Notarvertrag sei unterzeichnet und Käufer bezöge das Objekt. Leider wäre der Käufer falsch gelegen mit seiner Finanzierung und bringe die Kaufsumme nicht auf. Es wäre seit ca 3 Jahren ein Nutzungsvertrag gültig, nachdem der Käufer alle Eigentümerpflichten hätte und einen festen Betrag an den Verkäufer entrichtet, der noch seinen Kredit für das Haus an der Backe hätte.
Bislang ginge das zu 0 auf und der Verkäufer hätte gehofft, der Käufer bekäme endlich mal seine Finanzierung (Käufer hätte sich mit Friseurgeschäft im Haus frisch selbständig gemacht).
Es stelle sich heraus, dass der Käufer nicht kreditwürdig sei und sich dies wohl auch nicht ändern werde. Die Finanzierung des Hauses seitens des Verkäufers liefe nun bald aus und dieser sähe sich neuen Problemen gegenüber (frisch geschieden und evtl dadurch selbst nciht mehr Kreditwürdig, bei neuem Kredit erneut hohe Vorfälligkeitsentschädigung bei Verkauf, Wertverlust der Immobilie durch Marktlage, neue Energievorschriften ect.)
Es fände sich ein neuer Käufer, der zum gleichen Preis wie der alte erwerben möchte, allerdings das Objekt schnell beziehen möchte. Der alte Käufer hätte in der nutzungsvereinbarung geregelt, dass er im Falle eines Verkaufes an einen anderen Interessenten mit einer Frist von 3 Monaten auszuziehen habe. Diese Frist würde mit dem neuen Käufer unterschritten.
Der Verkäufer böte dem alten Käufer die Übernahme der noch offenen Notarkosten an, sollte der zum gewünschten Übergabetermin des neuen Käufers ausziehen.
Was müsste denn alles bedacht werden seitens des Verkäufers und welche Rechte hätte er?
Es soll vom alten Käufer ein Schriftstück unterschrieben werden in dem er sich im Falle des Verkaufes verpflichtet zum vom neuen Käufer gewünschten Übergabe das Haus zu räumen. Dieses sollte wohl unterschrieben sein bevor ein Notartermin zum neuen Verkauf vereinbart wird, oder? Was könnte unternommen werden, sollte der alte Käufer nicht unterschreiben?
Käme der Verkauf nicht zustande weil der alte Käufer nicht rechtzeitig räumen will und kann der alte Käufer die Kaufsumme nach 3 Jahren immernoch nicht aufbringen, macht er sich nicht Schadensersatzpflichtig? In welcher Form?
Bei gescheitertem Verkauf durch nicht rechtzeitige Unterzeichnung des oben genannten Schriftstückes und dadurch nötiger Neufinanzierung des Kredites durch den Verkäufer, welche Rechten und Pflichten hätte da der Verkäufer und der alte Käufer?
Was könnte der Verkäufer unternehmen sollte eine Neufinanzierung nicht klappen? Eigentlich hätte er das Haus ja bereits seit langem verkauft?
Ich denke mal, auf keinen Fall dürfte der Verkäufer an den neuen Verkäufer notariell verkaufen so lange er nicht vom alten Käufer eine schriftliche Zusicherung der Räumung hat, da er sonst ggf für Hotelkosten, Möbelzwischenlagerung, Umzug und evtl sogar für Vertragsstrafen gegenüber dem neuen Käufer haftet, die wohl erheblich sei könnten. ?
Hätte der neue Käufer ein Rücktrittsrecht vom Vertrag, wenn eine Räumung zugesichert wurde aber nicht fristgerecht erfolgt?
Würde mich über Meinungen zu diesem merkürdigen Fiktiven Fall sehr freuen.
der Ablauf erscheint sehr ungewöhnlich, normalerweise gibt es nach dem Notartermin den Hausschlüssel (Besitzübergabe Zug um Zug) erst nach Zahlung der Kaufsummme (Eingang auf dem Konto). Bei Zahlungsverzug entstehen Verzugszinsen, bei Unmöglichkeit der Zahlung eine Rückabwicklung des Kaufvertrages. Die Anrechte des Erstkäufers auf diese Immobilie und damit verbundenen Wohn- und Nutzungsansprüche sollten eigentlich gegen Null gehen, wenn er nicht bezahlen kann. Bestimmt kann die Immobilie aber auch erst wieder verkauft werden, wenn der vorherige Kaufvertrag nichtig ist, ansonsten stellt sich die Frage, wer ist aktueller Eigentümer, wer darf überhaupt verkaufen? Ich könnte mir vorstellen, daß nur folgende Reihenfolge funktioniert: Rückabwicklung Kaufvertrag, sofortige Räumung der Immobilie, neuer Kaufvertrag mit Käufer Nummer 2.
Bestimmt die beste Lösung: den involvierten Notar dazu befragen.
Angedacht ist ein gemeinsamer Notartermin für Rückabwicklung und Verkauf, da sonst der Verkäufer doof da steht wenn der alte Käufer mit blauem Auge aus dem Verkauf entlassen wird und der neue Verkäufer meint doch nicht kaufen zu wollen… Es sei ja auch der neue Käufer der auf einen schnellen Kauf dränge, da er aus seiner bisherigen Wohnung raus müsse.
