ein geerbtes Haus sei seit 10 Jahren im privaten Besitz der Erbin.
Es sei bewohnbar, die Möbel der Erblasserin befänden sich noch darin.
Ein separater Raum sei vermietet.
Mehrmals im Jahr besuche die Erbin das Haus, um nach dem Rechten zu sehen.
Läge bei Hausverkauf ein steuerpflichtiges privates Veräusserungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG vor?
Casus Knacktus dürfte sein, ob das Haus als selbstgenutzt gälte.