Hallo liebe Experten,
man muss hier ja gewisse Umschreibungen verwenden, ich versuch’s mal.
„Jemand“ hat 2005 bei einer Zwangsversteigerung ein sehr renovierungsbedürftiges kleines Wochenendhaus gekauft, dieses aber auf Grund der Entfernung nie bewohnt, und möchte dieses jetzt verkaufen.
Einen Käufer hätte dieser Jemand, und auch zwei konkrete Fragen.
Den Gewinn, also die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis, muss man ja in der Einkommensteuererklärung angeben, weil weniger als 10 Jahre besessen und nicht selbst bewohnt. Große Renovierungsausgaben sind nicht angefallen.
Frage: Wird die damals gezahlt Grunderwerbssteuer vom Gewinn abgezogen bzw berücksichtigt ?
2.Frage: Kann man Einfluß nehmen auf die Vertragsgestaltung beim Notar ? Das Haus hat nämlich erhebliche Baumängel (alles mit Käufer besprochen und erklärt) und man will nachher keine Probleme bekommen.
Wie kann man sich absichern ?
Noch eine 3. Frage: Wie lange dauert es in der Regel, bis der Notar die Grundbuchumschreibung vorgenommen hat und dem Verkäufer das Geld überweist ?
Vielen Dank im voraus für eine Antwort.
Liebe Grüße
Janine
„Jemand“ hat 2005 bei einer Zwangsversteigerung ein sehr
renovierungsbedürftiges kleines Wochenendhaus gekauft, dieses
aber auf Grund der Entfernung nie bewohnt, und möchte dieses
jetzt verkaufen.
wie wurde das haus in den jahren 2005 bis jetzt genutzt ?
Hallo,
danke schonmal für die Antwort bezüglich Anschaffungskosten.
Das Haus stand bis heute leer, wurde also auch nicht vermietet. ab 2005 hatte die Besitzerin… dort für 2,5 Jahre ihren Hauptwohnsitz gemeldet,aber nicht dort gewohnt. Meines Wissens gilt die Steuerbefreiung nur, wenn man ab Verkaufdatum rückwirkend zwei Jahre selbst bewohnt hat. Scheidet aber aus o.g. Gründen aus.
Es dreht sich übrigens um keine hohen Summen, aber trotzdem.
Vielleicht kann noch jemand Tips zur Abwicklung beim NOtar geben, oder auch einen guten Link, habe selber leider nichts richtiges gefunden.
Liebe Grüße
Janine
wie wurde das haus in den jahren 2005 bis jetzt genutzt ?
Frage: Wird die damals gezahlt Grunderwerbssteuer vom Gewinn abgezogen bzw berücksichtigt ?
Ja.
2.Frage: Kann man Einfluß nehmen auf die Vertragsgestaltung beim Notar ?
Natürlich kann man das. Hier herrscht Vertragsfreiheit, der Notar achtet nur darauf, dass nichts Ungesetzliches oder Sittenwidriges in den Vertrag kommt.
Das Haus hat nämlich erhebliche Baumängel (alles mit Käufer besprochen und erklärt) und man will nachher keine Probleme bekommen.
Wie kann man sich absichern ?
Mit einem wasserdichten Haftungsausschluß. Hier hilft der Notar oder ein Rechtsanwalt.
Noch eine 3. Frage: Wie lange dauert es in der Regel, bis der Notar die Grundbuchumschreibung vorgenommen hat und dem Verkäufer das Geld überweist ?
Das hängt vom Grundbuchamt ab, es kann in 14 Tagen erledigt sein oder auch Monate dauern.
Hallo,
danke schonmal für die Antwort bezüglich Anschaffungskosten.
Das Haus stand bis heute leer, wurde also auch nicht
vermietet. ab 2005 hatte die Besitzerin… dort für 2,5 Jahre
ihren Hauptwohnsitz gemeldet,aber nicht dort gewohnt. Meines
Wissens gilt die Steuerbefreiung nur, wenn man ab Verkaufdatum
rückwirkend zwei Jahre selbst bewohnt hat.
…nein, wenn das objekt nur eigengenutzt war bzw. die absicht dazu bestand, dann fällt keine spekulationssteuer an.
hier ein urteil mit einem ähnlichen sachverhalt.
BFH, Urteil v. 18.1.2006, Az. IX R 18/03
…evtl. fällt einem ja auch ein, dass man doch tatsächlich mal eine woche selbst dort gewohnt hat…
ich würde hier keinen „fall“ für das finanzamt draus basteln, sondern die ganze chose nicht erklären…
evtl. rückfragen dann eben entsprechend erläutern.
Zusatzfrage wegen Steuer bewegliche Güter
Hallo,
nochmals vielen Dank für die Antworten, speziell auch für das Urteil.
Habe aktuell noch eine weitere Frage.
Auf dem Gelände befindet sich ein großer Gastank, welchen „man“ bei der Ersteigerung mit erworben hat. Wenn nun ein Käufer, um die zu versteuernede Kaufsumme zu drücken, vorschlagen würde, den Gastank separat als bewegliches Gut zu erwerben, müßte „man“ dann diese Einnahme im Einkommen berücksichtigen? Der Gastank ist auf einem Fundament verschraubt, aber demontierbar. Dies trifft auch auf weiter Baumaterialien zu, die „man“ eventuell noch besitzt, die aber im Haus nicht verbaut wurden und in den verganenen Jahren steuerlich in keinster Weise geltend gemacht wurden.
Baumaterialien (Türen, Gerüst, Dammmaterial etc) im Wert von ca 3000 Euro, Gastank im Wert von ca 2500 Euro.
Bei den Baumaterialien gehe ich davon aus, dass „man“ die verkaufen kann wie man will, ist ja Privateigentum, doch wie sieht es mit dem Gastank aus ?
Ich hoffe, das war verständlich erklärt.
Viele Grüße
Janine