Hausverkauf im Osten

Ein hallo an Euch alle, bin neu hier und habe einige Fragen, bezugs Hausverkauf.
Sachlage: Ich bin Schuldner 50/50 von einem Einfamilienhaus (Bj.1994). Mein Ex behielt es nach der Scheidung, starb kurz darauf. Verträge bei den Banken konnten nicht mehr geändert werden. Anträge waren gestellt, dass ich aus den Kreditverträgen entlassen werden wollte.
Erben sind abgesprungen(Kinder aus erster Ehe meines EX.) Es gibt nichts, außer die Schulden - ca. 110.000 €.
Noch ist meine Tochter Erbin, wir haben aber auch die Ablehnung beantragt - schwebt noch.
Ich muss nun das Haus verkaufen, wegen der monatl. Belastung, die ich nicht ewig tragen kann. Kann ich in der jetzigen Situation allein über den Verkauf entscheiden? Oder muss ich das Familiengericht oder das Nachlassgericht fragen?
Wenn auch meine Tochter als Erbin wegfällt, wie verhält es sich mit dem Verkauf? Kann ich da noch etwas entscheiden? Oder übernimmt dann der Staat das Zepter?
Was ist günstiger? Das Haus jetzt auf die Schnelle versuchen zu verkaufen oder warten, bis der Fiskus sich einschaltet? Hat der Staat Interesse an einem guten Verkauf der Immobilie oder lässt er es gleich zu einer Zwangsversteigerung kommen?
Ich weiß, das sind viele komische Fragen, aber dies kommt auf mich zu und ich weiß nicht, wie ich mich verhalten soll. Zumal das Haus in Sachsen steht und ich in Baden wohne. Blöde Situation, da auch im Osten die Immo-Preise am Boden sind.
Wer kann mir raten?

Danke im Voraus.

Ramona

Ein hallo an Euch alle, bin neu hier und habe einige Fragen,
bezugs Hausverkauf.
Sachlage: Ich bin Schuldner 50/50 von einem Einfamilienhaus
(Bj.1994). Mein Ex behielt es nach der Scheidung, starb kurz
darauf. Verträge bei den Banken konnten nicht mehr geändert
werden. Anträge waren gestellt, dass ich aus den
Kreditverträgen entlassen werden wollte.
Erben sind abgesprungen(Kinder aus erster Ehe meines EX.) Es
gibt nichts, außer die Schulden - ca. 110.000 €.
Noch ist meine Tochter Erbin, wir haben aber auch die
Ablehnung beantragt - schwebt noch.
Ich muss nun das Haus verkaufen, wegen der monatl. Belastung,
die ich nicht ewig tragen kann. Kann ich in der jetzigen
Situation allein über den Verkauf entscheiden? Oder muss ich
das Familiengericht oder das Nachlassgericht fragen?
Wenn auch meine Tochter als Erbin wegfällt, wie verhält es
sich mit dem Verkauf? Kann ich da noch etwas entscheiden? Oder
übernimmt dann der Staat das Zepter?
Was ist günstiger? Das Haus jetzt auf die Schnelle versuchen
zu verkaufen oder warten, bis der Fiskus sich einschaltet? Hat
der Staat Interesse an einem guten Verkauf der Immobilie oder
lässt er es gleich zu einer Zwangsversteigerung kommen?
Ich weiß, das sind viele komische Fragen, aber dies kommt auf
mich zu und ich weiß nicht, wie ich mich verhalten soll. Zumal
das Haus in Sachsen steht und ich in Baden wohne. Blöde
Situation, da auch im Osten die Immo-Preise am Boden sind.
Wer kann mir raten?

Danke im Voraus.

Hi Ramona,

deine Einlassungen empfehlen den dringenden Weg zum Anwalt.

Warum soll das Erbe abgelehnt werden? Vielleicht springt ja nach dem Verkauf noch nen Sü,mmchen raus?

gruss
winkel

Hallo Winkel,
Anwalt gut und schön. Nur muss der Anwalt bezahlt werden. bei der Immo-Marktlage im Osten (Sachsen-Land)kann ich froh sein, wenn der Verkauf die Schulden deckt oder ich das haus überhaupt los werde (obwohl es ein schönes Grundstück ist…). Der Anwalt bekommt gewiss so und so viel Prozent vom Verkaufspreis.
Wenn ich das Geld hätte, wäre ich schon beim Anwalt gewesen. Aus diesem Grund suche ich im Web nach leuten, die mir raten können.
Ein Hausbesitzer ist nicht immer ein Mensch mit viel Geld. Ich habe nur die Schulden und muss sehen, dass ich die Raten noch bis zum Verkauf des Hauses bezahlen kann.
Wenn der Markt so wäre wie hier in Baden, hätte ich keine Scheu zum Anwalt zu gehen, denn hier würde ich gewiss 200.000 für das Haus bekommen u. könnte den Anwalt bezahlen.
Ist eben schit, wenn man kein Geld hat.

