Kann eine Imobilie verkauft werden, aber gleichzeitig als Verkäufer das Wohnrecht behalten.
Geht das ?
Hallo,
Geht das ?
Ja, das geht.
Einzelheiten gehören dann in den notariellen Kaufvertrag.
Ob und was da sinnvoll ist, steht wahrscheinlich auf einem anderen Blatt.
Gruß
Jörg Zabel
Zu welchem Zweck würde dann der Käufer dieses Haus kaufen.
Er kann nicht selbst nutzen.
Er kann nicht vermieten.
Er hat nur die Kosten…
Da steckt etwas dahinter. In dieser Konstellation gibt es keinen Käufer.
Die Fragestellung und Kenntnis der Umstände entscheiden über die Qualität der Antwort.
Servus,
für den Käufer ist das eine Spekulation auf das baldige Ableben des Verkäufers. Je nach Umständen kann ein solcher Erwerb wesentlich billiger sein als Ansparen vor dem Kauf und Kreditfinanzierung nach dem Kauf.
Wenn der Verkäufer das Alter von Jeanne Calment erreicht, geht es für den Käufer halt lätz aus.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Wenn es sich bei diesem Vorhaben auf einen Verkauf mit Leibrente handelt, sind unbedingt einige Dinge zu beachten, die schon so manch blauäugigen Verkäufer später arg dumm aussehen liessen. Und diese Fehler sind dann nicht mehr zu heilen.
Nur, Leibrente ist eine individuelle Angelegenheit, die hier im Forum nicht behandelt werden wird und kann.
Und Fachleute werden dafür bezahlt, diese Angelegenheit professionell zu erledigen.
Hallo,
Zu welchem Zweck würde dann der Käufer dieses Haus kaufen.
Er kann nicht selbst nutzen.
Er kann nicht vermieten.
Er hat nur die Kosten…
Das habe ich mich zwar auch gefragt, aber es sind reine Vermutungen.
Möglicherweise ist es ein Geschäft unter Freunden und/oder Verwandten,
möglicherweise gibt es subjektive Gründe (Liebhaberei), die Immobilie zu erwerben,
möglicherweise ist dadurch der Preis attraktiv,
möglicherweise will jemand „Steuern sparen“,
möglicherweiuse gibt es mehrere Wohnungen in dem Objekt,
möglicherweise …
Da steckt etwas dahinter.
Stimmt.
In dieser Konstellation gibt es
keinen Käufer.
Reine Vermutung.
Die Fragestellung und Kenntnis der Umstände entscheiden über
die Qualität der Antwort.
Richtig.
Gruß
Jörg Zabel
Möglicherweise ist es ein Geschäft unter Freunden und/oder
Verwandten,
Wer bezahlt dann die Zeche?
möglicherweise gibt es subjektive Gründe (Liebhaberei), die
Immobilie zu erwerben,
Ohh, das kenne ich nur bei Schlössern oder ähnlichen Objekten. Hiwer muss es wohl um ein Einfamilienhaus handeln, da vom Wohnrecht gwsprochen wird. Ansonsten wäre es Niessbrauch über das gesamte Objekt.
möglicherweise ist dadurch der Preis attraktiv,
ja, aber ohne jeglichen Gegenwert.
möglicherweise will jemand „Steuern sparen“,
Das funktioniert nicht, da eine Gewinnerzielung vorliegen muss. Und das Finanzamt kann alternativ eine fiktive Einnahme ansetzen, die dann zu versteuern ist. Das ist besonders bei Vermietungen der Fall, die weit unter der Durchschnittsmiete angesetzt wird. Das Finanzamt wird hier eine Korrektur nach oben vornehmen und Steuern verlangen.
möglicherweiuse gibt es mehrere Wohnungen in dem Objekt,
siehe oben, Niessbrauch und kein Wohnrecht.
Ich vermute hier den Verkauf der eigenen Immobilie mit lebenslangem Wohnrecht.