Hausverkauf: Unterlagen?

Ein Haus steht privat zum Verkauf. Der jetzige Eigentümer gibt an, dass umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen im Jahr 2003 stattfanden, was augenscheinlich zunächst glaubhaft erscheint. Er kann jedoch kein Verkehrswertgutachten und keinen Energieausweis vorlegen, obwohl dieser seit zwei Jahren Pflicht ist. Wer kann Tipps geben, wie ich vorgehen kann, um mich weitesgehend abzusichern wegen möglicher Schäden, Dämmungsarbeiten, die auf mich zukommen könnten, denn seit 2002 gibt es die so genannte Energieeinsparverordnung (EnEV). Es besteht kein Denkmalschutzschutz, Baujahr ca. 1920.

Wer kann Tipps geben, wie ich vorgehen kann, um
mich weitesgehend abzusichern wegen möglicher Schäden,
Dämmungsarbeiten, die auf mich zukommen könnten, denn seit
2002 gibt es die so genannte Energieeinsparverordnung (EnEV).
Es besteht kein Denkmalschutzschutz, Baujahr ca. 1920.

Hallo!

Am Besten beauftragt man jemanden, der sich mit sowas auskennt. Da der Verkäufer ein entsprechendes Gutachten nicht hat, könnte man einen Freund mit derartiger Erfahrung, einen Architekten oder vielleicht auch einen Makler damit beauftragen ein Wertgutachten zu erstellen. Der Architekt ist wahrscheinlich der bessere Ansprechüartner im Bezug auf Baumängel oder Renovierungsstau, der Makler bezüglich des reellen Wertes.

Die Investition kann sich lohnen, muss sie aber nicht. Eventuell kann man ja mit dem Verkäufer reden, dass er ein Teil der Kosten übernimmt.

gruß

derschwede77

Hallo,
ein Verkäufer ist keineswegs verpflichtet, ein Verkehrswertgutachten vorzuhalten bzw. zu beschaffen. Er kann das natürlich im Sinne einer seriösen Vertragsgestaltung machen, aber allein die Anfertigung kann weit über 1000 EUR kosten und ist das ganze mitunter nicht immer „wert“.

Was den Energieausweis angeht: grundsätzlich besteht eine gesetzliche Pflicht, den bei Verkauf oder Vermietung vorzuhalten, aber es hindert die Parteien niemand (ausser ggf. Mietern) daran, auf ihn zu verzichten (und das ggf. im Kaufvertrag festzuhalten), denn gerade bei neueren Gebäuden ist der Energieverbrauchsnachweis Teil der Baugenehmigungsunterlagen und die Energieabrechnung des Versorgers in aller Regel (gerade für Laien) weitaus aussagekräftiger. Dass er auf Verlangen einen beschaffen müsste, ist allerdings unstrittig. Dass der Dir das Haus nicht verkaufen muss, allerdings auch :wink:

Um Baumängel und -schäden herauszufinden, sind beide Sachen nicht unbedingt die am besten geeigneten. Natürlich enthält ein Verkehrswertgutachten in der Regel grobe Mängel, die zerstörungsfrei und offen sichtbar sind. Versteckte Schäden und nicht sofort (also z.B. ohne „Möbelverschieben“ u.ä.) erkennbare Baumängel sind aber nicht immer in dieser Weise festzustellen. Da hilft nur eine Besichtigung durch einen Bausachverständigen oder durch entsprechende Fachfirmen.

Gruß vom
Schnabel

Ein Haus steht privat zum Verkauf. Der jetzige Eigentümer gibt
an, dass umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen im Jahr 2003
stattfanden, was augenscheinlich zunächst glaubhaft erscheint.
Er kann jedoch kein Verkehrswertgutachten und keinen
Energieausweis vorlegen, obwohl dieser seit zwei Jahren
Pflicht ist.

Ein Energieausweis ist nur Pflicht bei vermieteten Objekten.
Bei einem eigengenutzten Einfamilienhaus nicht.

Wer kann Tipps geben, wie ich vorgehen kann, um
mich weitesgehend abzusichern wegen möglicher Schäden,
Dämmungsarbeiten, die auf mich zukommen könnten, denn seit
2002 gibt es die so genannte Energieeinsparverordnung (EnEV).
Es besteht kein Denkmalschutzschutz, Baujahr ca. 1920.

Ich empfehle hier einen Bausachverständigen (Bauingenieur)
zu beauftragen.

Von einem Immobilienmakler rate ich ab, denn der hat nicht die notwendige Ausbildung.

Gruß

Ein Haus steht privat zum Verkauf. Der jetzige Eigentümer gibt
an, dass umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen im Jahr 2003
stattfanden, was augenscheinlich zunächst glaubhaft erscheint.
Er kann jedoch kein Verkehrswertgutachten und keinen
Energieausweis vorlegen, obwohl dieser seit zwei Jahren
Pflicht ist.

Ein Energieausweis ist nur Pflicht bei vermieteten Objekten.
Bei einem eigengenutzten Einfamilienhaus nicht.

Falsch, durch die novellierte EnEV von 2007 werden Energieausweise nicht nur für Neubauten sondern auch für so genannte Bestandsgebäude zur Pflicht, wenn diese verkauft oder vermietet werden sollen. Häuser, die unter Denkmalschutz stehen, brauchen keinen Energieausweis (leider einzige Ausnahme).

Wer kann Tipps geben, wie ich vorgehen kann, um
mich weitesgehend abzusichern wegen möglicher Schäden,
Dämmungsarbeiten, die auf mich zukommen könnten, denn seit
2002 gibt es die so genannte Energieeinsparverordnung (EnEV).
Es besteht kein Denkmalschutzschutz, Baujahr ca. 1920.

Ich empfehle hier einen Bausachverständigen (Bauingenieur)
zu beauftragen.

Von einem Immobilienmakler rate ich ab, denn der hat nicht die
notwendige Ausbildung.

Gruß