Hausverkauf...wie hoch kann die Vorfälligkeitsentschädigung werden?

Hallo,

ich habe mich von meinem Mann getrennt. Nach 18 Jahren ging die Beziehung endgültig kaputt.

Vor gut drei Jahren haben wir ein Haus gekauft. Klar das das jetzt verkauft werden muss.

Er ist aus dem Haus ausgezogen. Im Moment lebe ich noch mit unseren 3 Töchtern im Haus. Mit meinem Job, den Unterhalt den er für die Kinder zahlen muss und ein wenig Unterstützung des Amts, kann ich hier einige Zeit überbrücken.

Ein Maklerin hat sich jetzt dem Objekt angenommen.

Es liegt noch eine Schuld von ca. @ 202.000,- auf den Haus (aufgeteilt auf drei Banken, Volksbank, KfW und Wfa).

Angebieten werden wir das Haus natürlich für mehr als 202.000,-…meine Frage nun. Die Bank wird ja eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Wer hat schon Erfahrung mit sowas? Wie hoch kannn sowas werden? Wer hat Erfahrung wie die VB damit umgeht?
Kann man da mit den Banken handeln?
Schön wäre natürlich wenn ich wenigstens mit +/- 0,- hier rauskommen.

Danke im vorraus schon für Eure Antworten.

Mone

Hallo Mone,

darin bin ich leider kein Experte und kann dir leider nicht weiterhelfen.

mua 1826

Hallo Mone,

die Vorfälligkeitsentschädigung errechnet sich aus der Differenz zwischen aktuellem Zinssatz für Anleger und deinem vereinbarten Zinsatz (soll). D.h. die Bank berechnet für die noch verbleibende Laufzeit des Kredites den ihnen entstandenen Verlust. Genau kann man das vorher nicht berechnen, da die Zinsen ja täglich fallen oder steigen. Bitte doch einfach deinen Banksachbearbeiter um eine unverb. Schätzung/Berechnung.

Alles Gute und viel Glück beim Hausverkauf!

Hi Mone,
empfehle dir bei denjeweiligen Banken schriftlich anzufragen wie hoch die jeweilige Vorfälligkeitsentschädigung wäre bei einer vorzeitigen Darlehensauflösung bzw Kreditrückzahlung. Mit genauer Aufstellung, damit es geprüft werden kann.

In der Regel ist es so, dass die Banken die Differenz verlangen zwischen dem Zins den Ihr im Darlehns-Vertrag habt und dem Zins den die Banken heute bekommen würden, wenn sie dieses Geld als Darlehen nun neu an einen neuen Kreditnehmer herausgeben + eine kleine Bearbeitungsgebühr zusätzlich.

Im Zweifelsfall wende dich an eine gute Verbraucherberatung,bei der Stadtverwaltung oder IHK -Industrie-und Handelskammer - fragen); aber dann zum Termin mit den jeweiligen Angeboten der Banken und mit deinen vorhandenen Unterlagen (möglichst komplett). Sonst kann Dir niemanden wirklich helfen.

Gruß Schwabenroland

P.S.
Wenn Du eine gute Maklerin gewählt hast wird diese das alles souverän für dich regeln. Wenn nicht, dann hast Du die falsche M. ausgesucht. Zur Not trennst Du dich kann schnell dann von der Maklerin, ohne Wenn und Aber!

Im Zweifelsfall wende Dich an die IMMO - Abteilung der Volksbank, bei welcher Du den Kredit hast. In der Regel, wenn Du ein bisschen aufpasst,wirst Du nicht über den Tisch gezogen und die Abwicklung klappt ohne größere Probleme. Allerdings kenne ich nur ganz wenige gute freie Makler die das blicken würden und sich vielleicht auch noch für Dich einsetzen würden.
Wenn die IMMO Abteilung der Voba es nicht auf die Reihe kriegt, dann versuche es über die Immo-Abteilung der Sparkasse. Das ist ein öffentliches Institut und müßte einigermassen ordentlich die Sache i. d. R. das abwickeln können.
IMMO-Preise!!! Lass dir nichts vormachen, mit Versprechungen und so, wegen Preishöhe, etc, usw.
Erst wenn der Preis im notariellen Kaufvertrag steht und der Käufer auch bezahlt hat, kannst Du sicher sein und weisst was rauskam!!!
Falls unklar, kannst Dich gerne noch mal melden unter [email protected]

Liebe Mone,

wie hoch eine Vorfälligkeitsentschädigung ausfällt ist wohl von mehreren Faktoren (vereinbarten Darlehenszinsen, der Restlaufzeit des Kredites sowie dem Restkreditwert)abhängig. Hier vielleicht eine Seite die dir weiterhelfen könnte:

www.aspect-online.de/…/vorfaelligkeitsentschaedigu… -

Anfang Juni ist ein neues Gesetz zur Kreditkündigung in Kraft getreten, inwiefern es bei eurem „alten Kredit“ greift kann ich leider hier nicht beantworten - ich würde aber die Möglichkeit einer Kreditkündigung (ohne Vorfälligkeitsentschädigung) oder gegebenenfalls Umschuldung nicht sicher ausschliessen.
Ich wünsche dir viel Erfolg!

MfG