Der Ehemann bewohnt seit 25 Jahren, in den letzten Jahren eben getrennt von seiner Frau, allein im Haus der Ehefrau und zahlt Unterhalt und Miete an sie. Nun will sie die Scheidung und verkauft das Haus.
Wie lange hat er Zeit zur Räumung? Gilt der normale Kündigungsschutz?
Er hat alle Bausparverträge für das Haus bezahlt und seit sie ausgezogen ist, zahlt er zum Unterhalt auch noch Miete an sie. Kann er bei der Scheidung rechnen, daß er da Teilbeträge seiner Mitfinanzierung des Hauses zurückbekommt? Im Grundbuch ist nur sie eingetragen!
Sie besitzt immer noch die Schlüssel, darf sie als Vermieterin das Haus ohne seine Zustimmung betreten?
oder ist er, weil sie ja z.Z. noch nicht geschieden sind, nicht durch das Mietrecht geschützt und es gelten noch andere Regeln?
Vielleicht kann da ein Experte oder ein Interessierter aus eigener Erfahrung weiterhelfen!
ist es eine Zugewinngemeinschaft? Hat sie das haus mit in die Ehe gebracht? So etwas ist auch zu berücksichtigen. Grundsätzlich hat der Ehemann alle Rechte eines Mieters. Wenn das Haus in der Ehe angeschafft wurde, kann sie das haus nicht alleine verkaufen, da er von Gericht (Zugewinn) einen Teil des Hauses bzw. des Wertes zugesprochen bekommt. Aber es gibt viele Details und Richter, die Spielraum haben…
Hallo,
ich denke in dem Fall kann wirklich nur ein Anwalt weiterhelfen, da nur sie im Grundbuch steht, er aber die Kosten zahlt. Tut mir leid, dass ich nicht weiterhelfen konnte, aber viel Glück noch dabei.
Gruß Jama
Der Ehemann bewohnt seit 25 Jahren, in den letzten Jahren
eben getrennt von seiner Frau, allein im Haus der Ehefrau und
zahlt Unterhalt und Miete an sie. Nun will sie die Scheidung
und verkauft das Haus.
Wie lange hat er Zeit zur Räumung? Gilt der normale
Kündigungsschutz?
Er hat alle Bausparverträge für das Haus bezahlt und seit
sie ausgezogen ist, zahlt er zum Unterhalt auch noch Miete an
sie. Kann er bei der Scheidung rechnen, daß er da Teilbeträge
seiner Mitfinanzierung des Hauses zurückbekommt? Im Grundbuch
ist nur sie eingetragen!
Sie besitzt immer noch die Schlüssel, darf sie als
Vermieterin das Haus ohne seine Zustimmung betreten?
oder ist er, weil sie ja z.Z. noch nicht geschieden sind,
nicht durch das Mietrecht geschützt und es gelten noch andere
Regeln?
Vielleicht kann da ein Experte oder ein Interessierter aus
eigener Erfahrung weiterhelfen!
Hallo Kleintierpraxis - ich bin Psychologin also keine fachliche, sondern eine Laienantwort:
Falls kein Mietvertrag besteht gilt ein mündlicher Mietvertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist nachweislich nach schfiftl. Eingang Kündigung.
Zahlungen müssen ebenfalls nachweisbar sein und Miete sollte am Mietspiegel ausgerichtet sein.
Teilbeträge der Mitfinanzierung die nachweisbar! sind kann er - soweit ich als Laie weiß, einfordern.
Die Vermieterin darf nur nach schriftlicher Absprache in das Haus - außer in Notfällen - Wasserrohrbruch etc.
Gruß Petra
Ich kann nur aus der eigenen Erfahrung sprechen, kann aber unbedingt raten, im Falle der Immobilie sich unbedingt anwaltlich beraten zu lassen. Kommt es zu einer Scheidung, wird der Zugewinn ermittelt. Hierzu gehört das Anfangsvermögen und das Endvermögen der jeweiligen Partner. Anfangsvermögen Stichtag Heirat, Endvermögen Stichtag Zustellung des Antrages auf Scheidung an den Ex-Partner (über Anwalt).
Eine Immobilie wird mit im Zugewinn verhandelt. Steht nur die Partnerin im Grundbuch, gehört ihr das Haus. Wurden vom Partner Zahlungen für dieses Haus geleistet, muss er dieses nachweisen. Das sollte in diesem Falle wohl nicht schwierig sein, da die Zahlungen wohl direkt durch die Bausparverträge auch für das Haus bezahlt wurden. Auch Kontoauszüge sind wichtig mit den genauen Bezeichnungen, sollte man sich z.B. an Renovierungen oder anderem beteiligt haben. Diese Zahlungen werden dann mit berücksichtigt. Aber unbedingt die Details durch einen Anwalt prüfen lassen. Das ist unumgänglich, auch, wenn man denkt, dass man sich im Einvernehmen trennen/scheiden lassen kann. Bei Geld hört die Freundschaft auf, und eine Ehe/Scheidung sowieso.
Gibt es einen Mietvertrag? Hier würde dann ja die Kündigungsfrist drin stehen. Wurden die Zahlungen monatlich nachweislich als Miete bezahlt? Evtl. Mieterverein ansprechen. Aber auch sie kann nicht einfach in ihr Haus, wann immer sie will, wenn sie es vermietet hat. Auch sie muss sich dann ankündigen, Termine vereinbaren und die Gründe nennen. Ich habe damals in einer ähnlichen Situation das Schloss ausgetauscht.
