Hallo,
Ein Familienmitglied (Schwiegervater) ist derzeit pflegebdürftig. Für eine externe Pflege reicht die Rente aber nicht und auch die Ersparnisse halten sich in Grenzen. Nun ist es aber so, dass er in Griechenland noch Imobobilien besitzt, die ja dann in diesem Falle zur Kostendeckung verkauft werden (müssen).
Meine Frage hierzu: Wer muss sich um den Verkauf kümmernb und
was passiert, wenn kein Kàufer gefunden wird? Die Immobilienlage (also zum Verkaufen) in Südeuropa sieht ja alles andere als rosig aus.
Vielen Dank schomal für Eure Mithilfe
Hallo,
Ein Familienmitglied (Schwiegervater) ist derzeit pflegebdürftig. Für eine externe Pflege reicht die Rente aber nicht und auch die Ersparnisse halten sich in Grenzen. Nun ist es aber so, dass er in Griechenland noch Immobbilien besitzt, die ja dann in diesem Falle zur Kostendeckung verkauft werden (müssen).
Meine Frage hierzu: Wer muss sich um den Verkauf kümmern
Der Eigentümer, also der Schwiegervater, so er das denn noch kann. Sollte er nicht mehr geschäftsfähig sein, dann hat er möglicherweise eine Vollmacht für eine Person ausgestellt, die auch die Vermögenssorge umfasst. Dann ist eben diese Person zuständig. Sollte es keine Vollmacht geben, dann wird das Amt möglicherweise/eventuell/vielleicht dafür sorgen, dass er einen Betreuer bekommt. Dass kann dann eine wildfremde Person sein, die das dann übernimmt und die Immobilien versucht zu verkaufen.
und was passiert, wenn kein Käufer gefunden wird?
Dann stellen sie gerade keinen Wert dar.
Die Immobilienlage (also zum Verkaufen) in Südeuropa sieht ja alles andere als rosig aus.
Kommt wie immer auf die Umstände an. Man kann auch schrottimmobilien zu Traumpreisen verkaufen. Dazu zwingen kann einen aber niemand. Vielleicht sind sie wieder etwas wert, wenn die Immobilien vererbt werden. Dann könnten die Erben, je nach Konstellation, die vom Amt gezahlten Leistungen ersetzen müssen.
Grüße
Hallo,
Ein Familienmitglied (Schwiegervater) ist derzeit pflegebdürftig. Für eine externe Pflege reicht die Rente aber nicht und auch die Ersparnisse halten sich in Grenzen. Nun ist es aber so, dass er in Griechenland noch Immobbilien besitzt, die ja dann in diesem Falle zur Kostendeckung verkauft werden (müssen).
Meine Frage hierzu: Wer muss sich um den Verkauf kümmern
Der Eigentümer, also der Schwiegervater, so er das denn noch
kann. Sollte er nicht mehr geschäftsfähig sein, dann hat er
möglicherweise eine Vollmacht für eine Person ausgestellt, die
auch die Vermögenssorge umfasst. Dann ist eben diese Person
zuständig. Sollte es keine Vollmacht geben, dann wird das Amt
möglicherweise/eventuell/vielleicht dafür sorgen, dass er
einen Betreuer bekommt. Dass kann dann eine wildfremde Person
sein, die das dann übernimmt und die Immobilien versucht zu
verkaufen.
Ein Betreuer ist hier schon vorhanden und es handelt sich in diesem Fall auch um eine häusliche Pflege.
und was passiert, wenn kein Käufer gefunden wird?
Dann stellen sie gerade keinen Wert dar.
Die Immobilienlage (also zum Verkaufen) in Südeuropa sieht ja alles andere als rosig aus.
Kommt wie immer auf die Umstände an. Man kann auch
schrottimmobilien zu Traumpreisen verkaufen. Dazu zwingen kann
einen aber niemand. Vielleicht sind sie wieder etwas wert,
wenn die Immobilien vererbt werden. Dann könnten die Erben, je
nach Konstellation, die vom Amt gezahlten Leistungen ersetzen
müssen.
Zwingen natürlich nicht, aber ich kann doch auf den Verkauf bestehen, bzw verlangen, dass der das Privatvermögen der betreuten Person aufgebraucht ist, bevor irgendwelche Kosten auf mich zukommen, oder? Es fängt schon soweit, an dass seitens der betreuenden Person bereits Geldforderungen kommen, um die Pflege tageweise extern verlegen zu können.
Grüße
Viele Grüsse zurück