Hausverkauf, evtl.wird der Käufer nicht zahlen!

Wir haben unser jetziges Haus privat an ein Paar verkauft. Der Notartermin hat bereits stattgefunden und die Auflassungsvormerkung wurde vorgenommen. Das Haus soll am 15.10.2006 übergeben und natürlich auch bezahlt werden. Wir haben uns in der Zwischenzeit ein neues Haus gekauft und haben bis zum 15.10.2006 zwischenfinanziert. Das Haus sollte von dem Onkel des Mannes bezahlt werden.

Gestern bekam ich einen Anruf von der Frau des Paares, man hätte sich getrennt, hat keinen Kontakt mehr und sie wüsste auch nicht, ob er das Haus nun bezahlen würde. Sie könnte es auf jeden Fall nicht.

Er sagte mir dann bei einem weiteren Telefonat, daß sein Onkel nun doch nicht bezahlen würde und er noch nicht genau weiss, ob er das Geld aufbringen könnte. Ich habe ihm dann erstmal klar gemacht, das sowohl er wie auch seine Exfreunding beide zur Hälfte ins Grundbuch wollten und die Auflassungsvormerkung dieses auch so vorsieht und ob er das dann ändern wolle. Er meinte nur er versucht nun irgendwie das Geld aufzutreiben und würde sich zwischendurch mal melden.

Es sieht für uns so aus, als wenn er mit Sicherheit nicht bezahlen wird und nun wollen wir gern wissen wie wir vorgehen sollen. Müssen wir nun den 15.10.2006 erst abwarten und können dann unser Haus erneut anbieten? Können wir auch dann erst die Auflassungsvormerkung zurücknehmen? Müssen wir jetzt den Notar und unsere Bank informieren? Wir haben für den Fall, daß dieses eintritt schon für finanziellen Rückhalt gesorgt, um beide Finanzierungen zu bedienen und hoffen das die Bank dann auch mitspielt. Z.Zt. sind wir ziehmlich Ratlos und würden uns über Antworten und Ratschläge sehr freuen.

  • Könnte ja sein, das doch noch alles glatt läuft aber wir haben ein komisches Gefühl und wollen uns absichern.

Danke schon mal!

Notar
Hallo,

Ihr habt einen Vertrag, notariell beurkundet. Den kann man so am Telefon nicht einmal nebenbei beenden.

Sofort zum Notar gehen und mit dem dem Notar besprechen wie es weiter gehen soll.

Christian

Hallo Christian,

vielen Dank für deine schnelle Antwort! Wir sehen das genauso, haben dieses den Käufern auch so mitgeteilt, die sind sich dessen garnicht bewusst, was sie dort unterschriben haben und sehen die Sache echt locker, sie können und wollen wohl nicht zahlen und damit ist für die Beiden das Thema durch. Wir werden sofort einen Termin beim Notar vereinbaren.

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Hi,

mindestens genauso wichtig wie der Besuch beim Notar ist die Einschaltung eines Anwalts. Die Käufer machen sich mit hoher Wahrscheinlichkeit schadenersatzpflichtig und diese (niedrigeren) Kosten sind dort sicher auch zu holen.
Euch entsteht durch die Geschichte ein nicht unerheblicher Schaden und jede falsche Reaktion Eurerseits könnte teuer werden. Der Notar darf Euch nicht parteiisch beraten, ein eigener Anwalt schon. Und hier ist eine parteiische Beratung dringend erforderlich!!!

Gruß Stefan

Hallo erstmal,

wenn beachtet worden wäre, dass man hier keine konkrete Rechtsberatung geben darf, und der Fall entsprechend abstrakt geschilder worden wäre, könnte man darauf hinweisen, dass es interessant zu wissen wäre, ob der finanzierende Onkel irgendwo in dem Vertrag auftaucht.

Zudem könnte man dann darauf verweisen, dass es sicher „ganz nett ist“ mit dem Notar zu plaudern, dieser aber keinesfalls berechtigt ist, jetzt irgendwelche parteiischen Ratschläge zu geben. Der Notar ist neutral und kann und darf jetzt nicht die Rechte der einen Partei gegenüber der anderen Partei vertreten. Da hier aber parteiische Vertretung notwendig sein wird, hilft nur der Gang zum freundlichen Anwaltskollegen, möglichst mit immobilienrechtlichen Schwerpunkt.

Gruß vom Wiz

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Hallo

Hallo,

Ihr habt einen Vertrag, notariell beurkundet. Den kann man so
am Telefon nicht einmal nebenbei beenden.

Ich denke, das steht auch nicht um Raum und ist ohnehin offensichtlich. Der Punkt ist nur, dass die andere Seite ankündigt, dass sie ihre Pflicht nicht erfüllen kann.

Sofort zum Notar gehen und mit dem dem Notar
besprechen wie es weiter gehen soll.

Also der Notar hatte hier nur die Aufgabe, den Vertrag zu beurkunden. Für die Frage, wie es im Falle der Nichterfüllung weitergehen soll, ist er kaum zuständig. Hier bedarf es eines eigenen Rechtsanwaltes.
Gruß
Dea