztiger realer Verkehrwert 160.000
Ich spreche jetzt nicht
vom geschätzten Verkehrswert im Rahmen von
Zwangsversteigerungen, wo der Unterschied zwischen
Verkehrswert und Gebot systematische Gründe hat.Sondern ganz schlicht von der Definition Verkehrswert z.B. in
§ 194 BBauG:http://bundesrecht.juris.de/bbaug/__194.html
Schöne Grüße
MM
LG
Der Kater
Hallo!
Meiner Meinung nach so: Verkehrswert wird ja vorher ermittelt
in einem Gutachten oder wie auch immer, wenn sich aber zu dem
Wert kein Käufer findet, dann ist dieser Wert doch nur
hypotethischer Natur oder nicht? Also wäre dann der
eigentliche Kaufpreiss der richtige Verkehrswert nach der
Definition unten.
Der Wert einer Sache ist genau der Preis, den Käufer für gewöhnlich zu zahlen bereit sind. Wenn ein Schätzer für eine Immobilie ein Wertgutachten erstellt und die Immobilie läßt sich tatsächlich zu einem anderen Preis als dem Schätzpreis verkaufen, lag der Schätzer/Gutachter daneben. Nur der Markt bestimmt den Wert; Gutachten liefern nur Schätzungen, bestimmen aber nicht den Wert einer Sache.
Gruß
Wolfgang
Hallo Fritz
ein Versicherungsmathematiker kann Dir da möglicherweise weiterhelfen.
Die Frage ist auch, ob die Verkäufer aus dem Haus ausziehen oder drin
weiter wohnen möchten.
Gruss
Heinz
Hallo,
wie ist der Unterschied zu definieren? Ich spreche jetzt nicht
vom geschätzten Verkehrswert im Rahmen von
Zwangsversteigerungen, wo der Unterschied zwischen
Verkehrswert und Gebot systematische Gründe hat.Sondern ganz schlicht von der Definition Verkehrswert z.B. in
§ 194 BBauG:
Das Problem an dieser Definition ist eben, dass die so ermittelten Preise immer nur theoretischer Natur sind. Der Immobilienmarkt ist nicht so homogen wie andere Märkte. Es gibt eben nicht den Standardhaustyp X mit Ausstattungsvariante Y und Alter Z, den man mehrfach genau so angeboten bekommt und für den sich dann angesichts der Umsatzmenge ein fester Marktpreis entwickelt, wie dies z.B. auch bei Gebrauchtwagen schon nicht klappt (trotz Schwacke, überschaubaren Modellen, Varianten und Alter). Häuser sind einfach viel zu individuell, und wenn man einen Verkehrswert festmachen muss, dann tut man dies selbstverständlich nach bestem Wissen und anhand möglichst vieler objektivierbarer Kriterien. Die typische Verkaufssituation ist aber eben nicht davon geprägt, dass sich da viele Leute auf den Haustyp X eingeschossen haben und wissen, dass der nunmal einen bestimmten Preis hat, sondern es muss eben zufällig genau der eine Interessent da sein, der genau dieses Haus haben will, und dann eben den geforderten Preis zahlt. Bis der kommt, können aber Jahre vergehen, Zeit, die üblicherweise kein Verkäufer hat. Und daher wird eben nicht an den idealen Kunden verkauft, sondern man befindet sich mit mehreren Verkäufern „in einem Pool“ mit grundsätzlich akzeptablen Angeboten und dann werden eben die ganz individuellen Kriterien ganz individuell gewichtet und es wird dann eben Haus 1, 2 oder 3 gekauft, weil man da dann zu einem verhandelten Preis den besten Kompromiss findet. Der so erzielte Preis hängt aber eben insbesondere davon ab, wie groß die Pain des Verkäufers in genau diesem Moment ist, das Objekt zu veräußern und nur ansatzweise von einem zuvor nach objektiven Maßstäben ermittelten Verkehrswert.
