Hausverkauf nach Trennung...?

Guten Tag,
hab mich soeben neu angemeldet, und hoffe, dass ich alles richtig formuliere…

Kurz zur Sachlage:
A u. B haben vor 4 Jahren gemeinsam 50:50 ein Haus gekauft, ohne Eigenkapital, welches noch mit knapp 100.000 belastet ist.
Jetzt steht eine Trennung bevor, gütige Einigung gleich null!

Wie verhält es sich, wenn einer von beiden das Haus behalten möchte…muß er dem gehenden was ausbezahlen, bzw. hat der überhaupt Anspruch darauf?
Vertraglich wurde nichts abgeschlossen!

Wieviel hat die Bank in so einem Fall überhaupt mitzureden?

Danke schonmal im vorraus.
LG Krümelchen68

Hallo,

soweit ich informiert bin, gehört beiden das Haus zu je 50%.Will einer das Haus behalten, muss der ander ihn ausbezahlen.Würde mal ein Anwalt fragen.

lisa

Hinsichtlich der Auflösung der Bruchteilsgemeinschaft muss sich diese auseinandersetzen. Vereinfacht könnte man auch sagen die Parteien feilschen. Da sich die Parteien nicht einigen können, (oft nicht wollen) meist nur um jeweils den anderen eins auszuwischen weil ja jeder denkt er wird übervorteilt sollten sich Anwälte damit auseinandersetzen. Und dann passiert leider dass was der schlaue Schwanitz (zumindest sinngemäß) mal sagte: „Sobald man in Scheidungssachen einen Anwälte einschaltet, heißt dies Waffen in ein Kriegsgebiet zu liefern“.

Hallo,

gehen wir mal davon aus, dass nicht nur das Haus 50:50, sondern auch der Kredit 50:50 aufgenommen wurde, und dieser durch eine Grundschuld in das Haus abgesichert ist. Dnn hat jeder jetzt einen für sich genommen nicht verwertbaren Anteil in Höhe der ideellen Hälfte eines Hauses, die mit der ideellen Hälfte der Grundschuld belastet ist, und dazu auch noch die Hälfte der Schulden.

Mit so einer Situation fängt niemand etwas an. Also sollte man sich schleunigst zusammen raufen, um die Sache aufzulösen. Wenn ich einen Anteil von 50% des Hauses z.B. im Wert von € 100.000,-- (nicht damaliger Kaufpreis sondern heutiger Wiederverkaufswert) habe, und auf mich € 50.000 an Schulden aus dem Kredit entfallen, dann sollte ich meinen Teil für € 50.000,-- an den Partner anbieten, der das Objekt übernehmen will. Umgekehrt sollte der auch genau diese € 50.000,-- für die Übernahme der zweiten Hälfte anbieten.

Soweit die Theorie. In der Praxis wird man sich über den Wiederverkaufswert vortrefflich streiten können, ist gerade bei einer Vollfinanzierung ggf. gar nicht da, was man ausgleichen könnte. Eventuell muss sogar nachgeschossen werden. Insbesondere weil die Immobilienpreise aktuell nicht so prickelnd sind. Was, wenn zwar objektiv druchaus ein gewisser Wert da wäre, der aber schon deshalb nicht realisierbar ist, weil die andere Seite wirtschaftlich zumindest nicht in der Lage ist, den Ausgleich sofort zu zahlen, es aber auch keine Alternative gibt, … Und dies macht die Sache insbesondere für emmotional involvierte Beteiligte schwierig. Anwälte, die nicht auf maximalen Streit sondern auf eine vernünftige Lösung aus sind, können als deutlich sachlichere Beteiligte da gute Dienste tun, indem sie insbesondere auch der eigenen Partei gegenüber Fehlvorstellungen korrigieren und somit zu einer für alle Seiten tragbaren Lösung kommen können, ohne dass jemand sein Gesicht verlieren muss. Mit der nötigen Kompromissbereitschaft wird zwar keine Seite ein ideales, unter dem Strich aber beide Seiten ein tragbares Ergebnis erzielen, bei dem insbesondere nicht Anwälte und Gerichte auf eigene Kosten reich werden, und über Jahre Stress produziert wird.

Und wenn gar nichts funktioniert, bleibt als letzte Möglichkeit die Teilungsversteigerung. Die kostet dann richtig Geld.

BTW: Und die Bank hat natürlich auch ein Wort mit zu reden, wenn der weichende Partner - nicht ganz unverständlich - aus dem Kredit raus will, wenn er aus dem Objekt raus ist. Eine solche Entlassung wird nur dann funktionieren, wenn der verbleibende Gläubiger ausreichende wirtschaftliche Potenz besitzt, den Kredit auch alleine zu tragen.

Gruß vom Wiz

Jetzt steht eine Trennung bevor, gütige Einigung gleich null!

Das ist ganz schlecht, denn das kann richtig teuer werden.

Wie verhält es sich, wenn einer von beiden das Haus behalten möchte…

Kann er das denn ? Will sagen, läßt die Bank den anderen aus dem Kreditvertrag hinaus ?

muß er dem gehenden was ausbezahlen, bzw. hat der überhaupt Anspruch darauf?

Hängt vom Wert des Hauses ab.

Wieviel hat die Bank in so einem Fall überhaupt mitzureden?

Die Bank hat zwei Darlehensnehmer. Ob sie den einen aus der Haftung entläßt, entscheidet sie allein.

Hallöchen,
erstmal vielen Dank für eure Antworten!

Also, angenommen, das Haus ist noch mit 100.000 belastet, wer muß dann wem was ausbezahlen? Hab ich nicht so ganz verstanden…der, der das Haus behalten will, hat ja dann erstmal sowieso die 100.000 Minus im Gepäck,…und soll dann demjenigen, der auszieht nochmal eine gewisse Summe (welche?, die Hälfte des derzeitgen Wertes des Hauses??) ausbezahlen?? Hab ich das so richtig verstanden??

Kann mir vielleicht noch jemand sagen, welche Rechtsschutzversicherung in so einem Fall eintritt?
Eine Wohn- und Mietrechtschutz tut es meines Wissens nämlich nicht…

euch allen noch ein schönes WE

LG Krümelchen41