Ob beim Verkauf etwas herausspringt ist nicht sicher, deshalb lehnt auch meine Tochter ab. Sie hätte ja sonst einen Haufen Schulden, sollte das Haus zwangsversteigert werden müssen.

Trotzdem Dank für deinen Rat.
Ramona

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Ein hallo an Euch alle, bin neu hier und habe einige Fragen,
bezugs Hausverkauf.
Sachlage: Ich bin Schuldner 50/50 von einem Einfamilienhaus
(Bj.1994). Mein Ex behielt es nach der Scheidung, starb kurz
darauf. Verträge bei den Banken konnten nicht mehr geändert
werden. Anträge waren gestellt, dass ich aus den
Kreditverträgen entlassen werden wollte.
Erben sind abgesprungen(Kinder aus erster Ehe meines EX.) Es
gibt nichts, außer die Schulden - ca. 110.000 ?.
Noch ist meine Tochter Erbin, wir haben aber auch die
Ablehnung beantragt - schwebt noch.
Ich muss nun das Haus verkaufen, wegen der monatl. Belastung,
die ich nicht ewig tragen kann. Kann ich in der jetzigen
Situation allein über den Verkauf entscheiden?

Ist die Scheidung schon durchgewesen oder Trennungsjahr, o. ä.?
Dir gehört nur 50% des Gebäudes. Wie willst du da allein entscheiden. Du hast, denke ich zumindestens, den Erbschein beantragt (oder deine Familie). Innerhalb der Erbübertragung kann sich da nichts bewegen.

Oder muss ich
das Familiengericht oder das :Nachlassgericht fragen?

Sprech sowieso mit denen und schildere deine Situation. Du brauchst schnellstens Hilfe!!

Wenn auch meine Tochter als Erbin wegfällt, wie verhält es
sich mit dem Verkauf? Kann ich da noch etwas entscheiden?

Wer erbt dann? Die Bank will das Haus nicht haben, aber das Geld!!!

:open_mouth:der

übernimmt dann der Staat das :Zepter?
Was ist günstiger? Das Haus jetzt auf die Schnelle :versuchen
zu verkaufen oder warten, bis der Fiskus sich einschaltet? HHat
der Staat Interesse an einem :guten Verkauf der Immobilie :oder
lässt er es gleich zu einer Zwangsversteigerung kommen?

Der Staat hat sicherlich ein Interesse, ob es der schnelle Verkauf des Hauses ist, mag bezweifelt werden und sollte dich auch nicht primär interessieren (Erbschaftssteuer!!!). Denn die Bank wird sich eher melden und wahrscheinlich das Haus in die Zwangsversteigerung gehen lassen, weil irgendwann der Punkt da ist, an dem du die Belastung nicht mehr tragen kannst. Wenn du da mit Schulden rausgehst, …?

Wer kann mir raten?

Keiner, weil keiner in deiner Situation ist und sich auch ähnliche Situationen nicht vergleichen lassen. Weiterhin können wir hiert auch keine rechtsverbindlichen Empfehlungen geben, da wir einfach weit weg sind. Ich persönlich würde mich sofort mit der bak in verbindung setzen und den weiteren Weg besprechen. Die haben ein Interesse an dem Geld und nicht am Haus. Weiterhin würde ich ein Termin mit dem Amtsgericht vereinbaren, die dir die Auskinft über die rechtliche Seite des Erbes geben können (keine Beratung, suche dir daher geziehlt die Fragen aus). Wer hatte den den Erbverzicht ausgesprochen, ich meine für deine Tochter? Auch ein RA??

Danke im Voraus.

Ramona

Bitte
Martin

Hallo Martin,
ich danke dir für deine ehrliche Antwort.

Die Scheidung war schon durch. Im April 2003 wurden wir geschieden und im Juli starb mein Ex.
Mir gehören nur 50%, das stimmt. Die anderen 50 sind noch meiner Tochter, bis die Ablehnung der Erbschaft durch ist, wenn sie durchkommt.

Ich werd mal ans Nachlassgericht schreiben und meine Situation schildern.
Das Familiengericht kennt ja die Sachlage schon.

Nochmals Danke.
Ich muss jetzt schreiben.
Ramona

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