hallo
ein hausverwalter lehnt den top seiner kündigung auf der etversammlung ab.
die begründung lautet: der vertrag bestehe noch länger als 12 monate.
erst innerhalb von diesen 12 monaten könne ein antrag auf kündigug gestellt werden.
wisst ihr, ob das stimmt?
meiner laienhaften meinung nach könnte man doch schonmal früher beschliessen
dass gekündigt werden soll, oder nicht?
vg annie
Die Ablehnung ist rechtswidrig. Im Übrigen können die Eigentümer beschließen, was sie wollen. Es ist nicht Aufgabe des Verwalters auf die Beschlüsse inhaltlich einzuwirken oder Beschlüsse zu verhindern. Der Tagesordnungspunkt ist zu beantragen, ggfls. mit der erforderlichen Mehrheit. Dies kann auch noch auf der Eigentümerversammlung geschehen.
Das kann er nicht, kündigen kann man immer, zum Kündigungstermin. Auch kann man ihn auch fristlos kündigen.
Es stellt sich die Frage was für ein Sinn es macht. Üblicherweise macht man das erst wenn es die Frist verlangt um den Vertragspartner nicht zu verärgern.
Der HV ist nicht verpflichtet sinnlose Top einzubauen, nur weil ein Eigentümer das verlangt.
Am besten bereits neue Hausverwalter suchen die dann in der „letzten“ HV eingeladen werden können.
Das ist bei Häusern mit Querulanten gar nicht so einfach. Unter http://www.hausundwohnungsverwalter.de/ gibts eine Ausschreibungsplattform, die da passen würde