Hausverkaufen und Bezahlen mit Pflegeleistung

Hallo,
ich stelle mir folgende Frage:
eins von 4 Kindern kümmert sich seit 3Jahren um die Pflege der 84.Jährigen Mutter, die 100% schwerbehindert ist. Die anderen Kinder haben keinerlei Kontakt zu ihrer Mutter
In den letzten drei Jahren wurden nachweislich 3280 Stunden Arbeit geleistet und die Mutter Pflegestufe II) hat nichts dafür gezahlt weil sie dafür ihre Tochter als Alleinerbin einsetzen will…
Seit einem Jahr täglich 5 Std. Pflege, Haus und Gartenarbeit + Fahrzeit von 70 km.
Die Mutter besitzt ein Haus im Wert von Euro 50.000,-

Kann die Tochter sich das Haus per Kaufvertrag übereignen lassen und hierfür als Bezahlung ihre bisherige und künftige Pflegarbeit (bis zum Tode) einsetzen, damit sie ihren Geschwistern nicht noch Pflichtteile auszahlen muss. Wie sollte so ein Vertrag aussehen
Was ist die Arbeit wert??

mit freundlichen Grüssen
hotsale

Hallo,
ich stelle mir folgende Frage:
eins von 4 Kindern kümmert sich seit 3Jahren um die Pflege der
84.Jährigen Mutter, die 100% schwerbehindert ist. Die anderen
Kinder haben keinerlei Kontakt zu ihrer Mutter
In den letzten drei Jahren wurden nachweislich 3280 Stunden
Arbeit geleistet und die Mutter Pflegestufe II) hat nichts
dafür gezahlt weil sie dafür ihre Tochter als Alleinerbin
einsetzen will…
Seit einem Jahr täglich 5 Std. Pflege, Haus und Gartenarbeit +
Fahrzeit von 70 km.
Die Mutter besitzt ein Haus im Wert von Euro 50.000,-

Kann die Tochter sich das Haus per Kaufvertrag übereignen
lassen und hierfür als Bezahlung ihre bisherige und künftige
Pflegarbeit (bis zum Tode) einsetzen, damit sie ihren
Geschwistern nicht noch Pflichtteile auszahlen muss. Wie
sollte so ein Vertrag aussehen
Was ist die Arbeit wert??

Da nicht klar ist, was das Haus und die Arbeit wert ist halte ich das für keine gute Idee.

Üblich ist in diesem Fall das Haus gegen Auflagen (Pflege) und lebenslanges Wohnrecht der Mutter zu schenken. Unter Umständen lassen sich auch noch steuerliche Vorteile (dauernde Last) rausschlagen, alsoevtl. Steuerberater fragen.

Grüße
Chris

Guten Abend!

Die Mutter besitzt ein Haus im Wert von Euro 50.000,-

Kann die Tochter sich das :Haus per Kaufvertrag :übereignen lassen und hierfür :als Bezahlung ihre bisherige :und künftige Pflegarbeit (bis :zum Tode) einsetzen, damit :sie ihren Geschwistern nicht :noch Pflichtteile auszahlen :muss.

Den Pflichtteil kann man den Erben nicht ohne weiteres vorenthalten. Vermögensteile, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Tod des Erblassers in das Eigentum eines der Erbberechtigten gelangten, können dem unter allen Erben aufzuteilenden Vermögen zugeschlagen werden. Daraus kannst Du entnehmen, daß Dein Ansinnen mit diversen Fußangeln behaftet ist. Du mußt Dich von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater beraten lassen, wenn Du bei Eintreten des Erbfalls unangenehme Überraschungen vermeiden willst.

Gruß
Wolfgang

Eine kompliozierte Sache.

Grund :

Die vereinbarte Pflege im Vertrag ist
nichtvollstreckbar.

Beispiel :

Oma überschreibt das Haus. Preis 50.000,-
25.000,- Anzahlung durch Erledigung der
„Schulden“. 25.000,- sollen abgearbeitet
werden durch Pflege.
Vertrag steht,alles Gut !
Nunweigert sich die Pflegekraft,ihre Arbeit
zu verrichten…Oma liegt da…
Der Gerichtsvollzieher kann nicht die
pflegekraft zweingen, „jetzt“ die „Windel zu
wechseln, jetzt zu füttern“ oder so.

Gangbarer Weg :

Oma verkauft das Haus an die Person.
Preis 50.000,-
Angezahlt 25.000,- durch Schuldenregulierung.
Offene Summe 25.000,-
Diese „bleibt stehen“ und wird monatlich
„abgerechnet“. Hierzusollte dritte Person
hinzugezogen werden, die „für Oma kontrolliert
gegenquitiert“. Das kannst Du machen !

Das Grundbuch muss für die Pflegerin sauber sein.

Alles andere kann sehr böses Erwachen
anderen Erben geben !

Kehrtseite der Medallie :

Altenheimunterbringung keine besondere
Pflegestufe.
Kosten je Monat : ab Euro 2.000,-
50.000 : 2.000 = 25 Monate !
Also nach 2 Jahren und einMonat wäre das Haus
futsch.
Bei erhöhter Pflegestufe schneller !

