Hausverkauf wegen Heimaufenthalt

Hallo,

folgendes Problem:
Meine Schwiegermutter ist seit Weihnachten im Altenheim und wird auch dort bleiben. Jetzt soll ihr Haus verkauft werden. Natürlich gibt es kein Testament. Als mein Schwiegervater verstorben ist, ist ein Viertel seiner Hälfte zugunsten meiner Schwiegermutter gegangen. Der Rest gehört den 8 Kindern. Nun soll das Haus verkauft werden, da der Heimaufenthalt eine Menge Geld kostet. Wie ist das rechtlich? Die Kinder wollen sich von ihrem Teil abschreiben. Kann das Haus dann so verkauft werden? Muss ein entsprechendes Schriftstück von einem Notar beglaubigt werden?
Vielen Dank für eure Hilfe
Sabine Kruse

Hallo,
ich verstehe nicht, was es heißt…die Kinder wollen sich von ihrem Teil abschreiben… .

Nach dem obigen Vortrag gehört das Haus der Schwiegermutter zu 3/4 und 1/4 den 8 Kindern gemeinsam.
Wenn das Haus nun verkauft werden soll (vorausgesetzt alle Beteiligten wollen das) und ein Käufer wurde gefunden, müssen alle Beteiligten zum Notar und müssen die notarielle Kaufurkunde unterschreiben.
Dann gehört der Kaufpreis den Kindern zu 1/4 und der Rest der Schwiegermutter. Die Kinder können der Schwiegermutter natürlich auch ihren Anteil schenken.

Guten Tag,
Sie, Ihre Mutter und Ihre Geschwister leben in einer sog. ungeteilten Erbengemeinschaft. Ein Hausverkauf istnur möglich, wenn alle Geschwister (mit) beim Notar erscheinen. Über die Details informiert der Notar.

Ingeborg

Hallo Frau Kruse,

leider kann ich Ihnen in dieser Sach nicht weiter helfen.

Schöne Grüße
Pasha

Das Haus kann ohne weiteres von den Eigentümern verkauft werden. Für die eventuell geschäftsunfähige Schwiegermutter kann ein gerichtlich bestellter Betreuer handeln. Ein Notar, der wie jeder andere auch eine Betreuung beantragen kann, muß den Kaufvertrag beurkunden.

Also: Notar aufsuchen!

Wenn da kein Testament ist wird alles zur Heimpflege hergenommen.falls etwas übrig bleibt Erben das die 8 Kinder.

Hallo,

Frage: Wer sagt das?
Die Stadt -Sozialamt- kann das Haus nicht verkaufen. Die leiblichen Kinder sind selbstverständlich verpflichtet, Kosten des Heimaufenthaltes - so sie wirtschaftliche in der Lage sind - zum Teil mit zu tragen. Soweit Grundbesitz vorhanden ist, wird die Stadt sich daran halten und z.B. die Anteil mit Schulden in Höhe der Leistungen zu belasten. Ob es dann zu einer Versteigerung kommt, ist ein langer Weg und wird eigentlich nicht gehandhabt. Eigentlich wird der Anteil der Mutter auch nur bis zu 80 % belastet. Die Anteile, die der Mutter nicht gehören, kann die Stadt nicht heranziehen, also auch nicht belasten. Gibt es im Grundbuch Belastungen wie Wohnrecht, Nießbrauchsrech für die Mutter? Das könne lediglich bedeuten, das eine Vermietung vorzunehmen ist und die Einnahmen das Sozialamt kassiert.
Evt. gehen Sie zum Feind „Sozialamt“ und fragen dort nach, was genau beabsichtigt ist, bevor Sie sich unnötige Sorgen machen. Die Behörden handeln nämlich teilweise etwas unterschiedlich. Aber das Recht brechen oder fremdes Eigentum wegnehmen, dass kann auch kein Amt!
MfG
PB

Hallo Frau Kruse,

für Pflegekosten wird zunächst das Vermögen der zu pflegenden Person herangezogen, hier also der Eigentumsanteil Ihrer Schwiegermutter an dem Haus. Nach Ihrer Schilderung scheinen mir die Eigentumsanteile zwar nicht zu stimmen, aber hinsichtlich des Eigentumsanteils des verstorbenen Schwiegervaters besteht eine Erbengemeinschaft zwischen Mutter und Kindern. Diese ist grundsätzlich darauf angelegt, auseinandergesetzt zu werden. Und das wird jetzt im Zweifel durch den Hilfeträger betrieben.

Allerdings kann ich das natürlich alles nur vermuten. Wenn Sie genaueres wissen wollen, sollten Sie sich einmal anwaltlich beraten lassen, da sich ohne genaue Kenntnis aller Unterlagen keine verbindliche Aussage treffen lässt.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo Sabine,
leider kann ich bei diesem Problem nicht behilflich sein, tut mir leid.
lg sicha

Hallo,

natürlich müsst ihr zum Notar - ALLE. Der Vertrag auf dem Bierdeckel funktioniert nicht. Lasst euch auch dort vollumfänglich beraten!

ml.

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Das Haus kann nur an Dritte verkauft werden, wenn alle Beteiligten zustimmen.

Auch käme eine Übertragung an einen oder mehrere Miterben in Betracht.

Hierfür wird immer ein Notarvertrag notwendig sein.

Reichen die Kosten für das Heim nicht, könnte das Haus ggf. mit einer Grundschuld belastet werden, auch besteht das Risiko oder die Gefahr einer Zwangsversteigerung.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de
http://www.vorsorgeordnung.de

http://www.eva-stuttgart.de/fileadmin/redaktion
/pdf/angebote_fuer/Finanzielle_Hilfen.pdf
__________________________________________________

klicken Sie den obigen Link an und lesen Sie selbst.
Hier rate ich Ihnen einen Fachanwalt hinzuzuziehen.

Kinder müssen erst ab bestimmten Einkömmensverhältnissen ( über 100.000.- €) pro jahr für Ihre Eltern im Pflegeheim aufkommen.
Viele Soziale Einrichtungen versuchen es ganz einfach auf diese Art.