Seit November versuche ich mein Haus zu verkaufen. Es waren einige Interessenten da, aber alles ohne Erfolg. Mittlerweile habe ich einen Makler mit dem Verkauf beauftragt. Nun hat sich aber eine Familie, die das Haus vom November kannte wieder gemeldet. Sie wollen das Haus nur privat kaufen. Muss ich nun das Haus über den Makler verkaufen oder kann ich das in diesem Fall auch privat tun? Wie kann ich mich währen wenn der Makler auf seine Provision oder Entschädigung besteht? Wäre es vielleicht besser den Alleinauftrag zu kündigen?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Danke
Karin
Hallo,
was dem Makler zusteht, hängt doch nur davon ab, ob Du einen
Vertrag mit ihm hast, und was darin vereinbart ist.
Nach meiner Meinung ist es nicht sehr klug einen solchen
Vertrag exklusiv mit nur einem Maler zu machen.
Besser man bietet die Immobilie bei mehreren Maklern zum makeln
an und wer einen Kunden bringt, bekommt dann eben die Provision.
Wenn sich dann ein Kunde direkt ohne vorherigen Kontakt mit
dem Makler meldet, dann sollte es auch keine Verpflichtung gegen-
über dem Makler geben.
Gruß Uwi
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
was dem Makler zusteht, hängt doch nur davon ab, ob Du einen
Vertrag mit ihm hast, und was darin vereinbart ist.
Irrtum, die Aktuelle Rechtsprechung ist meist wichtiger als die Vertragsklauseln.
Nach meiner Meinung ist es nicht sehr klug einen solchen
Vertrag exklusiv mit nur einem Maler zu machen.
Ohne Exclusivertrag kriegt man kaum einen Makler, bzw. wenn man Verkäuferüprovision zahlt, kann es passieren, daß man plötzlich mehreren Maklern Provision zahlen muß!
Nicht auf diesen Tipp reinfallen ist zu gefährlich!
Besser man bietet die Immobilie bei mehreren Maklern zum
makeln
an und wer einen Kunden bringt, bekommt dann eben die
Provision.
Schön wenn die Rechtssprechung das nachvollziehen würde.
Wenn sich dann ein Kunde direkt ohne vorherigen Kontakt mit
dem Makler meldet, dann sollte es auch keine Verpflichtung
gegen-
über dem Makler geben.
Also diesen rechtlich gefährlichen Post sollte man löschen!
gruss
Also diesen rechtlich gefährlichen Post sollte man löschen!
gruss
Soll ich vielleicht doch erst den Alleinauftrag kündigen?
Dieser lief bis 01-07-03 und hat sich dann automatisch um 3 Monate verlängert, Kündigungsfrist ist ein Monat. Wann bin ich da raus wenn ich heute kündige? Mit dem Fachchinesisch habe ich es nicht so!
Ja, kündigen solltest du schon, denn sonst hat er den Vertrag in 10 Jahren noch!
dann kannst du verkaufen an wen du willst, es sei denn, der Makler hat dir den Namen des Kunden gesagt oder umgekehrt der Makler hat dem Kunden die Adresse von dir/Haus gegeben.
gruss
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
na gut
Hallo,
Du hast wahrscheinlich recht, wobei ich es aber selbst auch
anders erlebt habe.
Irrtum, die Aktuelle Rechtsprechung ist meist wichtiger als
die Vertragsklauseln.Nach meiner Meinung ist es nicht sehr klug einen solchen
Vertrag exklusiv mit nur einem Maler zu machen.Ohne Exclusivertrag kriegt man kaum einen Makler, bzw. wenn
man Verkäuferüprovision zahlt, kann es passieren, daß man
plötzlich mehreren Maklern Provision zahlen muß!
Das ist dann eben schon das Problem. Wenn man einen Maklervertag
abschließt, dann ist man an die Rechtssprechung gebunden.
Nicht auf diesen Tipp reinfallen ist zu gefährlich!
Besser man bietet die Immobilie bei mehreren Maklern zum
makeln an und wer einen Kunden bringt, bekommt dann eben die
Provision.Schön wenn die Rechtssprechung das nachvollziehen würde.
Warum nicht? Ich habe mein Grundstück selbst über Makler gekauft,
der aber vorher keinen exklusiven Vertrag mit dem Verkäufer hatte.
Der Makler wußte nur, daß das Grundstück verkauft werden soll.
Erst nachdem der Makler dem Verkäufer einen Käufer angezeigt hatte,
konnte der Makler seine Provision geltend machen. Nach Aussage des
Verkäufers hat er nur mehrere Makler darüber informiert, daß der
erste, welcher einen Kunden bringt, die Provision bekomt.
Daß Makler ohne Vertag nicht tätig werden wollten, kann ich auch
nicht ganz nachvollziehen. Habe selber erlebt, daß Grundstücke von
Maklern angeboten wurden, die in keiner Weise vertraglich einen
Zugriff auf das Grundstück hatten.
Ein Makler hatte sogar ein Grundstück nur von „hören sagen“ angeboten
und wußte nicht mal, daß dieses Grundstück nicht zum Verkauf ansteht.
Makler wollen Geld verdienen und werden Kunden natürlich auch
potentielle Verkaufer vermitteln. Natürlich müssen die dann erst an
den Verkäufer herantreten und einen Maklervertag abschließen, bevor
sie den Kunden offenbaren. Dem Verkäufer wird das dann auch recht sein.
In der Presse gibt es offensichtlich auch eine Menge Anzeigen von
Maklern, die Grundstücke von Privatverkäufern anbieten, obwohl die
niemals mit dem Verkäufer persönlich in Kontakt getreten sind.
Die machen einfach nur mehr Werbung.
Neben meinem Nachbargrundstück stand lange genug auch eine Werbetafel
eines Maklerbüros, die offensichtlich auf Dummenfang aus waren, indem
sie das Grundstück des Privatverkäufers anbieten, obwohl da keinerlei
Vertrag existierte. Wenn dann ein potentieller Käufer kommt,
und nach dem Grundstück fragt, wird dem Verkäufer schnell der
Maklervertag angeboten und schon hat der Makler sein Geld rein.
Beim anderen Nachbargrundsück war bei einem privaten Besichtigungs-
termin auch ständig ein Makler anwesend, der offensichtlich mit einer
Hausbaufirma zusammenarbeitet um den Anschein zu erwecken, daß diese
Fa. bzw. der Makler Zugriff auf Grundstücke hat, die offensichtlich
dann doch nur privat verkauft wurden.
Also diesen rechtlich gefährlichen Post sollte man löschen!
O.k. sich vorher kundig machen ist wichtig, aber ich kenne kaum
eine Branche, in der soviel Grauzone existiert wie bei Maklern.
Deswagen würde ich mir auch dreimal überlegen, bevor ich einen
Makler ohne Not einschalte.
Da muß man in vielen Fällen offensichtlich gar nix machen, und die
stehen dann trotzdem auf der Matte.
Das „Nachnutzen“ privater Anzeigen scheint auch ziehmlich üblich zu
sein .
Deshalb denke ich nach wie vor, daß man gar keinen Maklervertrag
abschließen muß. Man muß nur mal am Telefon nebensächlich bemerken,
daß da ein Grundstück anzubieten sei.
Vielleicht ist das ja in anderen Gegenden anders, als hier, kann ich
mir aber nicht so richtig vorstellen.
Gruß Uwi