Hallo,
in einem Privathaus befindet sich ein Geschäftsraum, der nun seit 10 Jahren vermietet ist. Das Haus wurde verkauft und der neue Käufer erklärt, dass er die bisherige Miete für den Geschäftsraum als nicht kostendeckend ansehen kann. Miete: Warm 125 Euro für einen schlecht isolierten Raum, der gewerblich nur 1x wöchentlich für 2 Stunden genutzt wird und möchte nun 200 Euro haben. Ansonsten wäre ein Leerstand günstiger!
Sollte man die Erhöhung ablehnen, hat der Käufer aufgrund des Kaufs ein Sonderkündigungsrecht?
Nur mal so rein interessehalber: wieso sollt es den Vermieter interessieren, wie oft der Mieter den gemieteten Raum tatsächlich nutzt? Im übrigen ist die reine Höhe der Miete ohne Angabe zur Größe der gemietete Fläche eher wenig hilfreich.
Für Geschäftsräume gelten nicht die netten Kündigungsschutzbestimmungen und -fristen wie für Wohnräume. Ist das bekannt?
Gruß
anf
Ist das euer Fahrschulraum ?
1 x pro Woche Bürozeiten oder Theorieunterricht ?
Hallo,
wenn im Mietvertrag eine feste Miete vereinbart wurde, so gilt das auch für den neuen Eigentümer.
Er kann aber eine Änderungskündigung aussprechen. Dann seid ihr nach der Kündigungsfrist raus - oder geht auf den neuen Vertrag ein.
Korrekt
Natürlich ist es für den Vermieter uninteressant, wie oft der Raum genutzt wird. Dies war rein informativ gedacht. Der Raum hat eine Größe von 35 qm.
Dies wollte ich hier in Erfahrung bringen.