Hausverkauf Kaufpreis

Wir wollen unser Haus verkaufen, wollen aber noch 6 Monate in der Immobilie bleiben, da wir erst dann eine neue Wohnung haben.Der Käufer zahlt uns jetzt schon den Kaufpreis. Mit dem Verkäufer wurde vereinbart, dass wir vom Kaupreis eine höhere Summe zurückgehen, sozusagen als Wohnrecht in der Immobilie für 6 Monate. Kann man vereinbaren, dass alle Rechte und Pflichten bereits nach Kaufpreiszahlung auf den Käufer übergehen ? Oder ist dies erst nach dem Auszug möglich ? Wer haftet dafür, wenn in dieser Zeit noch was in der Immobilie (z.B. Heizung) entzwei geht ? Wann gehen alle Rechte und Pflichten auf den Käufer über ? Was ist für uns die günstigste Regelung ?

Hallo erst mal,

Kann man vereinbaren, dass alle Rechte und

Pflichten bereits nach Kaufpreiszahlung auf den Käufer
übergehen ?

sollte möglich sein

Oder ist dies erst nach dem Auszug möglich ? Wer

haftet dafür, wenn in dieser Zeit noch was in der Immobilie
(z.B. Heizung) entzwei geht ? Wann gehen alle Rechte und
Pflichten auf den Käufer über ?

mit dem Datum des Nutzen Lastenübergang,

Was ist für uns die günstigste

Regelung ?

Denke wenn Ihr das Geld schon vor dem
Auszug habt, seit Ihr auf der sicheren
Seite. Müsst mal überlegen wieviel Euch
die 6 Monate kosten.

Tom

Hallo,

Wir haben es so geregelt, dass der Übergang erst bei unserem Auszug ist. Das heisst, dass wir Grundsteuer und Versicherung noch zahlen. Allerdings wollte der Käufer eine andere Versicherung haben und konnte das auch machen sobald er im Grundbuch stand.

Man kann auch gezielt alles mögliche in den Vertrag aufnehmen, da hilft ein guter Anwalt bei den schwierigen Formulierungen.
Was da genau steht ist eine Sache zwischen euch und dem Käufer. Wir haben da z.B. stehen, dass wir unentgeltlich wohnen und die Öfen mitnehmen.

Gruß
M.

noch was
Einen Kaufpreis vereinbaren und dann einen Teil zurückgeben ist nicht gut. Schliesslich richtet sich am Kaufpreis die Grunderwerbsteuer und evtl die Maklergebühr. Lieber den normalen Kaufpreis vertraglich abmachen und extra einen Mietvertrag aufsetzen wenn es sich um grössere Summen handelt.
Ich empfehle wie gesagt ein paar Euro in die Hand zu nehmen und den Vertrag mit einem Anwalt aufzusetzen.

Gruß
M.

Moin,

wenn man keinen Standardvertrag hat, lohnt es sich immer, diese Spezialverträge von Fachmenschen formulieren zu lassen.
Das wären Fachanwälte oder Notare.
Fachanwälte können und werden parteilich fomulieren, Notare sind formal zur Neutralität verpflichtet, was aber nur heißt, daß sie darauf zu achten haben, daß keine Verträge zustande kommen, die gegen geltendes Recht verstoßen.

Gandalf

Hallo,

Lieber den
normalen Kaufpreis vertraglich abmachen und extra einen
Mietvertrag aufsetzen

Obacht!
Bei einem Mietvertrag gilt das Mietrecht. Das könnte sich für den Käufer als schlechten Deal rausstellen falls der Verkäufer nach den 6 Monaten dann doch nicht ausziehen will…
Was ich damit sagen möchte: auf einen MIETvertrag würde ich mich als Käufer nicht einlassen!

Die Beratung durch einen Fachanwalt wäre hier angeraten.

Grüße,
Tinchen