wo bzw. in welchen Gesetzen ist eigentlich das Verhältnis von Hausverwaltung zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft geregelt?
Konkret geht es mir z.B. darum, welche Rechte ich persönlich als Wohnungseigentümer habe, um Einsicht in die Buchführungsunterlagen zu erhalten.