Hallo,
gehen wir mal davon aus, dass nicht nur das Haus 50:50, sondern auch der Kredit 50:50 aufgenommen wurde, und dieser durch eine Grundschuld in das Haus abgesichert ist. Dnn hat jeder jetzt einen für sich genommen nicht verwertbaren Anteil in Höhe der ideellen Hälfte eines Hauses, die mit der ideellen Hälfte der Grundschuld belastet ist, und dazu auch noch die Hälfte der Schulden.
Mit so einer Situation fängt niemand etwas an. Also sollte man sich schleunigst zusammen raufen, um die Sache aufzulösen. Wenn ich einen Anteil von 50% des Hauses z.B. im Wert von € 100.000,-- (nicht damaliger Kaufpreis sondern heutiger Wiederverkaufswert) habe, und auf mich € 50.000 an Schulden aus dem Kredit entfallen, dann sollte ich meinen Teil für € 50.000,-- an den Partner anbieten, der das Objekt übernehmen will. Umgekehrt sollte der auch genau diese € 50.000,-- für die Übernahme der zweiten Hälfte anbieten.
Soweit die Theorie. In der Praxis wird man sich über den Wiederverkaufswert vortrefflich streiten können, ist gerade bei einer Vollfinanzierung ggf. gar nicht da, was man ausgleichen könnte. Eventuell muss sogar nachgeschossen werden. Insbesondere weil die Immobilienpreise aktuell nicht so prickelnd sind. Was, wenn zwar objektiv druchaus ein gewisser Wert da wäre, der aber schon deshalb nicht realisierbar ist, weil die andere Seite wirtschaftlich zumindest nicht in der Lage ist, den Ausgleich sofort zu zahlen, es aber auch keine Alternative gibt, … Und dies macht die Sache insbesondere für emmotional involvierte Beteiligte schwierig. Anwälte, die nicht auf maximalen Streit sondern auf eine vernünftige Lösung aus sind, können als deutlich sachlichere Beteiligte da gute Dienste tun, indem sie insbesondere auch der eigenen Partei gegenüber Fehlvorstellungen korrigieren und somit zu einer für alle Seiten tragbaren Lösung kommen können, ohne dass jemand sein Gesicht verlieren muss. Mit der nötigen Kompromissbereitschaft wird zwar keine Seite ein ideales, unter dem Strich aber beide Seiten ein tragbares Ergebnis erzielen, bei dem insbesondere nicht Anwälte und Gerichte auf eigene Kosten reich werden, und über Jahre Stress produziert wird.
Und wenn gar nichts funktioniert, bleibt als letzte Möglichkeit die Teilungsversteigerung. Die kostet dann richtig Geld.
BTW: Und die Bank hat natürlich auch ein Wort mit zu reden, wenn der weichende Partner - nicht ganz unverständlich - aus dem Kredit raus will, wenn er aus dem Objekt raus ist. Eine solche Entlassung wird nur dann funktionieren, wenn der verbleibende Gläubiger ausreichende wirtschaftliche Potenz besitzt, den Kredit auch alleine zu tragen.
Gruß vom Wiz