Hausverkauf ohne Anwesenheit des Eigentümers?

Hallo,

muß der Eigentümer eines Hauses unbedingt bei der Abwicklung beim Notar anwesend sein?

Beim Autoverkauf kann man ja zum Beispiel einem Freund eine Vollmacht geben, sogar für die Anmeldung.

Geht sowas beim Hausverkauf auch, wenn der Besitzer zum Beispiel am anderen Ende der Welt wohnt und nicht kommen kann?

Danke für Eure Antworten
DFX

Hallo,

muß der Eigentümer eines Hauses unbedingt bei der Abwicklung
beim Notar anwesend sein?

Nein muß er nicht, aber er muß seine Unterschrift zum Vertrag vor irgendeinem Notar abgeben. Wie das geht wenn einer der Beteiligten im Ausland ist, vermag ich nicht zu sagen.

Danke für Eure Antworten

Bitte, keine Ursache

Nordlicht

Hallo,

Nein muß er nicht, aber er muß seine Unterschrift zum Vertrag
vor irgendeinem Notar abgeben. Wie das geht wenn einer der
Beteiligten im Ausland ist, vermag ich nicht zu sagen.

Das geht bei der jeweiligen deutschen Botschaft.

Eencockniedo

Hallo,

normalerweise macht man dies mit einem so genannten vollmachtlosen Vertreter. D.h. statt der nicht anwesenden Partei unterschreibt dann ein Notariatsangestellter als vollmachtloser Vertreter. Der so unterschriebene Vertrag wird dann nachträglich von der anderen Seite genehmigt, indem sie die Genehmigung wiederum vor einen Notar bei sich vor Ort zu Protokoll gibt. Das geht auch im Ausland. Es muss dann eine Überbeglaubigung (Apostille) auf diese Genehmigung gesetzt werden. Die Details wird der jeweilige Fachmann vor Ort kennen.

Vorteil der Sache mit dem vollmachtlosen Vertreter gegenüber einem Vertreter mit Vollmacht ist der, dass oft an Verträgen noch Änderungen gemacht werden, von denen der Bevollmächtigte nicht wissen kann, ob diese auch im Sinne seiner Partei sind. Der vollmachtlose Vertreter kann also ganz beruhigt unterschreiben und der Bevollmächtigende bekommt dann die Gelegenheit sich den schon unterschriebenen Vertrag noch mal in Ruhe zu Gemüte zu führen, bevor er die nachträgliche Genehmigung erteilt. Auch muss natürlich keine vertrauensvolle und mit der Angelegenheit vertraute (und ggf. haftungswillige) Person vor Ort gefunden werden. Vollmachtlos kann jeder problemlos agieren, ohne irgendetwas befürchten zu müssen.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für Eure Antworten

Sehr hilfreich, ich reiche es weiter.