Hinzu kommt noch, dass die dem Verkehrswert zugrunde liegenden objektiven Kriterien nur recht träge auf Marktänderungen reagieren und nicht ansatzweise fein genug sind, um individuellen Besonderheiten einer konkreten Situation oder einer ganz bestimmten Lage, … zu berücksichtigen. D.h. wenn gerade mal wieder ein kurzfristiger Run einsetzt, weil irgendwelche Zulagen gestrichen oder irgendwelche Steuern hoch gehen sollen, dann ändert dies ja nichts daran, dass die Elektroausstattung vollkommen sanierungsbedürftig und die Wärmedämmung nicht ausreichend ist. Trotzdem wird man für einen Zeitraum von vielleicht sechs Monaten für das Objekt im tatsächlichen Markt mehr erzielen, als man nach dem Verkehrswert erwarten dürfte.
In Erbabwicklungen erlebe ich es dabei leider immer wieder, dass Erben schon Hurra schreien, wenn das Gutachten da ist, sie dann aber über sechs Monate nur Kosten haben, weil sie keinen Käufer finden, der auch nur ansatzweise diesen Preis zahlen würde, und dann letztendlich deutlich mit dem Preis runter gehen, weil sie einfach die laufenden Kosten nicht mehr tragen können/wollen und das Spiel weiteren Wartens keinen Sinn mehr macht.
Gruß vom Wiz
Hallo Wiz
danke für deinen aufklärenden Beitrag, so sehe ich das auch. Sture Definitionen sind doch nur hyphothetischer Natur = Schätzungen, entscheidend ist doch was wirklich beim Verkauf rauskommt
LG
Der Kater Mikesch
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Hallo Wiz,
dass begutachtete Verkehrswerte seltsamerweise nicht normalverteilt von den tatsächlichen abweichen, sondern im Median darüber liegen, ist mir auch aufgefallen. Wobei das auch ein bissel vom Anlass der Begutachtung abhängt.
Ein Extrem hatte ich mal auf dem Tisch, als es darum ging, eine heftige Teilwertabschreibung auf ein im Unwissen über einige Dinge überteuert gekauftes Grundstück gegenüber dem Fiskus zu rechtfertigen: Der örtliche Gutachterausschuss wollte den niedrigeren Ansatz nicht bestätigen, obwohl ihn alle Beteiligten aus der Bau- und Immobilienecke noch sehr hoch fanden. Auf dem kleinen Dienstweg war dann in Erfahrung zu bringen, dass sich die Bewertung durch den Gutachterausschuss ganz regelwidrig auf eine einzige Veräußerung stützte: Nämlich genau den überteuerten Kauf genau des zu bewertenden Grundstücks - sonst hatte es keine vergleichbaren Veräußerungen gegeben, und niemand wollte sich die Mühe machen, mit irgendwelchen indirekten Methoden den Preis wenigstens mal genauer anzuschauen.
Wieauchimmer: Mir geht es darum, den durch Mikesch neu eingeführten Begriff des „Verkaufswertes“ ins Verhältnis zu dem zu setzen, was er eigentlich ist - nämlich dem Verkehrswert. Wenn geschätzte Verkehrswerte über den erzielbaren Verkaufspreisen liegen, gibt es drei Möglichkeiten: Entweder der Einfluss von Zeitdruck (oder sonstigen für die Veräußerung zu einem bestimmten Moment ungünstigen Einflüssen, z.B. bekanntermassen zerstrittene Erbengemeinschaft), wie Du sie geschildert hast - oder unterbliebene Abschläge bei der Bewertung, die nötig gewesen wären, aber unüblich oder nicht gut nachvollziehbar zu begründen sind - oder schlicht eine schlechte Schätzung.
Dass man gutachterlich ermittelte Verkehrswerte mit Vorsicht genießen muss, und vor allem nicht wider besseres Wissen an sie glauben darf, weil sie eine schöne Unterschrift tragen, ist klar - aber dass der Verkehrswert eines Grundstückes grundsätzlich etwas anderes bedeuten sollte als den erzielbaren Marktpreis, so dass er von einem „Verkaufswert“ unterschieden werden müsste, stimmt so nicht.
Schöne Grüße
MM
drüber meditierend, wie man wohl den Verkehrswert von Schloss Waldburg sachgerecht schätzen müsste