Ich hoffe heute den Notar zu erreichen, da ich meinen fiktiven Fall bis Freitag zuende gespielt haben soll.
Schliesslich lasse ich ihn in weiter ferne am anderen Ende der Republik handeln und baue noch eine Ex-Frau mit ins Grundbuch ein die schnell eine Vollmacht zum Verkauf ausstellen soll.
Einfach kann ja jeder…
Hallo
Noch alskleiner Hinweis:
Wenn jemand praktisch pleite wäre,könnte er sich sich
schriftlich zu allemmöglichen verpflichten.
Es würde dir aber wenig nutzen da bei ihm nichts zu holen wäre.
Ich würde mich da nicht auf schriftliches verlassen, sondern nur auf Tatsachen.
herzlichst
Uwe
Danke für Deine Antwort.
Natürlich befürchte ich das auch, aber für Tatsachen bliebe aufgrund der Käufersituation keine Zeit und lieber was schriftliches als nix.
In diesem Fall dürfte gerne die Käuferin die alles verbockt hatte auch in die Insolvenz gehen, wenn sie den Verkäufer evtl in diese zwingt.
Das kann alles nur klappen, wenn es einen gemeinsamen Vertrag bzw. miteinander notariell verbundene Verträge (Wenn … dann; wenn nicht, dann) zwischen allen drei Parteien gibt. Das kann nur der Notar.
Desweiteren klingt es so, als ob der alte Besitzer die allerschlechtesten Karten hat, denn die beiden anderen Parteien haben es nicht eilig bzw. andere Alternativen.
Insofern würde ich empfehlen sehr nett zu sein und möglichst umgehend ein entsprechendes Papier von einem Notar aufsetzen und schnellstmöglich unterschreiben zu lassen.
Ohne weitere Kenntnis des fiktiven Falles würde ich aber vermuten, dass insbesondere der jetzige „Mieter“ (gescheiterte Käufer) nicht mitmachen wird, weil er dann seine verbliebene berufliche Existenz (den laden) schnell auflösen und ersetzen müsste, wozu er finanziell nicht in der Lage sein wird. Wenn er dann noch die Misere des Verkäufers richtig bewertet, lässt er sich das alles (trotz anderer Rechtslage) teuer bezahlen.
Danke für deine Antwort.
Magst Du mal schnell ins allgemeine Rechtsbrett schaun? Da wäre so ein Vorvertrag für den alten Käufer probeformuliert, den der aber so nicht versteht.
Bereit zur Unterschrift eines einfacheren Textes sei er (möchte in handschriftlicher Form zwei Sätze schreiben. In etwa: Ziehe bis Ende November aus wenn der Verkäufer die Notarkosten übernimmt).
Ist ein heftiger Fall, der kann gar nicht fiktiv genug sein, denn da will keiner drin stecken…das ganze sollte noch über 1000km Distanz geregelt weden.
Gruss
M. (unendlich froh, dass das nicht ihr fiktiver Fall ist und sie im schlimmsten Fall „nur“ ihren Partner auf die strasse setzen müsste und Unterhalt beantragen beim JA - ja das ist fiktiver sarkasmus)
Magst Du mal schnell ins allgemeine Rechtsbrett schaun? Da
wäre so ein Vorvertrag für den alten Käufer probeformuliert,
den der aber so nicht versteht.
Das würde nichts bringen, denn a) bin ich kein Jurist und b) sollte auch dieser „Vorvertrag“ bereits von einem Juristen formuliert und notariell beglaubigt unterschrieben werden.
AFAIK sind nämlich ALLE Verträge rund um den Immobilienkauf ohne notarielle Form nichtig und wertlos (da mag das Rechtsbrett mehr wissen).
Und privat kann ich nur beisteuern, dass meine letzten Vorschläge zu Verträgen (ganz andere Sachverhalte) nie einen Juristen überstanden haben und nacher ganz anders aussahen. Da sollte man also nicht am falschen Ende sparen und es hier per Selbsthilfe versuchen.
Letzter Tipp aber dazu: Unter 123-recht und wie sie alle heißen, kann man für kleines Geld tatsächlich eine Rechtsberatung als Einstieg bekommen. Das würde ich sehr empfehlen. Eventuell wird man dort feststellen, dass dieser fiktive Fall in die Kategorie pP (persönliches Pech) fällt und der fiktive Verkäufer erstmal seinen „Mieter“ loswerden darf und dann mit einem schlimmstenfalls leeren Haus auf die neue Käufer-Suche gehen muss.
Bereit zur Unterschrift eines einfacheren Textes sei er
(möchte in handschriftlicher Form zwei Sätze schreiben. In
etwa: Ziehe bis Ende November aus wenn der Verkäufer die
Notarkosten übernimmt).
s.o., AFAIK völlig wertlos.
Ist ein heftiger Fall, der kann gar nicht fiktiv genug sein,
denn da will keiner drin stecken…das ganze sollte noch über
1000km Distanz geregelt weden.
Klingt jedenfalls von fern so, als würden einem Fehler der Vergangenheit auf die Füße fallen. Dieser „Nutzungsvertrag“ ist doch eigentlich ein Mietvertrag oder? Oder sind das bereits Anzahlungen an das Haus (Mietkauf)? Ist der notariell abgeschlossen worden (im letzteren Fall)?