Meine Frau ist als gerichtlich bestellte Betreuerin für Ihren demenzkranken, alleine im Pflegeheim lebenden Vater -87- eingesetzt. Das Einfamilienhaus, das ihrem Vater gehört, ist verkauft worden, um die Heimkosten tragen zu können. Der Kaufvertrag ist beim Notar verfasst worden, meine Frau und der Käufer haben unterzeichnet. Das Betreuungsgericht hat diesen genehmigt. Nun muß noch das Grundbuchamt die Änderung dokumentieren. Meinem Schwiegervater geht es sehr schlecht. Wäre der Kaufvertrag durch, wenn ihm in der Zwischenzeit was passieren würde ?
Servus,
(1) was genau meinst Du mit „durch“?
(2) was genau meinst Du mit „dokumentieren“? Gibt es keine Vormerkung?
Schöne Grüße
MM
Hallo!
Er meint sicherlich, ob der Kauf gilt und nicht mehr (von wem auch immer) widerrufen werden kann.
Denn die Betreuung endet automatisch und ohne weiteren Beschluss mit dem Tod. Ab da kann der Betreuer nichts mehr veranlassen.
MfG
duck313
Servus,
was sollte der Betreuer noch weiter veranlassen müssen?
Schöne Grüße
MM
In welchen Fällen gibt es eine Vormerkung ?
Die gibt es immer für die beiden Teile eines Grundstücksgeschäftes: Auflassungsvormerkung und Eintragungsvormerkung. Beides geht im Vergleich zur Eintragung recht flott, und es wäre jetzt interessant, wie der Stand des Grundbuchs tatsächlich ist.
Schöne Grüße
MM
Mein Schwiegervater ist der alleinige Eigentümer. Erst seit wenigen Wochen, davor war es meine Schwiegermutter, die im Mai verstorben ist. Es lag ein Erbvertrag vor.
Ja ist das Grundbuch denn inzwischen bereinigt worden? Sprich: wurde der Schwiegervater als Eigentümer eingetragen? MfG ramses90
Ja, er ist im Grundbuch alleiniger Eigentümer, es wurde also bereinigt