Hausverkauf - Nichtzahlung

Hallo.

Mal angenommen jemand hat ein Mehrfamilienhaus verkauft. Der Kaufpreis wurde vom Verkäufer gestundet und es wurde eine Ratenzahlung (Tilgung+Zinsen) vereinbart. Restkaufpreis ist 2008 fällig. Über den Kaufpreis wurde eine Hypothek für den Verkäufer im Grundbuch eingetragen.

Mal angenommen der Käufer zahlt nach einen Jahr seine Raten nicht mehr. Es wurde mehrfach angemahnt und auch vom Käufer wurde ein Vorschalg zur weiteren Ratenzahlung (Tilgung des bisher schon aufgelaufenen Zahlungsrückstandes, etc) gemacht.

Wieder wurde aber vom Käufer nur ein geringer Teil bezahlt und der Rückstand liegt nun mittlerweile in 5 stelliger Höhe. Sämtliche Gespräche fruchten nicht.

Es kann auch angemommen werden dass der Käufer die Mieteinnahmen aus dem Objekt regelmäßig bezieht da es komplett vermietet ist.

Was kann machen? Wie könnte man vorgehen? Inkassounternehmen? Anwalt?
Danke für jede Hilfe!
Gruß
jesch

Was kann machen? Wie könnte man vorgehen? Inkassounternehmen?
Anwalt?

hi,

inkasso nein! anwalt ja! hier scheinen schon handwerkliche fehler beim notarvertrag gemacht worden sein. die frage ist: ist eigentum schon übergegangen? wer ist begünstigter der hypothek? kann man / lohnt eine zwangsvollstreckung / zwangsverwaltung in das grundstück (mieterträge?) das sind dinge, die sollte ein anwalt klären, dazu müssten eine menge papiere gesichtet werden.

gruss vom

showbee

ist eigentum schon übergegangen? wer ist begünstigter der
hypothek? kann man / lohnt eine zwangsvollstreckung /
zwangsverwaltung in das grundstück (mieterträge?) das sind
dinge, die sollte ein anwalt klären, dazu müssten eine menge
papiere gesichtet werden.

gruss vom

showbee

Im Grundbuch steht der Käufer. Und natürlich die Hypothek an erster Stelle zu Gunsten des Verkäufers.

Welchen Anwalt sollte man aufsuchen? Was für ungefähre Kosten kommen da auf einen zu? Sollte man auf die Sozietät des beurkundenden Notars zurückgreifen?

Welchen Anwalt sollte man aufsuchen?

Am besten einen, der auch Notar ist.

Was für ungefähre Kosten kommen da auf einen zu?

Ergibt sich aus dem Streitwert nach dem RVG.

Sollte man auf die Sozietät des
beurkundenden Notars zurückgreifen?

Nein, von denen darf keiner als Anwalt in der Sache tätig werden (ergibt sich aus § 45 I Nr. 1 und III BRAO).

Ciao, Wotan