Hausverkauf - Käufer ist eingezogen vor Notarvertrag

Der Notarielle Vertrag für den Hausverkauf verzögert sich weil noch ein Dokument fehlt.
Der Käufer ist aber schon eingezogen. Kann hier ein Mietvertrag gemacht werden ?
Beide Seiten haben sich bereits schriftlich auf den Kauf und den Preis geeinigt.
MfG

Wie kommt er denn an den Schlüssel?
Damit ist konkludent ein Mietvertrag abgeschlossen (ohne Mietzahlung).
Viel Erfolg beim weiteren Vorgehen; wenn du Pech hast, ist das eine Masche vom „Käufer“: Interesse heucheln, schriftlich (ohne Notar, daher rechtlich ohne Bedeutung) alles vereinbaren, Schlüssel erhalten, Notar verzögern (irgendein Formular fehlt halt), und dann absagen - und du hast jemanden im Haus, den du rausklagen musst und der das Haus in einem Zustand verlässt,…

Merke (für die Zukunft): die Schlüssel gibt es erst, wenn der Notarvertrag abgeschlossen und der Kaufpreis auf dem Konto ist.

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Das ist schlecht. Wie kann man das zulassen,wenn das finanzielle noch ungeklärt ist ?
Hoffentlich bist Du keinem Betrüger aufgesessen !

Mietvertrag geht nicht, Evtl. könnte man eine Art Nutzungsentschädigung für die vorzeitige Nutzung verlangen.

MfG
duck313

Sorry, aber hier wurde der zweite Schritt vor dem ersten gemacht. Es ist nicht unüblich, dass man einen vertrauenswürdigen Käufer bei Verzögerungen in der administrativen Abwicklung früher in das Haus lässt. Aber dann muss man vorher natürlich die Bedingungen klären, unter denen das geschieht. Erst den Käufer einziehen lassen, und dann von ihm noch einen Vertrag jenseits dessen, was gesetzlich gilt, haben zu wollen, ist etwas optimistisch gedacht. D.h. eine Miete wird hier nicht mehr durchsetzbar sein, und eine Nutzungsentschädigung auch nicht, da der Käufer die Wohnung ja ohne Vereinbarung einer Kostenpflichtigkeit in deinen Einvernehmen bezogen hat.

Hallo, ich habe mich vielleicht missverständlich ausgedrückt. Die Übergabe ist mit meinem Einverständnis erfolgt. Die Käufer sind wg. Kündigung ihrer jetzigen Wohnung im Zeitdruck, deshalb habe ich zugestimmt.

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Danke für die Hinweise, habe bereits meinen Beitrag ergänzt :-))
Die Konkludenz war mir leider nicht in diesem Fall ersichtlich.

Herzlichen Glückwunsch, oder soll ich lieber herzliches Beileid wünschen? Gerade gestern hat mir mein Mann davon berichtet:

Hier auch als Video:

Viel Glück!

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Das ist doch wunderbar! Einer sagt, ein Mietvertrag könne nachträglich nicht geschlossen werden, ein anderer, er sei schon geschlossen. Da kannst du dir aussuchen, was du gern hättest. Falls dich die Rechtslage interessiert:

Die Entgeltlichkeit der Überlassung der Räume ist gemäß § 535 BGB konstitutiv für einen Mietvertrag. Es gibt keinen Mietvertrag ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Miete. Ohne Miete heißt das ganze Leihe (§ 598 BGB) und hat ganz andere Konsequenzen, auch was die Beendigung des Vertrages angeht.

Ich wage kaum zu fragen, was für ein Dokument das ist – und vor allem, wer es beibringen muss.

Selbstverständlich. In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit.

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Mal ein Fall aus der Praxis … unsere Verkäuferin hat uns auch schon 3 Wochen vor Notarvertrag und Eigentumsübergang einen Schlüssel überreicht, ins Haus gelassen und uns 1 Zimmer und 1 Kellerraum zur Verfügung gestellt, damit wir schon etwas ins Haus räumen konnten. Wir hatten etwas Zeitdruck, weil ich quasi mit Einzug direkt mehrere Wochen in REHA musste.

Sie hat allerdings nichts dafür haben wollen - wir haben ihr dann einfach so für den Monat Geld (1/2 ortsübliche Miete für ein Häuschen dieser Größe) in die Hand gedrückt :woman_shrugging:

Mit seriösen Käufern ist es kein Problem - mit unseriösen kann es doof werden

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danke für Ihre Schilderung, die sich mit meinem Fall decken. Meine Käufer sind ebenfalls seriös und glaubhaft, sind fleissig am einrichten.
Im Übrigen liegt ja bereits die Zusage der Bank beim Notar vor !
MfG LHS

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Hallo „Milan“ das ist mal ein konstruktiver Beitrag für den ich Ihnen danke!
Meine Skepsis war lediglich hinsichtlich einem MV den ich aber jetzt nicht mehr für nötig halte. In 2 Wochen liegt das letzte Dokument dann endlich vor.
Beste Grüße
LHS

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Steht leider nicht auf der Stirn, wozu der Käufer gehört.

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