Hallo
Ich besitze ein Haus mit meiner Frau zusammen.
Das Haus bewohnen wir gemeinsam.
Meine Kinder sind aus dem Haus.
Seit 4 Jahren Tilge ich unsere zwei Kredite alleine, weil meine Frau keine Lust hat zu
Arbeiten. Im August 2013 laufen bei beiden Krediten die Zinsbindungen aus. Ich möchte gern das Haus verkaufen und die Kredite Tilgen und in eine eigene Wohnung ohne meine Frau ziehen.Den Erlös des Hauses würde ich natürlich mit meiner Frau teilen. Obwohl ich seit 4 Jahren alleine Tilge.
Kann meine Frau den Hausverkauf verhindern.
Könnt ihr mir helfen
Tschüss E.Kuhnert
In der Regel kann jeder Miteigentümer die Auseinandersetzung der Gemeinschaft verlangen, notfalls durch Versteigerung erzwingen, falls keine gegenteilige Vereinbarung getroffen worden ist (z.B. in einem Ehevertrag). Die erfolgreiche Versteigerung hätte zur Folge, dass der Ersteher (Erwerber) die Räumung verlangen kann. Dieses kann zu einer Härte führen, wogegen die Einstweilige Einstellung des Verfahrens oder gar die Unzulässigkeit beantragt bzw. erstritten werden kann.
Ohne gemeinsame Abstimmung über einen freihändigen Verkauf ist dieser nicht möglich und nicht erzwingbar. Dagegen ist eine Versteigerung mit Risiken auf beiden Seiten verbunden. Der Beistand durch einen wirklich in Versteigerungen versierten Anwalt oder Notar oder eine Einigung mit der Ehepartnerin ist dringend angeraten.
Falls Fragen offen geblieben sein sollten, dann schreiben Sie gern erneut.
Freundliche Grüße aus der Region von Weser und Aller
H. Gintemann
(Diese Antwort ist eine aus 3345 Tagen…)
Hallo,
ja,Ihre Frau kann, wenn Sie Miteigentümerin ist den Verkauf blockieren. Dann bleibt Ihnen nur noch der Weg der Zwangsversteigerung.
Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten