Wenn ein Haus vererbt wird, kann an das Testament eine Bedingung geknüpft sein, dass das Haus nicht verkauft werden darf?
Wer würde so etwas kontrollieren ?
Vielen Dank im voraus.
Wenn ein Haus vererbt wird, kann an das Testament eine Bedingung geknüpft sein, dass das Haus nicht verkauft werden darf?
Wer würde so etwas kontrollieren ?
Vielen Dank im voraus.
Auflagen beim Hausverkauf beim Erben
Letztwillige Verfügungen können selbstverständlich Auflagen und Bedingungen enthalten.
Nur wäre zu klären, wer das Eigentum erwirbt, wenn das so geregelte Erbe allseitig ausgeschlagen wird?
Ein eingesetzter Testamentsvollstrecker wäre mit der Beaufsichtigung zu beauftragen.
Eine andere Möglichkeit wäre eine entsprechende lebzeitige Schenkung mit der gewünschten Auflage, dass ein Grundstück zurück übertragen werden muss bei Nichteinhaltung der vertraglichen Auflagen, es nicht zu verkaufen. Hierbei handelt es sich um einen „aufschiebend bedingten Rückübertragungsanspruch“ und ein solcher wird in der Regel auch im Grundbuch eingetragen.
HTH
G imager