Hausverkauf - Wann muss ich meine Kinder auszahlen

Versuche es mal so gut wie möglich zu Beschreiben.

Zwei Eltern sind in ein Haus eingezogen. Der Vater hatte 2 Kinder „waren aber schon älter und sind nicht mit eingezogen“ die Mutter brachte 1 Kind mit. Sie Heirateten das Kind wurde vom Vater als eigenes angenommen. Aus dieser Ehe entstand dann noch ein gemeinsames Kind.

Der Vater ist dann verstorben. Die beiden Kinder von dem Vater wurde ein Anteil des Hauses nach dem Tod ausbezahlt. Jetzt hat die Mutter das Haus verkauft für sagen wir mal 70.000 €.
Nun meine Frage:

Muss ich meinen Kindern einen Anteil des Geldes vom verkauften Hauses geben, wenn ja wie viel wäre das und wann müsste ich ihnen das geben?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

Die Darstellung gibt mehr Rätsel auf als sie Infos gibt.
Ich versuch´s einfach mal:
Wenn Fragesteller/in die besagte Mutter ist, dann lautet die Antwort: Wenn der „Einzug in das Haus“ mit dem gemeinsamen Erwerb des Eigentums verbunden war, und die Mutter Alleinerbin und Alleineigentümerin ist, dann besteht weder moralisch noch rechtlich eine Veranlassung, etwas an Kinder und Enkel auszubezahlen. Hat allerdings ein Kind seinen Pflichtteil verlangt, dann ist dieser zu erfüllen. Der Begriff im Fragetext „Auszahlen“ ist mehrdeutig, da die Grundfakten zur Erbfolge völlig fehlen.
Falls Fragen offen geblieben sein sollten, dann schreiben Sie gern erneut, aber bitte mit ausreichender Info.
Freundliche Grüße aus der Region von Weser und Aller
H. Gintemann
(Diese Antwort ist eine aus 3368 Tagen…)

Mein Mann hatte das Haus damals selber gebaut und mit seiner damaligen Frau und Kindern bewohnt. Er hat sich dann scheiden lassen und ich bin dann mit meiner Tochter eingezogen und wir haben geheiratet und ein eigenes Kind bekommen. Nach dem Tod meines Mannes habe ich dann seinen Kindern den Pflichtteil des Hauses ausbezahlt. Unser gemeinsames Kind und das angeheiratete haben damals nichts bekommen da sie noch zu jung waren und mit mir im Haus wohnten. Jetzt nach einigen Jahren habe ich das Haus verkauft da die Kinder ausgezogen waren und es für mich zu groß war und wollte nun wissen ob und wie viel ich meinen Kindern jetzt was geben muss vom verkauften Haus.

Jetzt wird die Sache klarer. Sie sind wahrscheinlich aufgrund eines Testamentes Alleinerbin geworden. Dass Sie den Verkaufserlös ungekürzt für sich verwenden können, hatte ich Ihnen bereits mitgeteilt. Bevor Sie daraus Schenkungen vornehmen, sollten Sie bedenken, daß durch Unvorhersehbares (Krankheit, Körper- u. Geistesbehinderung u.ä.) sofort oder auf Dauer Geldbedarf entstehen kann, und zwar trotz bestehender gesetzlicher Pflege- und Krankenversicherungen (meine eigene bittere Erfahrung !). Denn nicht alle Bedürfnisse und schon gar nicht Annehmlichkeiten werden gezahlt! Das eigene Geld wird Ihnen dann sicherer sein! Die Liquidität der Kinder/Enkel könnte zu Zeiten dieses Notfalls ungewiss sein und vom Wohlwollen abhängig werden.

Mir war das nur unklar weil ich ja die Kinder meines Mannes auszahlen mußte deshalb dachte ich das ich bei verkauf des Hauses auch meinen
Kindern den gleichen Anteil geben muss wie ich es bei seinen gemacht habe.