Hausverkauf: Klausel im Notartvertag bezüglich Inflation?

Guten Morgen,
sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

Aktuell verkaufen wir unser Einfamilienhaus über einen Makler der Sparkasse. Der Notartermin soll in der nächsten 10 Werktagen stattfinden. Die Einigung über den Kaufpreis ist soweit erfolgt, der Übergabetermin, sowie auch der Geldfluss wird Anfang Juli stattfinden.

Meine Frage:
Kann im notariell beurkundeten Kaufvertrag ein Pasus aufgenommen werden, der im Falle einer Inflation verhindert, das wir als Verkäufer auch den „bereinigten“ Gegenwert an Geld erhalten?
Wir verkaufen unser Haus für 500.000 € - Käme eine Inflation bis Juli, würden wir evtl. 500.000 € mit einer „echten Kaufkraft“ von bspw. 450.000 € erhalten. Gibt es da einen Schutz oder ein Gesetz, das uns schützt?

Danke und alles Gute :slight_smile:

Moin,
Ihr habt euch doch geeinigt. Wenn, dann hätte das für meinen Geschmack schon beim Kaufvertrag geschehen müssen.
Ich verbuche das unter Risiko, solange man das nicht gleich explizit vereinbart. Stell dir vor, du kaufst etwas auf Rechnung mit 30 Tagen Zahlungsziel. Am 29. kommt der Verkäufer und will von dir 5% mehr Geld wegen einer Inflation.
Wir kennen aus unserem gewerblichen Bereich derartige Klauseln, entweder hat der Lieferant als Basis den Dollar gewählt und dies entsprechend angesagt oder beim Kauf von Kabeln oder Trafos, da gibt es gerne einen Kupferzuschlag. Aber alles geschieht vorher und transparent.

-Luno

1 Like

Hallo,

Ihr habt Euch doch schon mit dem Käufer über den Kaufpreis geeinigt, wollt Ihr jetzt wirklich alles über den Haufen werfen und noch mal komplett neu in die Verhandlungen eintreten?

Zumal sich mir den Sinn nicht ganz erschließt. Im vergangenen Jahr hatten wir eine Inflation von etwa 0,5 % gegenüber dem Vorjahr, für dieses Jahr werden 1,5 % prognostiziert. Wenn sich diese 1,5% tatsächlich einstellen sollten, und wir mal von einer linearen Entwicklung über die Monate ausgehen, bedeutet das eine theoretische Inflation von 0,625 %. Die 500.000 würden also Anfang Juli diesen Jahres eine Kaufkraft von nur rund 497.000 besitzen. Wegen 3.000 € wollt Ihr den kompletten Verkauf riskieren?! (Mir ist bewusst, dass 3.000 € auch eine Menge Geld ist, mit dem man ganz viel kaufen kann.)

Wie teuer wird ein neuer Vertrag beim Notar?

Im übrigen lag im Juli letzten Jahres die Inflation bei -0,1%. Quelle
Sollte sich dieses Jahr wieder so entwickeln, würdet Ihr bei solch einer Vertragsklausel also weniger Geld erhalten.

Ich gehe aber mal davon aus, dass Du nicht die seit vielen Jahren vergleichsweise kleine Inflation meinst, die unserem derzeitigen Wirtschaftssystem innewohnt. Du meinst wahrscheinlich eher eine Hyperinflation, weil alles zusammenbricht. Diese wird derzeit von keiner Seite erwartet (naja, außer vielleicht von Schwurblern, die ohnehin generell im Panikmodus sind). Es steht also nicht zu befürchten, dass wir eine jährliche Inflation von 24% in absehbaren Zeiträumen erreichen werden. Und damit auch keinen Kaufkraftverlust von 10% in 5 Monaten.

Viele Grüße
Pierre

5 Like

Moin =) wir haben uns auf den Kaufpreis geeinigt, der Vertrag ist noch nicht unterschrieben. Die Idee wäre nur eine Klausel im Vertrag aufzunehmen :slight_smile:

Mir geht es hierbei um eine GROSSE INFLATION. Angenommen eine Währungsreform würde aufgrund der Corona Situation eintreten, d.h. mehr wie die 3% Inflation, die man gängigerweise annimmt… Wenn das Geld nur noch die Hälfte wert wäre, wäre es doof :smiley:

Servus Luno,

wie in einem anderen Beitrag beschrieben, ist noch kein Kaufvertrag zustande gekommen :slight_smile: Wir haben uns auf die Summe geeinigt. Ich leite in einem Unternehmen den Einkauf, daher sind mir Währungs- und Rohstoffrisiken bekannt :slight_smile: Herzlichen Dank für deinen Beitrag, alles Gute Dir :slight_smile:

amcarpenter

und was solle da passieren? 500 000 € sind gleich 5 Mercedes S-Klassen. Neue Währung ist die Deppenspinnermark (DM) dies wird umgerechnet und der Kaufpreis = 100 DM = 5 mercedes S-Klassen.

