Hausverkauf nach Trennung

Hallo,
nach der Trennung blieb ein Partner im gemeinsamen Haus zurück, der andere zog aus. Das Haus kann finanziell nicht gehalten werden und muss verkauft werden. Beide (Ehe-)partner sind diesbezüglich einig.

Jedoch verweigert/ignoriert der ausgezogene Partner eine schriftliche Vollmacht welche es dem im Haus verbliebenen ermöglichen würde den Hausverkauf durchzuführen. Weder der Aufforderung nach einer Räumungsbestätigung noch der Aufforderung zur Einigung des Hausrat kommt der augeszogene Parter nach. Die Aufforderungen werden einfach ignoriert !

Somit kann der in Haus verbliebene Partner das Haus nicht verkaufen und bezahlt weiterhin (alleine) den entsprechenden Kredit.

Hat jemand Erfahrung in so einer Situation ?

Danke im voraus.

Somit kann der in Haus verbliebene Partner das Haus nicht
verkaufen und bezahlt weiterhin (alleine) den entsprechenden Kredit.

In so einem Falle kann man die Zwangsversteigerung „zur Aufhebung der Gemeinschaft“ beantragen.

Hallo,

hier empfiehlt sich der Weg zum Rechtsanwalt der die notwendigen
Schritte wie von Nordlicht beschrieben einleitet.

Außerdem wäre zu prüfen, ob nicht auch der ausgezogene Partner,
einen Anteil an dem Kredit zu zahlen hat.

Viele Grüße!

Hallo,
zwar ist grundsätzlich der Tipp mit dem Anwalt und der Aufhebung der Gemeinschaft schon richtig, aber wenn ich das Originalposting richtig verstanden habe, verweigert der Ausgezogene den Verkauf *nicht*.

Eine schriftliche Vollmacht zum Verkauf des Hauses wäre nicht ratsam und ohne Notar unwirksam. Zum einen benötogt die Vollmacht die gleiche notarielle Beurkundung wie der Verkauf selbst, zum anderen „verkauft“ der Ausgezogene durch Erteilung einer solchen seine „Hälfte“ damit wie die „Katze im Sack“, soll heissen: er ist zum Beispiel nicht mehr in der Lage, den Eingang seines Kaufpreisanteils oder ähnliches mitzusteuern. Das wird er also ohnehin normalerweise nicht tun.

Was die Einigung über die Aufteilung des Hausrats und die Räumung angeht, wäre es zwar schön, wenn man das vor Verkauf regeln könnte. Wenn hier der andere aber nicht will, hilft tatsächlich nur der Anwalt bzw. Einlagern bzw. Selbstaufteulung/Räumung. Allerdings wundert mich dann, wieso er/sie zwar mit dem Verkauf (der ja Räumung und Besitzübergang mitregeln würde), aber nicht meit der Regelung über diese vergleichseise „Kleinigkeit“ einverstanden ist :wink:

Gruß vom
Schnabel

Frage zu Kosten der Zwangsversteigerung
Guten Tag,

da wäre noch interessant: Wie teilen sich die Kosten der Versteigerung auf? Nach individuellem Fall durch Richterbeschluss oder trägt nur der Antragsteller die Gesamtkosten?
Danke und Gruß
R