Hausverkauf, Bank deckt alle Kredite mit Erlös?

Hallo zusammen,
folgender Fall: Vater ist plötzlich verstorben, Familienhaus durch Kredite belastet, Banken haben nach dem Tod ihre Verträge gekündigt.
Haus sollte Zwangsversteigert werden, doch es wurde noch rechtzeitig verkauft,
woraufhin der Notar alle Gläubiger um die Mitteilung über Ihre Forderungen bat,
womit der Erlös überwiesen werden kann und das Haus somit ohne Verbindlichkeiten
auf den neuen Käufer übergeht.

Bei einer der betreffenden Banken (Gläubiger) laufen noch 2 andere Kredite, die mit dem Haus rein gar nichts zu tun haben und regelmäßig abbezahlt werden. Doch die Bank forderte den Notar auf, nach Abzug der anderen Forderungen (andere Gläubiger) den Rest an sie zu überweisen um somit die beiden Kredite zu decken. Somit bleibt den Kindern gar nichts. Ist das rechtens? (bitte um Antworten von Menschen, die sich damit auch wirklich auskennen)

Vielen Dank!

Hallo,

die Frage die zu klären wäre, wer war der Kreditnehmer?

War es der Verstorbene allein? Dann endete der Vertrag automatisch mit dem Tot und wurde mit Sicherheit sofort fällig. Die Restschuld gehört mit zum Erbe und wird in der Tat sehr häufig aus der Erbmasse bedient. Allerdings kann man auch mit der Bank reden, dass der Kredit auf die Person umgeschrieben wird, die ihn momentan zurück zahlt.

Waren der Verstorbene und die Ehefrau gemeinsam Kreditnehmer? Dann sind die Chancen für eine erfolgreiche Umschreibung auf die Ehefrau alleine wesentlich größer.

Die genauen Regeln im Todesfall für diesen Kreditvertrag (vor allem für den Fall, dass beide Teile des Ehepaares Kreditnehmer waren) können dem Kreditvertrag entnommen werden.

Man könnte, um das restliche Guthaben zu schützen den fraglichen Kredit durch einen anderen ablösen.

Ich halte das aber für Unsinn. Ich bin kein Kredit-Typ. Ich würde eher die Schulden mit einem Schlag ablösen, statt weiter (monatlich) zu zahlen und ein Guthaben herum liegen zu lassen.

Zu klären wäre auch noch, in wie weit die, vom Kredit erworbenen Güter mit zur Erbmasse gehören. Vor allem, wenn ein Teil der Kreditsumme jetzt von einem Erben allein zurück gezahlt wird.

Wenn die Kredite des Vaters dessen Eigentum nicht decken, dann gibt es auch nichts zu erben, ja vielleicht ist sogar Ausschlagen ratsam .

Welchen Vorteil siehst Du darin, Guthaben (vom Haus-Erlös) und Kredit (in gleicher Höhe) bestehen zu lassen. Wenn Kinder genau das Geld heute brauchen UND die Konditionen besser sind als ein Neukredit, DANN wäre das schon großer Zufall.

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten.
Kreditnehmer waren beide Elternteile.

Natürlich bin ich kein Kredit-Typ, halte mich von sowas fern,
auch aufgrund der jetzigen Sitation.

Jedoch hat es mich stutzig gemacht, dass das Verhalten der Bank
dem notariellen Vertrag (Hausverkauf) nicht konform ist. Demzufolge sollten
alle Verbindlichkeiten bezahlt werden, die im Grundbuch verzeichnet sind.

Vielleicht noch eine Info: der Vater hatte ein Unternehmen. Nach dem Tod wurde über das Unternehmen ein Insolvenzverfahren eröffnet.
Da das Haus zum Privateigentum gehört, wurde es aus der Insolvenzmasse rausgenommen und ging an die Erben über.
Mit dem Erlös aus dem Hausverkauf waren alle privaten Verbindlichkeiten gedeckt, es sollte noch etwas übrig bleiben.

Das ist leider völlig falsch. Kredite werden im Todesfall nicht fällig, sondern gehen genau so, wie sie abgeschlossen wurden, in die Erbmasse über.

Hallo,

leider sind die Angaben etwas dürftig. Was für eine Art Unternehmen war das denn (Rechtsform)? Und warum wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, nur weil der Gesellschafter verstarb?

Das spricht schon sehr dafür, daß es sich um eine Einzelfirma, eine oHG o.ä. handelt(e) und der Verstorbene als Gesellschafter mit seinem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten (gehörten dazu vielleicht auch die beiden Kredite, von denen oben die Rede ist?) haftete.

Von den Fragen abgesehen, ist der Ansatz „den Kindern bleibt somit gar nichts“ falsch. Die Erben treten die Gesamtrechtsnachfolge an und wenn das bedeutet, daß in der Erbmasse die Verbindlichkeiten das Vermögen übersteigen, ist es vielleicht angesagt, das Erbe auszuschlagen. Rosinenpickerei sieht das deutsche Erbrecht jedenfalls nicht vor.

Gruß
C.