Wir haben unser HAUS 2005 gekauft und bis 2009 selbst bewohnt. Aufgrund einer Auslandsversetzung haben wir es die letzten 4 Jahre vermietet. Nun wollen wires verkaufen aufgrund eines Wohnortwechsels - schulische sprachliche Gründe. Muessen wir den Mehrgewinn versteuern?
Hallo femosa,
lieder ja, weil zwischen Kauf und Verkauf keine 10 Jahre liegen. Hier noch mal zum Nachlesen
http://www.steuerberater-oberursel.com/news-center/3…
Gruß eve
Das kann ich Ihnen nicht beantworten, da ich nur allgemeine Anfragen zur Lohnsteuer, Einkommenssteuer beantworten kann! Das F.-Amt ist bei eine derartigen konkreten Fragestellung sicher bereit Auskunft zu geben.
Mfg
Hallo,
zu Rechtsfragen in steuerlicher und rechtlicher Art darf ich leider keine Auskünfte erteilen, um nicht gegen das Rechts- und Steuerberatergesetz zu verstoßen.
Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten
Hallo,
ein selbstgenutztes Haus kann steuerfrei verkauft werden. Wie der Auslandsaufenthalt steuerlich zu bewerten ist, weiß ich nicht.
Aber nachdem der Verkauf vor dem Finanzamt kaum geheim gehalten werden kann, würde ich dort einfach mal nachfragen. Die sollten es wissen.
Mal eine andere Frage: Spielt die Steuerpflichtigkeit eine Rolle bei der Entscheidung, das Haus zu verkaufen oder eben nicht bzw. beim Preis? Den Preis sollte es wohl kaum beeinflussen, denn der Käufer dürfte sich wenig für die Steuersituation des Verkäufers interessieren. Also höchstens die Frage „Verkauf: ja oder nein“. Und wenn die Frage geklärt ist, ist der Rest doch nicht entscheidungsrelevant.
Oder sehe ich das falsch?
Hallo,
nach § 23 sind Veräußerungsgeschäfte i. V. § 22 EStG Sonstige Einkünfte,
wenn zwischen zwischen Errichtung, Erweiterung keine 10 Jahre vergangen sind.
Sie müssten also bis 2015 warten, um den Mehrgewinn nicht versteuern zu lassen.
Hätten sie es nur privat genutzt, wäre der Mehrgewinn ebenfalls nicht steuerpflichtig.
Viele Grüße
Lambertobruno
Sorry femosa, so genau kenne ich mich bei diesem Thema leider nicht aus.
Das hängt m.E. von der Situation des Gesamteinkommens ab, das sich auch der ESt-Erklärung 2012 ergibt.
Die aktuelle Frist für Grunderwerbsteuer würde ich aktuell erfragen.
Habe leider keine Erfa im Hausverkauf aktuell, erst 2014.
viel Erfolg beim Umzug!
keine Ahnung