Hallo,
um den Sachverhalt so verständlich wie möglich darzustellen, muss ich doch in „Ich-Form“ schreiben. Weiss nämlich nicht, wie ich das ganze umschreiben soll. Also:
Meine Schwiegermutter ist gestorben, sie hatte 5 Kinder, die zwischenzeitlich deutschlandweit verteilt sind. 4 Kinder sind erreichbar, 1 ist nicht auffindbar (wohnt wahrscheinlich irgendwo im Ausland).
Lt. handschriftlichem, nicht notariell beurkundetem, letzten Willen, möchte sie, dass das Haus verkauft wird und der Ertrag durch 5 geteilt wird.
Ein Geschwisterteil (das Vorort wohnt) weigert sich, beim Verkauf zu helfen. Zwei Weitere sind emotional nicht in der Lage und wir, die das schlussendlich machen werden müssen, wohnen 800 km weit weg.
Nun zu meinen Fragen:
- Wie durch 5 teilen, wenn nur 4 auffindbar sind?
- Kann man einen Makler aus der Ferne mit dem Verkauf betrauen?
- können wir das Haus einfach so verkaufen oder müssen wir zum Notar?
- Müssen alle zum Notar? (vier oder fünf?)
- wenn ja, in welchem Ort? Da wo das Haus steht oder der jeweilige Wohnort?
- sollen wir Strom und Wasser abmelden?
Falls euch diese Fragen blöde vorkommen sollen, bitte ich schon jetzt um Verzeihung.
Danke fürs Lesen und evtl. Antworten
Chrisma
Hi, das Einfachste ist, über Makler verkaufen.
Weiterhin, dass d. restlichen Erben einem Erben Vollmacht für d. Verkauf sustellen.
Strom u. Wasser nicht abbestellen. Was ist wenn Besichtiger bei Dämmerung/Nacht besichtigen wollen u./oder WC benützen wollen?
D. Verkauf muss über d. Notar laufen, Kosten trägt d. Käufer ebenso mind. 1/2 Maklerkosten.
Nach dem Neuen (2009) Erbrecht müssen d. Erben vom Verkauserlös Steuern zahlen.
Erlös nach Abzug aller Unkosten durch 5 teilen u. den Anteil für d. verschollenen Erben auf ein extra Kto. legen.
Der oder seine Abkömmlinge hat bei/nach Kenntnisnahme d. Todesfalles 3 Jahre, bei nicht Kenntnisnahme 30 Jahre Anspruch auf seinen Erbe
teil.
Also auch akribisch alle Unterlagen über d. Verkauf auf heben!
MfG ramses90.
Hallo,
beim lesen des Beitrages stellen sich mir einige Fragen.
Hi, das Einfachste ist, über Makler verkaufen.
Klar.
Weiterhin, dass d. restlichen Erben einem Erben Vollmacht für
d. Verkauf sustellen.
Was ist mit dem Miterben, der nicht auffindbar ist? Irgendwo und irgendwie muss seine Willenserklärung in den notariellen Kaufvertrag mit rein.
(Wegen dem Ort der Vertragsunterzeichnung würde ich mir bei 800 km Entfernung keinen Kopf machen, es ist möglich, dass der Kaufvertrag bei einem Notar vor Ort gemacht und eine Genehmigung des Vertrages von einem Notar am 800 km entfernten Wohnort aufgenommen wird.)
D. Verkauf muss über d. Notar laufen, Kosten trägt d. Käufer
ebenso mind. 1/2 Maklerkosten.
Wer diese Kosten trägt ist Verhandlungssache und könnte auch regional unterschiedlich sein. Ich kenne es überwiegend so, dass der Käufer sowohl Notar als auch Makler bezahlt. Was Anderes ist natürlich möglich.
Nach dem Neuen (2009) Erbrecht müssen d. Erben vom
Verkauserlös Steuern zahlen.
Wie hoch wäre ein Fünftel des Verkaufserlöses anzusetzen? Es gibt Freibeträge.
Erlös nach Abzug aller Unkosten durch 5 teilen u. den Anteil
für d. verschollenen Erben auf ein extra Kto. legen.
Ich würde folgendes tun:
Zuerst mal beim Amtsgericht in Sachen Nachlass fragen, wie in solchen Fällen vorzugehen ist. Die haben so was sicher öfter und wenn die Rechtspflegerin/der Rechtspfleger nett ist, kommt da schon was raus.
Einen (guten) Notar meines Vertrauens zu einer Beratung aufsuchen (das kann die Welt nicht kosten).
Gruß
Jörg Zabel