eine ältere Frau hat drei Kinder und ein Haus. Alle drei Kinder haben selber Häuser. Die Frau möchte das Haus gern an einen ihrer Enkel vererben, aber da ist ein Kind dagegen. Sie bietet dem Enkel das Haus zum Kauf zu einem wahrscheinlich zu niedrigen Preis an. Dazu folgende Fragen:
Haben die Kinder der Frau im Erbfall das Recht den Kaufvertrag an zu zweifeln, weil das Haus unter Wert verkauft wurde?
Können die Kinder das Haus neu schätzen lassen, obwohl es verkauft ist und der Enkel damit vielleicht nicht einverstanden ist? Wer muss den Schätzer bezahlen?
Ist der Enkel verpflichtet, die Differenz zwischen zu niedrigem Kaufpreis und geschätztem Wert an seinen Onkel und seine Tante auszuzahlen?
Haben die Kinder der Frau im Erbfall das Recht den
Kaufvertrag an zu zweifeln, weil das Haus unter Wert verkauft
wurde?
das Recht haben sie, hilft bloß nichts. Die Eigentümerin darf das Haus sogar verschenken - der mögliche Erblasser hat keinerlei Verpflichtung, das Erbe zu erhalten.
Können die Kinder das Haus neu schätzen lassen, obwohl es
verkauft ist und der Enkel damit vielleicht nicht
einverstanden ist?
Wenn sie Spaß dran haben, können sie sämtliche Häuser im Dorf schätzen lassen.
Wer muss den Schätzer bezahlen?
Der Auftraggeber, wer sonst.
Ist der Enkel verpflichtet, die Differenz zwischen zu
niedrigem Kaufpreis und geschätztem Wert an seinen Onkel und
seine Tante auszuzahlen?
solange man lebt, darf man in diesem unserem Lande immer noch mit seinem Eigentum machen was man will, ob das den Kindern, Onkeln, Nachbarn, oder wem auch sonst immer passt oder nicht. D.h. ein Verschenken an einen Enkel ist zunächst mal überhaupt kein Problem.
Man sollte sich natürlich einerseits Gedanken zur Schenkungsteuer machen, und daran denken, dass über einen Zeitraum von 10 Jahren so eine Schenkung Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen könnte (die aber auch erst einmal geltend gemacht werden müssten). D.h. sollte der Todesfall binnen 10 Jahren nach Schenkung eintreten, könnte noch etwas nachkommen.
Dies gilt auch bei einer teilweisen Schenkung im Wege eines zu günstigen Verkaufs.
daran denken, dass über einen Zeitraum
von 10 Jahren so eine Schenkung
Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen könnte
dazu eine Verständnisfrage: Können solche Ansprüche überhaupt entstehen, wenn wie hier der Enkel gar nicht als möglicher Erbe auftritt? Der UP hat es zwar nicht ausdrücklich gesagt, aber ich nehme doch an, dass erstmal nur die 3 Kinder erbberechtigt sind.
genau darum geht es ja bei Pflichtteilergänzungsansprüchen. Da sind z.B. drei Kinder erbberechtigt und würden u.a. jetzt nach gesetzlicher Erbfolge jeder auch ein Drittel des Hauses bekommen, was wir mal mit einem Wert von € 50.000,-- ansetzen.
Dummerweise hat aber der Erblasser jetzt knapp vor seinem Tod das Haus an den Enkel verschenkt. Dessen Vater ist die Sache zwar genehm, und die kinderlose Tante hat damit auch kein Problem, aber der Onkel fühlt sich und seine Brut ausgebootet. Er schlägt das Erbe aus, welches ohne Haus nicht mehr viel wert ist, macht seinen Pflichtteil in Höhe des Wertes des hälftigen Erbes geltend, wobei natürlich auch nichts rumkommt, und geht daher dann auf den Neffen zu, und macht dem gegenüber einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend.
Dabei wird so getan, als ob das Haus noch in der Erbmasse mit seinen € 150.000,-- gewesen wäre, wovon ein gesetzlicher Erbteil pro Kind die schon genannten € 50.000,-- wert gewesen wäre, dementsprechend ein Pflichtteilsanteil in Höhe von € 25.000,–. Und da der ja nun mal nicht mehr da ist, sondern das Haus jetzt dem Enkel/Neffen gehört, muss der jetzt diese Summe an seinen Onkel raustun.
was ist aber wenn der Enkel das Haus gar nicht geschenkt bekommt sondern es kauft, weil die Oma es ihm verkaufen möchte? Genausogut könnte sie es ja an jeden x-beliebeigen verkaufen. Haben dann die drei Kinder auch Anspruch auf Auszahlung ihres Pflichtteiles gegenüber dem neuen (fremden und nicht zur Familie gehöreneden) Käufer?
Dann muss man ja bei jedem Hauskauf erstmal die Erbansprüche klären, oder?