Hallo,
wir haben im September 2009 ein Reihenhaus für 270 TEUR gekauft und verkaufen es nun, im Oktober 2011 wieder für 299 TEUR. Sind dafür Steuern fällig? Aus dem Gesetzestext werde ich nicht schlau:
„Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.“
Ich verstehe den Text so, dass ich in den Jahren 2011 (Veräußerung) und in den Jahren 2009 + 2010 darin gewohnt haben muss, was ja so war. Aber wie lange muss ich in 2009 darin gewohnt haben?
Wenn ich Steuern zahlen muss, wie wird der Gewinn berechnet? Kann ich die Kaufnebenkosten für Makler, Grunderwerbssteuer und Notar davon abziehen? Kann ich eine nach dem Kauf eingebaute Küche abziehen?
Vielen Dank im Voraus!
Michael.