Hallo, ich habe ein paar Fragen und hoffe das mir weitergeholfen werden kann.
Ein Zweifamilienhaus soll verkauft werden Folgendes im Einzelnen:
1.)2 Mietparteien
Erste Mietpartei wohnt seit 1990 da und ist eine ältere Frau,
zweite Mietpartei wohnt seit 2000 da und hat kleine Kinder.
Beträgt für beide die Kündigungsfrist 9 Monate?
Kann hier die Sozialklausel zum tragen kommen, da man davon ausgehen kann, das nach Hausverkauf Eigenbdarf angemeldet wird?
2.) Makler
Seit Bekanntgabe des Verkaufs, laufend Anrufe und Besichtigunstermine mit Kaufinterssenten. Der Makler wurde angesprochen ob die Kaufinteressnten über die Kündigungsfristen informiert werden!
- Makler teilt Kaufinteressenten mit, die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate!
- Makler verschweigt Kaufinteressenten Mängel und Schäden am Haus und macht falsche Angaben! Dürfen die Kaufinteressenten darauf aufmerksam gemacht werden?
Danke im voraus
Zunächst sollte klar gestellt werden, dass eine Kündigung der Mieter hier nur durch den neuen Eigentümer und auch erst nach Umschreibung im Grundbuch vorgenommen werden kann - das dauert leicht länger als 9 Monate. Eine Kündigung durch den alten Eigentümer ist nicht möglich, die vereinfachte Kündigung greift hier nicht, da der bisherige Eigentümer ja anscheinend nicht selbst im Haus wohnt. Einen Ansatzpunkt für das Geltendmachen einer besonderen sozialen Härte im Kündigungsfall kann ich hier allerdings nicht erkennen. Dafür reichen etwas fortgeschrittenes Alter oder kleine Kinder nicht aus.
Was der Makler den Interessenten erzählt, braucht die Mieter im Grunde nicht zu interessieren. Bezüglich der Kündigungsfristen müssen sich die Interessenten selbst informieren - wer hier dem Geschwätz des Maklers vertraut, der es nur auf die Provision abgesehen hat, ist selbst schuld. auch hinsichtlich der Mängel tut jeder Interessent gut daran, sich mit einem Gutachter selbst einen Überblick über den tatsächlichen Bauzustand der Immobilie zu verschaffen. An Stelle der Mieter würde ich mich mit Äußerungen zu Mängeln aber zurückhalten, das kann schnell nach hinten losgehen, wenn der Eigentümer dem Mieter nachweist, dass dieser damit den Verkauf verhindert hat.