Hausverkauf über einen Betreuer

Hallo Experten-Team,

Hier meine Frage:

Kann ein Betreuer, ein Haus, welches noch Eigentum der zu betreuenden Person ist, veräußern wenn diese nicht mehr in der Lage ist?

Und an welchen Preis muss er sich halten? Muss er ein Gutachten machen lassen, bei dem der Verkehrswert des Hauses geschätzt wird oder würde es reichen, wenn er sich mit den anderen Erben auf einen Preis einigt.

Vielen Dank für die Antwort und viele Grüße Sabbi

Hallo!

Der Verkauf bedarf der Genehmigung des Vormundschaftserichts, §§ 1908 i Absatz 1, 1821 Absatz 1 Nr. 1 BGB.

Das Vormundschaftsgericht dürfte zur Genehmigung ein Wertgutachten verlangen um prüfen zu können, ob der Verkauf tatsächlich nicht den Vermögensinteressen des Betreuten zuwiderläuft.

Was eine „Einigung“ hinsichtlich des Kaufpreises mit den Erben rechtlich an Relevanz haben soll ist mir nicht bewusst.

Gruß,

Florian.