Hausverkauf in Italien

Hallo!
Ein Rentner möchte sein Haus in Italien verkaufen.Der Wert wird sich auf ca. € 300.000 belaufen.
Wie sieht das mit der Versteuerung hier in Deutschland aus?Der betrag wird vorerst auf ein italienisches Konto eingezahlt und dann später auf ein deutsches Konto. Muss man auf irgendetwas achten? Wie kommt man steuermäßig am Günstigsten davon?
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße

Hallo, da kommen eine Menge Fragen zusammen, die ich auch nicht direkt beantworten kann.
Je nachdem wer das Haus kauft z.B. ein Deutscher der kann ja sofort auf ein deutsches Konto bezahlen. Wenn ein Italiener kauft, sieht dies ein wenig anders aus. Durch das Geldwäschegesetzt wird ja immer gefragt, woher kommt das Geld wenn es mehr als 20.000€ sind. Als Rentner muiss man die ja dann in Deutschl. angeben und Steuern zahlen.Das Beste wäre. die Bank zu fragen und einen Steuerberater fragen. Tut mir leid, nicht mehr helfen zu können, dafür benötigen Sie fachlichen Rat.
Viele Grüße
Giovanni

Hallo Giovannino,

sagt Dir der Begriff „Doppelbesteuerungsabkommen“ etwas?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Servus,

hier wäre für die deutsche Seite der Sache wichtig zu wissen, ob das Haus vermietet oder selbst genutzt war, wann es angeschafft oder hergestellt wurde und was die Anschaffung oder Herstellung gekostet hat.

Das hat aber nur einen Einfluss auf eine eventuelle Berücksichtigung eines eventuellen Gewinns im Rahmen des Progressionsvorbehalts. Wenn Du die oben gefragten Angaben ergänzt, liefere ich Einzelheiten dazu.

Das Besteuerungsrecht für diesen Vorgang liegt gem. Doppelbesteuerungsabkommen D-Italien bei Italien. Dort ist ein eventueller Gewinn (= Erlös minus Anschaffungs- und Herstellungskosten) zu versteuern, wenn der Eigentümer das Haus bis zu fünf Jahren besessen hat („Spekulationsfrist“); anders als in D wird dabei nicht zwischen Selbstnutzung und Fremdvermietung unterschieden. Wenn die Anschaffung oder Herstellung länger als fünf Jahre vor der Veräußerung gewesen ist, passiert überhaupt nichts weiter.

  • Giovannino hat vermutlich keine Idee davon, dass man höhere Geldbeträge auch vollkommen legal und nach Entrichtung aller fälligen Steuern von Italien nach Deutschland überweisen kann; das ist in Italien nicht sehr verbreitet üblich, aber es geht tatsächlich! In diesem Fall kann einem das Thema „Geldwäsche“ meilenweit am Allerwertesten vorbeigehen, wenn man die Meldepflicht ggü. der LZB beachtet.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder