Hausverkauf während laufendem Mietrechtsverfahren

Hallo liebe Forum-Mitglieder,

gleich zur Sache :
Vermieter hat eine Klage gegen Mieter am laufen. Ua. wegen diverser scheinbar nicht rechtens ausgeführter Schönheitsreperaturen und div. Beschädigungen im Haus und Gartenanlage, etc.
Es fand eine Güteverhandlung statt, die aber nicht zum gewünschten Erfolg geführt hatte. Klage bleibt weiter aufrecht und Vermieter muss sich nun unter anderem um Gutachter etc. kümmern.
6 Monate tut sich bezüglich dieser Angelegenheit nichts mehr.

ABER: Während diesen 6 Monaten ist das Haus zum Verkauf angeboten worden, ein Käufer gefunden worden, der potenzielle Käufer hat mit div. Handwerkern schon das Haus besichtigt (viell. wegen evtl. Umbaumaßnahmen oder ä.) , es kam zum Notartermin , und Vermieter ließ den Notartermin platzen (!) - aber das ist m.E: nebensächlich)

FRAGE: Darf der Vermieter während des Verfahrens das Haus zum Verkauf anbieten (Nehme an , ja er darf) aber darf er die Kunden und Handwerker in das Haus lassen und , darf er den Verkauf durchführen, solange das oben erwähnte Verfahren noch läuft?

Vielen Dank für Ihre Mühen und Antworten.

Hallo Femax,

FRAGE: Darf der Vermieter während des Verfahrens das Haus zum
Verkauf anbieten (Nehme an , ja er darf) aber darf er die
Kunden und Handwerker in das Haus lassen und , darf er den
Verkauf durchführen, solange das oben erwähnte Verfahren noch
läuft?

na sicher doch, warum sollte er dies nicht dürfen. Ehrlich gesagt verstehe ich den Zusammenhang nicht.

Gruß

Joschi

Hallo Joschi2009,

gut, im Allgemeinen ja, aber (vielleicht hätte ich das mit erwähnen sollen!) wenn der Richter meint der Vermieter müsste seine Begründungen durch Gutachter nochmals belegen lassen oder der Mieter möchte ein Gegengutachten oder GegenAngebot (z.B. für das Streichen der nötigen Wände) durchführen lassen, ist dies nicht mehr machbar, weil der ursprüngliche zu beweisende Zustand ja nicht mehr vorhanden ist. (Heißt zum Beispiel wurden schon einige Wände durch Vermieter gestrichen) Auch können ja andere Handwerker oder Kaufinteressenten oder, oder, zusätzliche Beschädigungen verursacht haben. Wie soll hier noch alles dann von Gutachtern im Nachhinein festgestellt werden?

Hoffe man versteht was ich meine.

Vielen Dank !

Hallo,

ist dies nicht mehr machbar, weil der ursprüngliche zu
beweisende Zustand ja nicht mehr vorhanden ist.

nach dieser Argumentation dürfte man die Wohnung natürlich genauso wenig neu vermieten. Nicht mal betreten dürfte sie jemand.

Da muss man halt vorher Photos machen und anhand dieser bewerten lassen.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo ,

ja genau und meiner Meinung ist das u.a. ein Problem. Ein Gutachterbericht an Hand von Fotos?? Ein Angebot einer Malerfirma anhand von Fotos?? Macht m.E. keiner der angegebenen Personen und eine einwandfreie Beweisführung ist damit nicht mehr gegeben.

Es muss m.E. mindestens ein unabhängiger Gutachter einmal im Haus gewesen sein um den tatsächlichen Zustand gesehen zu haben bevor irgendwelche Änderrungen durchgeführt werden.

Gruß!
Femax

Hallo,

ja genau und meiner Meinung ist das u.a. ein Problem. Ein
Gutachterbericht an Hand von Fotos?? Ein Angebot einer
Malerfirma anhand von Fotos?? Macht m.E. keiner der
angegebenen Personen und eine einwandfreie Beweisführung ist
damit nicht mehr gegeben.

Das ist das Problem dessen, der jeweils beweispflichtig ist.

Es muss m.E. mindestens ein unabhängiger Gutachter einmal im
Haus gewesen sein um den tatsächlichen Zustand gesehen zu
haben bevor irgendwelche Änderrungen durchgeführt
werden.

Also das Haus ein Jahr leer stehen lassen und damit 10000€ Mietverluste - wegen 500€ Handwerkerkosten. Sehr sinnig. Und wer soll das dann bezahlen?
Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo,

da der Vermieter den Streitwert bei Einreichen der Klage auf über 28 Tausend Euro katapultiert hat, glaube ich schon, dass es einen Sinn macht. (Zumindest in diesem Fall) Das er mitlerweile auch 7.000 akzeptieren wird ist zwar nett, aber das nur nebenbei.

Aber es geht eigentlich um die rechtliche Frage und nicht mit Verlaub um eine allgemeine Diskussion.
(Also über den Sinn gerade bei Rechtsstreitereien würde ich nicht so oft nachdenken :wink:)

Gruß Femax!