Hausverkauf vor ablauf des kredits

hallo,ja möchte meine Doppelhaushälfte verkaufen,stehe mit meiner Freundin im GB.und auch in Schulden,Leider ist die Finanzierung auf 10-20Jahre ausgelegt.meine Frage ist ,was kommen für Kosten auf uns zu,wenn wir jetzt nach knapp 2Jahren verkaufen wollen?

hallo,ja möchte meine Doppelhaushälfte verkaufen,stehe mit
meiner Freundin im GB.und auch in Schulden,Leider ist die
Finanzierung auf 10-20Jahre ausgelegt.meine Frage ist ,was
kommen für Kosten auf uns zu,wenn wir jetzt nach knapp 2Jahren
verkaufen wollen?

Das kann Dir nur die Bank sagen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird auch bei einen Verkauf fällig, deren Höhe kann man nicht vorhersehen. Es lohnt sich aber die Berechnung der Bank durch die Verbraucherzentrale überprüfen zu lassen. Das kann mehrere Tausend Euro sparen.

Das steht in ihrem Finazierungsvertrag drin, die Bank wird die Zinsen, die bis zum Auslauf des Kredites anlaufen, berechenen. Es gibt Rechner im Netz, mal danach suchen!

Hi,

nur mal eine ganz ganz grobe Methode nach der Ihr rechnen könnt um eine Hausnummer zu erhalten:

Wenn Ihr vor 2 Jahren finanziert habt, müsst Ihr erstmal die entschädigungsfähigen Jahre ermitteln. Heisst Eure vereinbarte Zinsbindung im Vertrag (Aber maximal 10 Jahre, da dann sowieso kostenfreies Sonderkündigungsrecht besteht) abzüglich der abgelaufenen Finanzierungsdauer.

In Eurem Fall 8 Jahre (nehme ich an)
Nun einfach mal die Wiederanlagezinsen für diese 8 Jahre ermitteln (Das ist der Zins, den die Bank erhält, wenn sie Euer zurückgezahltes Geld wieder festverzinslich anlegt)

der Zins liegt heute ca. bei 2,3% (Pfandbriefe)

Wenn Ihr einen Zins von 4,5% vereinbart habt, entsteht der Bank rechnerisch ein Schaden von rd.2,2% jährlich

Nun könnt Ihr rechnen: Darlehensbetrag * 2,2% * 8 Jahre

Das wäre die reine Bruttoentschädigung! Hier gehen aber noch einige € runter, da Risikoprämien abgezogen werden, evtl. Tilgungen und Sondertilgungsrecht berücksichtigt werden (Es besteht ja darin schon ein kostenfreies Teilrückzahlungsrecht - dafür kann auch keine Entschädigung gefordert werden)

So habt Ihr wenigstens mal eine ungefähre Größenordnung, auf was Ihr Euch einstellen könnt. Die genaue Berechnung kann aber nur Eure Bank machen (Auch die Rechner im Netz können nur Anhaltspunkte liefern)

Grüße

Hallo,
das kommt darauf an, ob man danach wieder eine Immobilie kaufen möchte (und was für eine) oder nicht. Das Darlehen lässt sich unter Umständen auf die neue übertragen.
Ansonsten wird eine Vorfälligkeitsentschädigung für die entgangenen Zinsen der Bank fällig (siehe Vorredner). Man sollte ehrlich und offen mit der Bank sprechen (Achtung, einige „merkwürdige Banken“ nehmen allein für die Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung Gebühren…)
In einigen sehr seltenen (!) Fällen kann ein Käufer die Schulden auch mit übernehmen, das müssen aber die Bank und der Käufer freiwillig mitmachen.
Gruß vom Schnabel