es wäre schön, wenn sich jemand meine Problematik anhören könnte und mir einen Tip über die weitere vorgehensweise sagen könnte.
Ich habe vor kurzem als allein Erbe ein Haus erhalten, welches ich verkaufen möchte. Nun nach dem ganzen Trubel den man dabei so hat, habe ich schon die Eintragung vom Haus im Grundbuch auf mich umgeschrieben und mein Makler hat einen Käufer gefunden.
Nun wo es endlich soweit war, sagte mein Makler mir, dass noch Grundschulden auf dem Haus seien, und ohne diese zu löschen könnte er das Haus nicht verkaufen beim Notar. Es geht sich da um vier Einträge mit eher kleinen Summen. Diese sind auch bereits alle abbezahlt wurden. Leider konnten wir aber nur zwei dieser („löschbriefe“, ich komm jetzt nicht drauf) finden. Darauf sagte der Makler, wir müssten dann ein halbes Jahr warten, dann werden diese Vorderungen im Amtsgericht ausgehängt, und danach könnte die Löschung im Grundbuch stattfinden. Ich kann aber beim besten willen nicht noch ein weiteres halbes Jahr warten, bis das Geld fließt bzw. der Kaufvertrag abgeschlossen ist.
was sich so alles Makler schimpft, und von nichts eine Ahnung hat.
Wenn Löschungsbewilligungen noch nicht erteilt worden, oder verloren gegangen sind, dann wendet man sich an den Gläubiger und lässt für kleines Geld welche (neu) erstellen. Die zeigt man dann dem Makler und dem potentiellen Käufer und erklärt, dass die damit zusammenhängenden Grundschulden im Rahmen der Umschreibung nach Beurkundung des Kaufvertrages gelöscht werden. Ganz normales Standardprocedere.
Aber ich erinnere mich sogar an einen Notar, der Zeter und Mordio schrie, und um Haaresbreite einen Verkauf vereitelt hätte, weil er statt bei mir als Vertreter des Verkäufers mal bzgl. Löschungsbewilligungen nachzufragen dem Käufer mitteilte, dass er wohl vollkommen übergeschnappt sei eine über den Dachfirst belastete Immobilie erwerben zu wollen. Dabei war alles längst erledigt und lagen die Löschungsbewilligungen schon bis auf eine Kleinigkeit bei mir in der Akte.
erstmal Danke für Ihre Antwort.
Das hört sich schonmal sehr gut an. Funktioniert das denn auch noch, wenn die Eintragungen von ca. 1960 sind? Ich weiss nicht ob ich den Namen der Bank nennen darf, aber die wird doch vermutlich keine Dokumente darüber mehr haben?
Also ich habe nochmal Rücksprache mit meinem Makler gehalten, dieser sagte mir, dass diese löschungsbewilligung nichts zur Sache tat, weil der ?Grundschultsbreef? fehlt und dieser für nichtig erklärt werden muss.
Solangsam verliere ich ein wenig den Überblick :-\
Hallo,
kein normaler Mensch kauft ein mit einer Grundschuld belastetes Grundstück, wenn unklar ist, ob hinter dieser noch eine Forderung steht. Jeder Gläubiger kann nach dem Kauf (und jetzt auch schon) um die Ecke kommen und seine Forderung eintreiben. Natürlich ist das unwahrscheinlich, wenn es sich um eine zB 30 Jahre alte Grundschuld handelt. Aber im Zeitalter obskurer Forderungsabtretungsspielereien von unseriösen Kreditinstituten würde es mich nicht wundern, wenn irgendein „Schlipstragendes Bänkerjüngelchen“ seine Jahresboni damit verdienen will, für die Löschung eine horrende Rechnung aufzumachen oder gar mit einer Zwangsversteigerung zu drohen.
Zum praktischen Teil des Problems:
Es ist aus Deiner Mail nicht ersichtlich, ob ein Grundschuldbrief oder eine Löschungsbewilligung fehlt. Beides sollte man beim Gläubiger finden bzw. bekommen. Hat der Voreigentümer bereits den (heute nicht mehr üblichen) Brief ausgehändigt bekommen und verloren, muss man tatsächlich u.U. ein Aufgebotsverfahren für diesen Brief betreiben oder den damaligen Gläubiger alternativ um eine Löschungsbewilligung (bzw. eine Urkunde, die erklärt, dass der Brief irrelelvant ist) bitten. Letztere beiden gehen nicht ohne Notar.
Ein Notar sollte da helfen können, bitte kein Makler
also jetzt gehe ich schwer davon aus, dass es sich um den Grundschuldbrief geht, da dass aus auch schon älter ist, müssten meine Großeltern den Brief auch mal ausgehändigt bekommen haben. Demnach was du schreibst bleibt mir also nur noch als alternative diese Urkunde vom Gläubiger.
ein verlorener Grundschuldbrief ist ein anderes Thema. Aber auch da sollte man mit dem Gläubiger eine Lösung finden. Problematisch wird es nur, wenn der die Grundschuld ggf. mal abgetreten und den Brief dabei natürlich mit übergeben hat, und der neue Gläubiger nicht mehr existent ist, … Da hilft dann im Zweifelsfall wirklich nur noch das Aufgebotsverfahren.
Man kann aber trotzdem durchaus erfolgreich verkaufen. Hierzu muss man dann nur den Erwerber von ggf. noch geltend gemachten Forderungen frei stellen, und sollte hierfür vom Kaufpreis dann einen entsprechenden Teil bis zur Abwicklung des Aufgebotsverfahrens stunden oder auf einem Notaranderkonto parken. Ggf. macht auch eine Bankbürgschaft Sinn. Es geht hier ja zum Gliück „nur um Geld“, und wenn die Forderung im Verhältnis zum Gesamtpreis eher klein ist, sollte man unter Erwachsenen Menschen da eine gemeinsame Lösung finden.