Hausverkauf, ex Frau verlangt Anteil. Ist das Rechtens?

Hausverkauf, ex Frau verlangt Anteil. Ist das Rechtens?

Hallo

im Jahre 2007 haben meine Frau 7 ex Frau und ich ein Haus gekauft , im Jahre 2009 folgte die Trennung , meine damalige Frau ist mit einem Kind ausgezogen, ich bin mit dem anderen Kind im Haus geblieben. 2011 wurde die Ehe geschieden, in diesem Jahr folgte auch die Änderung im Grundbuch auf mich als alleiniger Eigentümer. Da ich jetzt nun da Haus verkaufen möchte , verlangt meine Ex Frau nun einen Anteil des Hausverkauf. Ist das Rechtens ? Besten Dank für eure Antworten

Hallo,

und dem wurde ohne irgendeine Gegenleistung zugestimmt?

Gruß,
Steve

das kommt drauf an und hängt von einigen Umstämden ab:
Was wurde bei der Scheidung vereinbart
beteiligte sie sich an der Tilgung
erhielt die Ex eine Abfindung
wenn sie bis jetzt im Grundbuch satnd, warum
ramses90

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es wurde nichts weiteres verei nbart , es war Ihr Wunsch Sie aus dem Grundbuch zu löschen

hat sie denn ein Grund angegeben, warum ihr was zustehen könnte?

Stell doch mal den Fall kalrer da, so kann man ja nur im Nebel stochern.

Dazu muss es einen notariellen Vertrag geben. Was steht darin?

Auch wenn man es immer wieder hört, gibt es diesen Vorgang nicht. Hier wurden Miteigentumsanteile übertragen und anscheinend ohne Entgelt. Mit anderen Worten: wenn der Wert des 1/2 Miteigentumsanteil nicht gerade zufällig null betrug (was natürlich bei entsprechendem Zustand bzw. entsprechenden Verbindlichkeiten denkbar ist), handelt es sich hier um eine Schenkung. Der ganze Vorgang ist in dreierlei Hinsicht steuerlich interessant:
Einkommensteuer („Spekulationsgeschäft“)
Grunderwerbsteuer
Schenkungssteuer

Je nach Konstrukt bzw. Situation kann die Steuerpflicht in allen drei Fällen entfallen sein, aber mich wundert doch sehr, daß der Notar nichts zu dem Thema gesagt hat. Insbesondere das Thema Schenkungssteuer bekommt man nämlich nicht einfach so vom Tisch, weil man lange genug in der Hütte gewohnt hat bzw. den Eigentumsübergang in der Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt hat.

Ich kann die Bitte um Offenlegung des Inhaltes der Urkunde

daher nur bekräftigen.

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Qua eigener Erfahrung vermute ich mal: ja.
Ihr habt das Haus während Ehezeit gemeinsam gekauft. Damit ist es bei der üblichen Zugewinngemeinschaft nach Eheschließung Gemeinschaftseigentum und wird bei Scheidung hälftig geteilt.Ich stand auch alleine im Grundbuch. Die Hälfte des Verkaufspreises ging dennoch an meinen Ex-Mann. Wegen Zugewinngemeinschaft während der Ehezeit.
Tut mir leid für Dich. Man kommt da aber durch.
LG
Amokoma1

Hallo FARSHA,

was ist dann letztlich passiert…?

Danke.