Ein Mietvertrag gilt auch, wenn man „nur“ getrennt ist. Da gibt es keine Einschränkungen.
Hallo,
zum Thema Mietrecht kann ich dir leider nichts sagen.
Tilgungen das Haus betreffend, die der Ehemann vorgenommen hat, spielen keine Rolle. Es zählt nur der Zugewinn des Hauses während der Ehe, davon steht dem Ehemann die Hälfte zu, sofern der gesetzliche Güterstand zugrunde liegt.
Gibt es eine Trennungsurkunde, die notariell beglaubigt wurde, so gelten diese Vereinbarungen.
Ein Anwalt kann auf jeden Fall Klarheit schaffen.
Alles Gute
Danke, das hat weitergeholfen! Jetzt muss man nur hoffen, daß all die Auszüge auch angerechnet werden, die er jahrelang in Bausparer für das Haus einbezahlt hat! Weil im Grundbuch steht ja nur sie!
Aber wie heißt es so schön, Gerichte sind nicht da um Recht zu sprechen, sondern nur, um ein Urteil zu fällen! Die Gerechtigkeit bleibt dabei meist auf der Strecke!
Hallo
zu 1. Bin ich leider kein Experte, gehe aber von normalem Mieterschutz aus (ab wann wurde die Wohnung gemietet? besteht überhaupt ein Mietvertrag oder bezahlt er den Geldwerten Vorteil?
zu 2.
da wird im zuge der Scheidung es etwas zu rechnen geben, der Anwalt wird sicherlich mehr nehmen als die Eigenberechnung verrechnet wird. ggfs einen Mediator einsetzen
zu3.
Auch hier gelten die Regeln einer Vermietung. zutritt nur nach Absprache oder bei „Gefahr“ für Leib Leben oder Sachwerte (Brand?).
Hallo
Ich werde versuchen die Fragen zu Beantworten.
Wen Ihr noch Mann einen Mietvertrag hat,hat er auch eine Kündigungsfrist die von beiden eingehalten werden muss,oder beide müssen mit einverstanden sein das die Wohnung früher geräumt wird.
Wenn Ihr beide in den Verträgen steht,hat er ein anrecht, zu mindestens denke ich wird er es Einklagen.
Das Sie als Vermieter einen Schlüssel habe,denk ich ist in Ordnung, aber als Vermieter haben sie nicht das recht einfach ohne Triftigen Grund (Notfall) in die Wohnung zu gehen (Hausfriedensbruch), denn Sie leben getrennt von einander.
Ich hoffe ich konnte helfen
Gruß Seppel42
leider kann ich dir da nicht behilflich sein. Bin in, diesem Thema, ebenfalls Interessierte und kein Experte.
Ich war bisher auch nie verheiratet. Und sofern es keinen Ehevertrag gibt, der dies geregelt hat, kann die Frau nicht ohne Einverständnissen des noch Mannes verkaufen (zu mal er wohl auch für das Haus bezahlt hat, wie ich gelesen/verstanden habe).
Ich hoffe, du hast eine positive Antwort von einem Experten bekommen.
Für die, die es interessiert, wie unser Rechtssystem arbeitet!
Er muss zum Scheidungstermin raus, weil er nur eine Überlassung und keinen Mietvertrag hat, obwohl er seit 1987 nachweisen kann, daß sie „Miete“ verlangt hat! Es steht so auf allen Überweisungen an sie!
Alles, was er während der Ehe für sie an Bausparern abbezahlt hat, wird nicht angerechnet! Zugewinngemeinschaft. Nachdem nur sie im Grundbuch steht, bekommt er nichts. Wenn er auch mit drin wäre, bekäme er die Hälfte! Schlau eingefädelt von der Frau!
Nachdem er keinen Mietvertrag hat, ist er auch kein Mieter, jeder Schutz entfällt, sie darf jederzeit ins Haus mit Ihrem Schlüssel!
Was lernen wir daraus! Niemanden heiraten, der auf eine Zugewinngemeinschaft besteht und einen Ehevertrag nicht unterschreibt und sich nicht um seine eigene Alterssicherung kümmert!
sorry für die späte Antwort.
Solange Sie noch nicht geschieden sind, hat die frau meiner meinung nach nicht mehr Rechte, als er.Die beiden sind ja Eheepartner mit gleichen Rechten! Sie darf natürlich in die Wohnung oder Haus, das ist ja das gemeinsame Haus, auch wenn die beiden vereinbart haben, dass sie im haus getrennt leben. rechtlich macht das neinen Unterschied. Nur privat.
Bei der Scheidung sollte sich der Ehemann einen guten Anwalt nehmen und die Frau ja nicht mit allem gehen lassen. Sie würde das bestimmt gerne tun, jedoch steht dem Mann aus der Finanzierung ein Anteil vom Haus zu, da dies gemeinsam erworben wurde und die Frau dies nicht allein mit in die Ehe gebracht hat.
Der Mann muss nur nachweisen, wie viel geld er investiert hat. Wenn das Haus verkauft wurde, gilt das als gemeinsam erworben und im Verhältnis zum Einbezahlten und von der Seite der Frau Mitgebrachtem müsste der Erlös geteilt werden.
Unbedingt Anwalt einschalten. das ist meine private Meinung, bin keine Anwältin.Alles Gute!