Ein Hausverwalter stellt eine Anzeige ins Internet um für den Besitzer eine Wohnung zu vermieten. Kassiert drei Monatsmieten. Die Anzeige wird dem Hauseigentümer in Rechnung gestellt. Ist dies eigentlich zulässig?
Das gleiche Haus soll nun verkauft werden. Der Hausverwalter ist nun auch gleichzeitig der Makler. Darf die Anzeige dem Hausbesitzer in Rechnung gestellt werden?
DANKE für jede Antwort!
Beste Grüße T.E.C.
Ein Hausverwalter stellt eine Anzeige ins Internet um für den
Besitzer eine Wohnung zu vermieten.
Wenn er dazu vom Besitzer beauftragt war, gehört das - sofern nicht vertraglich anders vereinbart - sicher nicht zu den originären Aufgaben einer Hausverwaltung.
Kassiert drei
Monatsmieten.
Für den Besitzer, nehme ich doch an?
Die Anzeige wird dem Hauseigentümer in Rechnung
gestellt. Ist dies eigentlich zulässig?
Moin!
Erst mal Danke. Der Hausverwalter kassiert drei Monatsmieten für die Vermietung/Vermittlung der Wohnung natürlich auf sein eigenes Konto. Halt Maklerprovision wie es so üblich ist. Die Anzeige um einen Mieter zu bekommen zahlt der Eigentümer.
Kommt wir etwas komisch vor, daher die Frage.
Ach, es ist so kompliziert. Der Hausverwalter ist aber gleichzeitig auch als Makler/Immobilien tätig. Also zwei Firmen in einer Person.Für den Eigentümer des Hauses aber nur als Hausverwalter.
MfG T.E.C.