wir müssen aus beruflichen Gründen unser Haus verkaufen und wollen im neuen Arbeitsort ein neues kaufen.
Was uns Sorgen bereitet:
Verlieren wir durch den Verkauf des Hauses auch unseren Anspruch auf Eigenheimzulage, welche wir damals für den Hauskauf bewillgt bekommen haben?
sofern das neue Objekt selbstgenutzt wird,
es erst das zweite Objekt innerhalb der Förderzeit von 8 Jahren ist,
kann die Eigenheimzulage auf das neue Objekt „überschrieben“ werden.
Gruß
Paul
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Das stimmt leider nicht mehr.
Da die Eigenheimzulage zum 1.1.06 abgeschafft wurde, gilt die Folgeobjektregelung nur noch für Häuser/Wohnungen, die mit Kaufvertrag vor dem 1.1.06 angeschafft wurden.
Das stimmt leider nicht mehr.
Da die Eigenheimzulage zum 1.1.06 abgeschafft wurde, gilt die
Folgeobjektregelung nur noch für Häuser/Wohnungen, die mit
Kaufvertrag vor dem 1.1.06 angeschafft wurden.
gilt das auch, wenn man das HAus wohl vor dem 31.12.2005 gekauft, aber bisher gar nicht saniert und bezogen hat (Altbau, Totalsanierung erforderlich)? Wollen verkaufen und evtl. was anderes anfangen.
Bei der Gewährung der EHZ kommt es nur darauf an, wa´nn der „obligatorische Vertrag“ abgeschlossen wurde. Bei Notarvertrag vor dem 1.1.06 würde die EHZ also gewährt werden
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