OMA sollte der dritten Person eine Vollmacht
erteilen, die über den Tod hinaus wirkt,
umalle die Dinge zu regeln, die zu regeln
sind.

  • Beerdigung,
  • Sterbegeld,
  • Rente,
  • Schulden
  • usw.

Detailfragen ? Bitte per mail wegen Datenschutz,
ich gebe Dir dann eine Telefonnummer.

Hallo,

ich stelle mir folgende Frage:
eins von 4 Kindern kümmert sich seit 3Jahren um die Pflege der
84.Jährigen Mutter, die 100% schwerbehindert ist. Die anderen
Kinder haben keinerlei Kontakt zu ihrer Mutter
In den letzten drei Jahren wurden nachweislich 3280 Stunden
Arbeit geleistet und die Mutter Pflegestufe II) hat nichts
dafür gezahlt weil sie dafür ihre Tochter als Alleinerbin
einsetzen will…
Seit einem Jahr täglich 5 Std. Pflege, Haus und Gartenarbeit +
Fahrzeit von 70 km.
Die Mutter besitzt ein Haus im Wert von Euro 50.000,-

Kann die Tochter sich das Haus per Kaufvertrag übereignen
lassen und hierfür als Bezahlung ihre bisherige und künftige
Pflegarbeit (bis zum Tode) einsetzen, damit sie ihren
Geschwistern nicht noch Pflichtteile auszahlen muss. Wie
sollte so ein Vertrag aussehen
Was ist die Arbeit wert??

mit freundlichen Grüssen
hotsale

Warum ich hier Andneren widersprochen habe…

Warum ich hier anderen Schreibern
widersprochen habe…

Ganz einfach :

Mein Herr Teilzeitarbeitgeber, ein Rechtsanwalt,
hat sich in diesen Dingen sehr viele
Gedanken machen müssen…

Eine kompliozierte Sache.

Grund :

Die vereinbarte Pflege im Vertrag ist
nichtvollstreckbar.

Beispiel :

Oma überschreibt das Haus. Preis 50.000,-
25.000,- Anzahlung durch Erledigung der
„Schulden“. 25.000,- sollen abgearbeitet
werden durch Pflege.
Vertrag steht,alles Gut !
Nunweigert sich die Pflegekraft,ihre Arbeit
zu verrichten…Oma liegt da…
Der Gerichtsvollzieher kann nicht die
pflegekraft zweingen, „jetzt“ die „Windel zu
wechseln, jetzt zu füttern“ oder so.

Gangbarer Weg :

Oma verkauft das Haus an die Person.
Preis 50.000,-
Angezahlt 25.000,- durch Schuldenregulierung.
Offene Summe 25.000,-
Diese „bleibt stehen“ und wird monatlich
„abgerechnet“. Hierzusollte dritte Person
hinzugezogen werden, die „für Oma kontrolliert
gegenquitiert“. Das kannst Du machen !

Das Grundbuch muss für die Pflegerin sauber sein.

Alles andere kann sehr böses Erwachen
anderen Erben geben !

Kehrtseite der Medallie :

Altenheimunterbringung keine besondere
Pflegestufe.
Kosten je Monat : ab Euro 2.000,-
50.000 : 2.000 = 25 Monate !
Also nach 2 Jahren und einMonat wäre das Haus
futsch.
Bei erhöhter Pflegestufe schneller !

OMA sollte der dritten Person eine Vollmacht
erteilen, die über den Tod hinaus wirkt,
umalle die Dinge zu regeln, die zu regeln
sind.

  • Beerdigung,
  • Sterbegeld,
  • Rente,
  • Schulden
  • usw.

Detailfragen ? Bitte per mail wegen Datenschutz,
ich gebe Dir dann eine Telefonnummer.

Hallo,

ich stelle mir folgende Frage:
eins von 4 Kindern kümmert sich seit 3Jahren um die Pflege der
84.Jährigen Mutter, die 100% schwerbehindert ist. Die anderen
Kinder haben keinerlei Kontakt zu ihrer Mutter
In den letzten drei Jahren wurden nachweislich 3280 Stunden
Arbeit geleistet und die Mutter Pflegestufe II) hat nichts
dafür gezahlt weil sie dafür ihre Tochter als Alleinerbin
einsetzen will…
Seit einem Jahr täglich 5 Std. Pflege, Haus und Gartenarbeit +
Fahrzeit von 70 km.
Die Mutter besitzt ein Haus im Wert von Euro 50.000,-

Kann die Tochter sich das Haus per Kaufvertrag übereignen
lassen und hierfür als Bezahlung ihre bisherige und künftige
Pflegarbeit (bis zum Tode) einsetzen, damit sie ihren
Geschwistern nicht noch Pflichtteile auszahlen muss. Wie
sollte so ein Vertrag aussehen
Was ist die Arbeit wert??

mit freundlichen Grüssen
hotsale