Wo hat sich nun der Wert verschoben? Doch nur der Nominelle wert nicht der Reale Wert.

Nunja, wenn dein Geld eben keine 5 Mercedes S-Klassen mehr wert ist, sondern nur noch 4 Mercedes S-Klassen, dann wäre es blöd für dich … :wink:

Wenn du aber einen Gegenwert verkaufts und Papier dafür erhältst, kann man sich schon mal darum sorgen.

Ich glaube nicht, dass es so weit kommt, aber wir sind hier bei „wer-weiss-was“ und ich dachte ich frage in die Runde, ob sich jemand mit sowas auskennt. Offensichtlich wissen hier tatsächlich einige die Antwort auf meine Frage :smiley:

Dir alles Gute, bleib gesund :wink:

ja das wissen einige, dass der das PrKG gibt.

Es gibt derzeit überhaupt kein Szenario, in dem zu erwarten wäre, daß es bis Ende Juli zu einer spürbaren (geschweige denn nennenswerten) Geldentwertung kommt. Die Wirtschaft wird bestenfalls ein bißchen wachsen, große Gehaltsforderungen werden derzeit nicht gestellt (geschweige denn bis dahin umgesetzt), die Zinsen sind so niedrig wie sie seit Jahren sind. Nichts, aber auch gar nichts deutetet auf ein Inflationsszenario hin.

Gruß
C.

2 Like

Wenn du damit rechnest, solltest du ganz einfach nicht verkaufen.

1 Like

Woher hast Du denn die Idee, daß eine Währungsreform im Bereich des möglichen ist? Und wie kommst Du auf 3% Preissteigerung? Das gab es zuletzt in den frühen 90ern.

Das hier ja so eher mal keine Rolle spielt. Aber beeindruckend ist schon, welche Gesetze Du kennst. Wir hatten das vor drei oder vier Jahren schonmal, daß Du ein völlig unbekanntes (und auch irrelevantes) Gesetz anführtest, von dem praktisch nie zuvor jemand gehört hatte.

für was das ist, nun für die Benatwortung des teiles

Ja es gibt ein Gesetz dazu, aber halt nicht für diesen Fall.

Sagen wir es mal so: Ich habe eine Menge privater Immobilienverträge gesehen, aber an einen mit Preissicherungsklausel kann ich mich nicht erinnern. Und im gewerblichen Bereich werden solche Klauseln angesehen von notierten Roh-Materialien (z.B. Stahl-/Kupferpreis) auch üblicherweise nicht unterhalb Jahresgrenze eingesetzt. Und selbst da will man die Dinger bei überschaubaren Laufzeiten eigentlich nicht haben. Das Ganze wird eher dann gemacht, wenn man von wiederkehrenden Leistungen jenseits von zwei bis drei Jahren spricht.

Zudem sind die von Dir hier genannten Risiken einfach nicht realistisch. Insoweit könnte es Dir passieren, dass man gewisse Zweifel an deiner Person äußern könnte, wenn Du tatsächlich eine solche Klausel hier fordern solltest. Klarer Rat: Lass es, wenn Du tatsächlich verkaufen willst.

2 Like

Hallo,

bei der Inflation, die Du fürchtest

ist Deine Sicherungsklausel am Tag nach dem Verkauf schon nichts mehr wert, da sich dann nämlich ab dem Tag danach der erhaltene Kaufpreis reduziert.
Und Deine Furcht vor einer

bis zum Sommer ist rational nicht begründbar.

&tschüß
Wolfgang

2 Like

Moin,
der gleiche Schutz müsste doch dann für den Käufer im Vertrag auch gelten. Wenn das genauso unwahrscheinlich bis Juli eintretende Szenario der platzende Immobilienblase eintreten sollte, wäre das Haus dann vielleicht nur noch 380.000 wert, soll das auch in den Vertrag?
Will sagen, man kann sich nicht gegen alles absichern, sollte sich auch nicht verunsichern lassen. es ist ziemlich wahrscheinlich, dass ihr in den letzten Jahren mit weit über 50.000 Wert vom Immobilienboom profitiert habt :wink:
Wer echte begründete Angst vor einer Inflation hat, kauft ein weiteres Haus auf Schulden (die man dann bald mit einer Briefmarke ablösen kann) und behält das „alte“ dazu, das dann seinen Wert auf dem Papier immens steigert, in real behält und damit maximiert man das Ergebnis wohl eher.