Hausverkauf bei Zeitmietvertrag

Hallo Ihr Lieben!

Ich hoffe ihr könnte mir weiterhelfen…

Vor ca. 2 -3 hat der Vermieter einer Freundin ihr per E-mail mitgeteil,dass er das Haus verkaufen möchte,indem sie erst seit 3 Monaten,sie ist darüber natürlich nicht begeistert.
Sie würde gerne ausziehen,denn unter diesen Umständen möchte sie hier nicht weiter wohnen!
Sie hat jedoch einen Zeitmietvertrag für 3 Jahre.
Da Sie viele Mängel festgestellt hat und der Vermieter keinerlei Rückmeldung dazu gibt. Jediglich die Heizung wurde mehrere Male nach akutem Drängen nachgeguckt,sie funktioniert besser,aber trotzdem ist es wahnsinnig kalt überall…
Sie hat das Gefühl,da er nun Geld inverstieren musste,bezüglich der Heizungsreparatur der Heizung,will er das Haus jetzt verkaufen!

Im Mietvertrag gibt es keine Auskunft über die Größe des Hauses ,ist die rechtens?

Und kommt man irgendwie vorzeitig aus dem Mietvertrag raus?

Wäre euch dankbar über eure Hilfe/Infos

liebe Grüße und Danke im Voraus

Hallo !

Der geplante Verkauf hat aber für den Mieter(und den mit zu übernehmenden Mietvertrag) keine Bedeutung,jedenfalls verschlechtert es sich durch den Verkauf nicht.

Vorzeitig kann man nicht raus !
Es gibt wenige Ausnahmen,etwa eine Sonderkündigung nach Modernisierung und Mieterhöhung. Sonst ist man wie der Vermieter an die Frist gebunden.

Bemängelte Instandhaltung der Mietwohnung/Haus muss dann nun der Käufer nachholen,auch da ändert sich nichts.
Wenn sich die Räume nicht so heizen lassen,wie es als „normal“ anzusehen ist (20-22°C),dann ist das ein Mietmangel,der behoben werden muss und der auch ab Eintritt des Mangels zur Mietminderung berechtigt(bis Abhilfe).

Hier gehts wohl um ein Haus,was gemietet wurde ?
Warum sollte es da unbedingt nötig sein,die m²-Zahl anzugeben,es wird nichts bei den Nebenkosten geben,was z.B. nach m² umgelegt wird,
Beim Haus zahlt schließlich der Mieter alles ganz allein,es muss nicht nach Wohnfläche/Verbrauch verteilt werden.
Die Wohnfläche ist nur wichtig,bei Mehrfamilienhäusern,weil mindestens 30-50% der Nebenkosten nicht nach Verbrauch sondern nach m² umgelegt werden. Da ist es wichtig und bei Mieterhöhungen,wenn Vermieter Vergleichsobjekte anführt,die aber in Wohnfläche stark abweichen zur eigenen Mietsache,der Mietpreis also nicht vergleichbar wäre.

MfG
duck313