Hausverkauf trotz privater Grundschuld?

Hallo,
meine Frau hat als Alleinerbin eine Eigentumswohnung von Ihrer Mutter geerbt, die früher der Großmutter gehörte.
Nun hat die Großmutter sich seinerzeit DM 10.000 von Ihrer Schwester geliehen und dieses Privatdarlehen ins Grundbuch eintragen lassen.
Wir haben keine Informationen darüber, ob die Schuld jemals zurück gezahlt wurde. Die Schwester der Großmutter starb kinderlos und setzte drei andere Schwestern als Erben ein, schloss also die Großmutter selbst vom Erbe aus. Von den drei Erben verstarben zwei kinderlos, wir haben keine Kenntnis über Testaments o.ä.
Die heute noch lebenden Erben ausfindig zu machen, wäre sehr aufwändig.
Darum würden wir gerne die Wohnung samt Grundschuld verkaufen. Ist das rechtlich gesehen ohne Weiteres möglich? Wir würden den Verkaufspreis um die Höhe der Grundschuld reduzieren.
Geht das so, wie ich mir das vorstelle?
Oder ist da ein Denkfehler drin?
Danke für Eure Gedanken!!

Ja.
Problem, ein Käufer wird sicher zu den Umständen der Grundschuld fragen und die sich abzeichnenden Probleme der Tilgung (bzw. Nachweis der Rückzahlung !) in seinem Kaufangebot berücksichtigen. also weniger zahlen oder gar nicht kaufen.

MfG
duck313

Hallo Duck,

Danke für Deine Antwort.
Über den Preis würden wir verhandeln, da sind wir flexibel.
Aus rechtlicher bzw behördlicher Sicht wäre das also kein Problem?

Behörden reden da gar nicht rein, wie gesagt es ist rechtlich kein Problem.

Es ist - wie dargestellt - möglich. Rechtlich und sachlich gibt’s da keine Probleme. Außer eben, daß - wie schon dargestellt - ein potentieller Käufer sich nicht einfach so darüber hinweggehen wird. Schließlich muß er damit rechnen, daß irgendwann der Grundschuldgläubiger oder dessen Erbe mit der Grundschuld ankommt und in das Grundstück vollstreckt.

Es besteht allerdings die Möglichkeit, die Grundschuld über ein Aufgebotsverfahren löschen zu lassen, wenn der Gläubiger wirklich nicht mehr auffindbar ist. Das ganze ist aber mit vielen Haken und Ösen verbunden, weswegen es sich empfiehlt, einen Anwalt aufzusuchen. Ein paar Informationen zum Ablauf hier:

Gruß
C.

1 Like