Hallo zusammen,
endlich haben wir einen Käufer über einen Makler für unser „Erbhaus“ gefunden.
Er möchte den Kaufpreis in 2 Raten bezahlen. Die Hälfte sofort, die andere Hälfte bis spätestens zum 31.12. Hintergrund: Sie sind zur Zeit selbst beim Hausverkauf und möchten nicht zwischenfinanzieren. Ich denke, grundsätzlich ist nichts dagen einzuwenden.
Doch was sollte man hierbei besonders beachten? Welche Nachteile können sich ergeben? Was passiert, wenn er bis zum 31.12. nicht zahlen kann/will (was wir doch nicht hoffen wollen)!
Vielen Dank erstmal für die Tipps
Gruss Dora
Hallo Dora,
Doch was sollte man hierbei besonders beachten? Welche
Nachteile können sich ergeben? Was passiert, wenn er bis zum
31.12. nicht zahlen kann/will (was wir doch nicht hoffen
wollen)!
solch eine Situation ist keine ganz so übliche und daher rate ich Dir dringend, einen solchen Vertrag von einem Fachanwalt aufsetzen zu lassen und den endgültigen Übergang der Immobilie erst dann zuzulassen, wenn das Geld komplett bei Dir ist.
Gandalf
Hallo zusammen,
endlich haben wir einen Käufer über einen Makler für unser
„Erbhaus“ gefunden.
Er möchte den Kaufpreis in 2 Raten bezahlen. Die Hälfte
sofort, die andere Hälfte bis spätestens zum 31.12.
Hintergrund: Sie sind zur Zeit selbst beim Hausverkauf und
möchten nicht zwischenfinanzieren. Ich denke, grundsätzlich
ist nichts dagen einzuwenden.
Doch was sollte man hierbei besonders beachten? Welche
Nachteile können sich ergeben? Was passiert, wenn er bis zum
31.12. nicht zahlen kann/will (was wir doch nicht hoffen
wollen)!
Es passiert dann genau das, was ihr im Kaufvertrag vereinbart habt.
Klar will er keine Zwischenfinanzierung - aber: wollt ihr auf die Zinsen für das halbe Geld verzichten?
Wollt ihr das Risiko tragen, dass er nach 4 Monaten sagt: Sorry, ich habe keinen Käufer für mein Haus gefunden.
Und viele Fragen müssen zuvor geklärt werden:
Wann passiert dann der Nutzen-Lasten Wechsel? Wer zahlt in der Zwischenzeit Grundsteuer, Straßenreinigung, Müll etc.
Wer ist verantwortlich für die Gebäudeversicherung?
Wer zahlt, wenn die Heizung zwischenzeitlich den Geist aufgibt?
Darf der Käufer schon Umbauten am Haus beginnen?
Einen Mietvertrag für die Zwischenzeit abzuschließen ist auch ungünstig, da sich aus dem Mietrecht für den Vermieter besondere Verpflichtungen ergeben.
Ich würde mich nicht auf ein solches Konstrukt einlassen. Schlüssel gegen Kaufpreisnachweis. Ansonsten bleibt das Haus leer - bis der Käufer bezahlen kann.
Gruß n.