Hausverschönerung durch 'Dachbilder'

Hallo,

nehmen wir an, jemand will sein Haus interessanter machen - z.B. indem er auf sein Dach ein Bild bringt. Durch besondere Dachziegelfarben erzeugt er ein Muster, z.B. die US-Flagge - könnte man ja vielleicht gut finden, wenn man gebührtiger US-Amerikaner ist. Gegen die guten Sitten darf sowas natürlich nicht verstoßen.
Könnte einem das untersagt werden?
Wäre das von der Gemeinde abhängig?

Danke
Laika

Hi Weltraumhündin,

nehmen wir an, jemand will sein Haus interessanter machen -

Könnte einem das untersagt werden?

Eventuell ja

Wäre das von der Gemeinde abhängig?

Ja, der in der Gemeinde gültige Bebauungsplan (wenn es einen gibt) wäre der Freund/Feind:wink:
http://www.immobilienscout24.de/de/bauen/bauplaner/b…

Was ohne B-Plan geschehen könnte, kann ich dir nicht sagen.

Ulrich

Hallo,

man sollte vorab mal bei der Gemeinde nach einer so genannten „Gestaltungssatzung“ für die fragliche Adresse fragen. Hierin sind oft Festlegungen wie „nur rote“ Dachsteine enthalten.

Und Obacht: Wir reden hier von künstlerischen Bildern und nicht von Werbung. Hierfür könnte ggf. dann sogar eine Baugenehmigung erforderlich sein (müsste man auch mit dem Bauamt der Gemeinde klären).

Gruß vom Wiz