Hausverkauf-Hilfe

Hallo Leutz!
Ich hoffe ich habe hier das richtige Brett gefunden, wenn nicht bitte verschieben!

Es geht darum vor 2 Jahren wurde ein Notarvertrag unterschrieben über ein Haus mit Grundstück (2000m²).
Jetzt wurde festgestellt das die Schäden feuchte, Dach, gemäuer zu intensiv und zu teuer sind. Im Notarvetrag wurde festgehalten „gekauft wie gesehen“ also sollten die Schäden bekannt sein…

Gibt es eine Möglichkeit von dem Vertrag jetzt noch zurückzutreten?
Es wurden damals keine Gutachter eingesetzt!

Bitte weitere Fragen oder Antworten!

Danke im Vorraus!

Grüße

Corsa112

Moin,
versteckte Mängel können u.U. zu einer Rückabwicklung eines Kaufvertrages führen.
Große Schäden nach 2 Jahren zeigen mir allerdings, dass es sich hier im geschilderten fiktiven Fall offensichtlich gerade nicht um versteckte Mängel handelt. Es gab sicherlich einen Grund warum der Haftungsausschluß von den Vertragsparteien in den Vertrag aufgenommen wurden.
Geiz ist geil.
Hier mal wieder so ein Fall in dem eine Vertragspartei mit dieser Mentalität auf die Schnauze gefallen ist.
Von Bautechnik keine Ahnung aber das Geld für ein Gutachten gespart, Von Vertragsangelegenheiten keine Ahnung aber den Anwalt gespart.
Dumm gelaufen.

vnA

Gibt es eine Möglichkeit von dem Vertrag jetzt noch
zurückzutreten?

Bei arglistiger Täuschung seitens des Verkäufers könnte eine CHance bestehen. Aber die muß man erstmal nachweisen.

Es wurden damals keine Gutachter eingesetzt!

Da schüttel ich immer den Kopf. Leute geben sechs- und siebenstellige Beträge für eine Immobilie aus und sparen dann dreistellige für die technische Begutachtung. Selbst wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, wird sich der Käufer fragen lassen müssen, warum er das Kaufobjekt nicht vor dem Kauf untersucht hat.

hallo,
so einen fall gibt es auch bei mir. allerdings habe ich das objekt seit 2 monaten. es gibt rechts- und sachmängeln. wenn der verkäufer kenntnis über diese mängel hatte und es nicht gesagt hat, ist es möglich,auch wenn es im notariellen kaufvertrag die gewähreleistung ausgeschlossen ist, vom vertrag zurückzutreten. hier hat der verkäufer arglistig getäuscht. das muss man beweisen können. d.h. kontakt mit den ehemaligen bewohner aufnehmen etc… oder das gericht schickt dann einen gutachter. allerdings kann es bisschen schwierig sein, da das objekt schon seit 2 jahren im besitz ist.

es gibt einige urteile über solche fälle, da hat man es leichter. hab jetzt auch einen prozess vor.

lg