Hausverkauf trotz Makler

Hallo,

jemand hat einen Maklervertrag abgeschlossen. Da dessen Aktivitäten aber nicht zufrieden stellen, soll der Hausverkauf parallel auch in eigener Regie durchgeführt werden. Dass dem Makler seine Provision gem. Vertrag zusteht ist schon klar. Aber wie verhält es sich, wenn das Haus nun für einen höheren Preis anbieten und auch verkauft werden könnte, als im Maklervertrag festgehalten? Bekommt der Makler die Provision dann auf den höheren Preis oder auf den im Vertrag festgehaltenen?

Danke!
jetme

Maklervertrag festgehalten? Bekommt der Makler die Provision
dann auf den höheren Preis oder auf den im Vertrag festgehaltenen?

Die Maklercourtage wird vom beurkundeten Kaufpreish berechnet, es sei denn im Maklervertrag steht etwas anderes drin.

Hallo.

Man sollte prüfen lassen, ob der Makler auf Grund des eigenen Verkaufs und des höheren Verkaufspreises, der erzielt werden konnte, überhaupt einen Anspruch hat.

Es könnte sein, dass es bereits an der „wirtschaftlichen Identität“ fehlt. Weicht der tatsächlich erzielte Kaufbetrag erheblich ab, dann fehlt es an der Gleichwertigkeit und der Makler bekommt keine Provision.

Was für ein Maklervertrag - wurde exklusive Beauftragung und Ausschluß der Selbstveräußerung vereinbart oder wurde ein allgemeiner Maklervertrag geschlossen?

Bei Exklusivvertrag hat der Makler zumindest Anspruch auf Aufwands- und Auslagenersatz.
Beim allgemeinen Vertrag sind die Kosten sein eigenes Risiko.

Provision - bei beiden Verträgen:
Wenn der Makler zuerst einen Käufer für den gleichen oder einen höheren Preis nachweist, bevor der Eigentümer anderweitig veräußert, könnte der Makler Anspruch auf die Provision haben, die ihm zugefallen wäre, wenn es zum von ihm nachgewiesenen Transaktionspartner und -preis gekommen wäre.

Wenn der Eigentümer vorher schon dem Makler mitteilt, dass er die freihändige Veräußerung beabsichtigt und somit den Maklervertrag beendet, dürfte kein Provisionsanspruch mehr entstehen.

Kitzlig wird es, wenn eine vorzeitige Kündigung während einer definierten Periode des Maklervertrags (z.B. sechs Monate) ausgeschlossen bzw. nur zu bestimmten Terminen mit bestimmten Fristen möglich ist. Dann könnte trotzdem ein Provisionsanspruch entstehen. Hängt u.a. davon ab, ob der Vertrag mit einer Privatperson geschlossen ist, ob die Vereinbarung gut erkennbar transparent im Vertrag stand oder im sehr kleingedruckten auf der Rückseite stand und somit eine überraschende AGB-Klausel darstellte, …

Wie immer kommt es in Rechtsfällen sehr auf die Einzelumstände an.

Also, es ist ein Standard-Maklervertrag-Alleinauftrag der LBS. Unter Ergänzende oder einschränkende Vereinbarungen steht: Der Verkauf erfolgt ausschließlich über die LBS-Immobilien GmbH.

Gruß jetme